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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD1
Seite :                       1 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      68R9955
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                            68R9955.073
Radausführungskennz.:                                     68R9955.073
Radgröße:                                                 9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr.
54214*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                      ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                      ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
BF2       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                     ZP50718    140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                     ZPS5X4001 140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD1
Seite :                           2 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                            e1*2007/46*2017*..
G3L                            e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
85 bis 210       BMW 3er                235/35R19         235/35R19                          A01) bis A10)
                 (Heckantrieb)                            K04) N245) T91)                    A11) BF1)
                                        235/40R19         235/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) N245)                         A11) BF1) G01)
                                        245/35R19         245/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) N255) T93)                    A11) BF1)
                                        225/35R19         265/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K02) T93)                          A11) BF1) V00)
                                        225/40R19         255/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF1)
                                        235/35R19         265/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K02) T93)                          A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
120 bis 210      BMW 3er                  235/35R19        235/35R19                         A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           K04) N245) T91)                   A11) BF1)
                                          235/40R19        235/40R19                         A01) bis A10)
                                                           K04) N245) T95)                   A11) BF1) G01)
                                          245/35R19        245/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K04) N255) T93)                   A11) BF1)
                                          255/35R19        255/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K02)                              A11) BF1)
                                          225/35R19        265/30R19                         A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                         A11) BF1) V00)
                                          225/40R19        255/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K02)                              A11) BF1)
                                          235/35R19        265/30R19                         A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                         A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD1
Seite :                           3 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
250 bis 275      BMW M340i, M340d         255/35R19        255/35R19                         A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           K02)                              B35) BF1)
                                          225/35R19        265/30R19                         A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                         B35) BF1) V00)
                                          225/40R19        255/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K02)                              B35) BF1)
                                          235/35R19        265/30R19                         A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                         B35) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/40R19        235/40R19                          A02) bis A10)
                 xDrive, BMW 5er Hybrid                   T95)                               A11) BF1) E21) N245)
                 (Limousine, außer M550i 245/40R19        245/40R19                          A02) bis A10)
                 xDrive und M550d                                                            A11) BF1) E21)
                 xDrive)                 245/40R19        275/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02) K26)                          A11) BF1) E21)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
294 bis 390      BMW 5er                  245/35R19 M+S    245/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                 (Limousine, nur M550i                     T93)                              BF1) E21)
                 xDrive und M550d         245/40R19 M+S    245/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                 xDrive)                                                                     BF1) E21)
                                          245/40R19        275/35R19                         A01) bis A10)
                                                           K02) K26)                         BF1) E21)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD1
Seite :                           4 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        245/40R19        245/40R19                          A02) bis A10)
                 xDrive                                                                      A11) BF1) E21)
                 (Kombi, außer M550d     255/35R19        255/35R19                          A01) bis A10)
                 xDrive)                                  K04) T96)                          A11) BF1) E21)
                                         255/40R19        255/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E21) GA2)
                                         245/40R19        275/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF1) E21)
                                         245/40R19 M+S    275/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K02)                               A11) BF1) E21)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
294              BMW 5er                245/40R19 M+S     245/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                 (Kombi, nur M550d                        W255)                              BF1) E21)
                 xDrive)                255/40R19 M+S     255/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04) W265)                         BF1) E21) G01)
                                        245/40R19         275/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF1) E21)
                                        255/35R19         285/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
120 bis 265      BMW 6er GT             245/45R19         245/45R19                          A02) bis A10)
                                                          A94) M00)                          A11) BF1)
                                        255/40R19         255/40R19                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1)
                                        245/45R19         275/40R19                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          A11) BF1)
                                        255/40R19         285/35R19                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD1
Seite :                           5 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2007/46*0276*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
155 bis 390      BMW 7er                 245/45R19        245/45R19                          A02) bis A10)
                 (Baureihe G11)                           M00)                               A11) BF1)
                                         245/45R19        275/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                              e1*2007/46*1906*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
235 bis 250      BMW 840d xDrive,         245/40R19 M+S    245/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                 840i xDrive                               A94) K04)                         BF1)
                 (Coupe 2-türer, Cabrio) 255/35R19 M+S     255/35R19 M+S                     A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                         BF1)
                                          245/40R19        275/35R19                         A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                        BF1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                              e1*2007/46*1906*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
390              BMW M850i xDrive         245/40R19 M+S    245/40R19 M+S                     A01) bis A10)
                 (Coupe 2-türer, Cabrio)                   A94) K04)                         BF1)
                                          255/35R19 M+S    255/35R19 M+S                     A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                         BF1)
                                          245/40R19 M+S    275/35R19 M+S                     A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                        BF1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD1
Seite :                           6 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
100 bis 210      BMW X3                 255/45R19         255/45R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1)
                                        265/45R19         265/45R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
240 bis 265      BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S       255/45R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) EF0)
                                        265/45R19 M+S     265/45R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
120 bis 210      BMW X4                 255/45R19         255/45R19                          A02) bis A10)
                                                          A94a)                              A11) BF1)
                                        265/45R19         265/45R19                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1)
                                        275/45R19         275/45R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1)
                                        255/45R19         285/40R19                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD1
Seite :                           7 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S       255/45R19 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94a)                              A11) BF1)
                                        265/45R19 M+S     265/45R19 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94)                               A11) BF1)
                                        275/45R19 M+S     275/45R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1)
                                        255/45R19 M+S     285/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
155 bis 250      BMW X5                 255/50R19         255/50R19                          A02) bis A10)
                                                          A94) M00)                          BF2) E71) EF0) ER1)
                                        255/55R19         255/55R19                          A02) bis A10)
                                                          A94) M00)                          BF2) E71) EF0) ER1)
                                        265/45R19         265/45R19                          A02) bis A10)
                                                          A94) T105)                         BF2) E71) EF0) ER1)
                                        275/45R19         275/45R19                          A02) bis A10)
                                                          A94)                               BF2) E71) EF0) ER1)
                                        275/50R19         275/50R19                          A01) bis A10)
                                                          A94) K04)                          BF2) E71) EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD1
Seite :                           8 / 11
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                            e1*2007/46*1949*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
120 bis 250      BMW Z4                 245/35R19 M+S     245/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                                                          A94a)                              BF1)
                                        255/35R19         255/35R19                          A02) bis A10)
                                                          N265)                              BF1)
                                        255/35R19 M+S     255/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                             BF1)
                                              225/40R19 M+S           245/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) V00)
                                              245/35R19               265/35R19              A02) bis A10)
                                                                      N275)                  BF1) V00)
                                              255/35R19               275/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04) K34)              BF1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD1
Seite :                       9 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B35)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
       Zubehörkit: ZP50718
       Anzugsmoment: 140 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
       Zubehörkit: ZPS5X4001
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD1
Seite :                       10 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955



EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K34)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich nach oben einzuformen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD1
Seite :                       11 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955



N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage CD1 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022