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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD1c
Seite :                       1/3
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      68R9955
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                            68R9955.073
Radausführungskennz.:                                     68R9955.073
Radgröße:                                                 9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr.
54214*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZP50706     180 Nm
                Schaftlänge 28 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                       ZPS5X3307 180 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD1c
Seite :                           2/3
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CR                               e1*2007/46*1827*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
170 bis 250      VW Touareg               255/55R19        255/55R19                         A02) bis A10)
                 (Stahlfederung)                           M00)                              A11) BF1)
                                          275/50R19        275/50R19                         A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CR                              e1*2007/46*1827*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET30 9½J-Nx19H2, ET30
170 bis 310      VW Touareg              255/50R19        255/50R19                          A02) bis A10)
                 (Luftfederung)                           M00)                               A11) BF1)
                                         255/55R19        255/55R19                          A02) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF1)
                                         275/50R19        275/50R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD1c
Seite :                       3/3
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 180 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 180 Nm

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage CD1c mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022