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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     1 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      68R9955
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             68R9955.173
                Radausführungskennz.:                                      68R9955.173
                Radgröße:                                                  9½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 54215*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                ZPS5X4002 160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZPS5X3307 160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF7       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZPS5X3307 180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               GE                                e1*2007/46*1914*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               158             Audi e-tron, e-tron        255/55R19                         A02) bis A10)
                               Sportback, Q8 e-tron,                                        BF1) ER1) M00)
                               Q8 Sportback e-tron
                               (nicht für edition Dakar
                               u. Competition)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                            A01) bis A10)
                               (Baureihe B8,           K03) M00) N235) T88)                 BF2) E79) K04)
§22 54215*05




                               Limousine, Kombi,
                               außer S4)
                                                       235/35R19
                                                       K01) K28) K64) N245) T91)

                                                        245/35R19
                                                        K01) K28) K64)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245     Audi A4, S4            235/35R19 M+S                         A01) bis A10)
                               (Baureihe B8,          T91)                                  BF2) E79) K01) K04) K28)
                               Limousine, Kombi)                                            K64)
                                                        245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B9,           A93a) M00) T88)                   BF2) E79a)
                               Limousine, Kombi)
                                                       235/35R19
                                                       A01) K04) T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K03) K04) K28) K71)

                                                       255/30R19
                                                       A01) K01) K04) K28) T91)

                                                       265/30R19
§22 54215*05




                                                       A01) K01) K02) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S4                235/35R19                          A01) bis A10)
                               (Baureihe B9,          K04) T91)                          BF3) E79a)
                               Limousine, Kombi )
                                                       235/35R19 M+S
                                                       K04) T91)

                                                       245/35R19
                                                       K03) K04) K28) K71)

                                                       255/30R19
                                                       K01) K04) K28) T91)

                                                       265/30R19
                                                       K01) K02) K28)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
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               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A5                   235/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio, N245) T91)                         BF2) E82)
                               Baureihe 8F und 8T)
                                                        235/40R19
                                                        G4W) N245)

                                                        245/35R19

                                                        255/35R19
                                                        GCG)

                                                        265/30R19
§22 54215*05




                                                        265/35R19
                                                        G4W)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               245 bis 260     Audi S5                   245/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio,                                    BF2) E82)
                               Baureihe 8F und 8T)       255/35R19
                                                        GCF)

                                                        265/30R19

                                                        265/35R19
                                                        G4W)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     5 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A5                   225/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe M00) T88)                         BF2) E82a)
                               F5)
                                                        235/35R19
                                                        T91)

                                                        245/35R19

                                                        255/30R19
                                                        T91)

                                                        255/35R19
§22 54215*05




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S5                   245/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe                                   BF2) E82a)
                               F5)                       255/30R19
                                                        T91)

                                                        255/35R19
                                                        G4X)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A5                  235/35R19                          A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5) T91)                               BF2) E82a)

                                                        245/35R19

                                                        255/30R19
                                                        T91)

                                                        255/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     6 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               260             Audi S5                  245/35R19                            A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5)                                      BF2) E82a)
                                                        255/35R19
                                                        G4X)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150     Audi A5                 235/40R19                             A01) bis A10)
                               (Limousine, Avant)      K03)                                  BF2) K02)

                                                        245/35R19
§22 54215*05




                                                        K01) T93)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                 235/40R19                             A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N245)                                 BF2) E54)

                                                        245/40R19
                                                        A01) K13) K22) K73) N255)

                                                        255/40R19
                                                        A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)

                                                        265/35R19
                                                        A01) K03) K28) K71)

                                                        275/35R19
                                                        A01) K01) K04) K13) K22) K25) K28)
                                                        K71) K73)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     7 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S6                 235/40R19                                A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      T95)                                     BF3)

                                                        245/40R19
                                                        A01) K13) K22) K73)

                                                        255/40R19
                                                        A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)

                                                        265/35R19
                                                        A01) K03) K28) K71)

                                                        275/35R19
§22 54215*05




                                                        A01) K01) K04) K13) K22) K25) K28)
                                                        K71) K73)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                  245/45R19                               A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       K03) K04) M00)                          BF2) E21) EF0)
                               Frontantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                        255/40R19
                                                        K01) K04)

                                                        255/45R19
                                                        GG3) K01) K04)

                                                        265/40R19
                                                        K01) K02)

                                                        275/40R19
                                                        K01) K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                        K03) M00)            K02)               BF2) E21) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     8 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                               e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 270     Audi A6                   245/45R19                              A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        K03) K04) M00) N255)                   A11) BF2) E21) E54) EF0)
                               Allradantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                         255/40R19
                                                         K01) K04)

                                                        255/45R19
                                                        GG3) K01) K04)

                                                        265/40R19
                                                        K01) K02)

                                                        275/40R19
§22 54215*05




                                                        K01) K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                        K03) M00) N255)      K02)               A11) BF2) E21) E54) EF0)
                                                                                                V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Audi A6                 245/45R19                                A01) bis A10)
                               (Kombi, Frontantrieb,   K03) K04) M00)                           BF2) E21) F08)
                               Baureihe C9)
                                                        255/40R19
                                                        K01) K04)

                                                        255/45R19
                                                        K01) K04)

                                                        265/40R19
                                                        K01) K02)

                                                        275/40R19
                                                        K01) K02)

                                                        285/35R19
                                                        K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     9 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257     Audi A6 Allroad          245/45R19                               A01) bis A10)
                                                        K03) M00)                               BF4) EB1) K04)

                                                        255/45R19
                                                        K03)

                                                        265/45R19
                                                        K01)

                                                        275/40R19
                                                        K01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54215*05




               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/40R19                                A02) bis A10)
                                                       N255)                                    BF2)

                                                        255/40R19

                                                        265/40R19
                                                        A01) K63)

                                                        275/35R19

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R19            275/35R19          A02) bis A10)
                                                        N255)                                   BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     10 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   255/40R19                               A02) bis A10)
                                                                                               BF2)
                                                       265/35R19

                                                       265/40R19
                                                       A01) K63)

                                                       275/35R19

                                                       275/40R19
                                                       A01) G9D) K63)
§22 54215*05




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368     Audi A8, A8L           245/45R19                                A02) bis A10)
                                                      M00) N255)                               BF5) E44)

                                                       255/45R19

                                                       275/40R19
                                                       A01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                                       M00) N255)           K04)               BF5) E44) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               382             Audi S8                255/45R19                                A02) bis A10)
                                                      N265)                                    BF5)

                                                       265/40R19

                                                       275/40R19
                                                       A01) K04)
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               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     11 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                            e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338     Audi A8, A8 L          245/45R19                            A02) bis A10)
                                                      M00) N255)                           A11) BF3) E44) EB2) EF0)

                                                        255/45R19

                                                        265/40R19

                                                        265/45R19

                                                        275/40R19
                                                        A01) K03) K04)

                                                        285/40R19
                                                        A01) K03) K04)
§22 54215*05




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                  255/45R19                          A01) bis A10)
                               (ohne                                                       BF6) E29a) EF0) K01) K04)
                               Serienverbreiterung)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                   255/45R19                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   BF6) E29) EF0)
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               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19                            A01) bis A10)
                               (bis e1*2007/46*1550*46, M00)                              A11) BF6) E44) E87) K01)
                               ohne Verbreiterungs-                                       K04)
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        265/45R19
                                                        A94a)

                                                        275/45R19

                                                        285/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
§22 54215*05




               FY                              e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19                            A01) bis A10)
                               (bis e1*2007/46*1550*46, K04) M00)                         A11) BF6) E44) E87) K01)
                               mit Verbreiterungs-
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        265/45R19
                                                        A94a)

                                                        275/45R19
                                                        K04)

                                                        285/45R19
                                                        K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/50R19 M+S                     A01) bis A10)
                               Sportback                K04) M00)                         BF6) E87) K01)
                               (bis e1*2007/46*1550*46,
                               mit Verbreiterungs-
                                                        265/45R19 M+S
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        A94a)

                                                        275/45R19 M+S
                                                        K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     13 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                             e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 220     Audi Q5, Q5 Sportback 255/45R19                             A01) bis A10)
                               (ab e1*2007/46*1550*47) K04)                                BF7) E87a)

                                                        255/50R19
                                                        K01) K02) M00)

                                                        265/45R19
                                                        K03) K04)

                                                        275/45R19
                                                        K01) K04)

                                                        285/45R19
                                                        K01) K02)
§22 54215*05




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
               4L                              e1*2001/116*0367*..
               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                  255/50R19                          A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    M00)                               BF7) E78a) EF0) ER1)
                               Flaps)
                                                        255/55R19
                                                        M00)

                                                        285/45R19


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L                               e1*2001/116*0367*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                   255/50R19                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-      M00)                              BF7) E78a) EF0) ER1)
                               Flaps)
                                                        255/55R19
                                                        M00)

                                                        285/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     14 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 54215*05




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     15 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X4002
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 54215*05




               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF7)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 180 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     16 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955



               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
§22 54215*05




                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

               E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

               EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AXB mit belüfteter Scheibe Ø375x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6N0 mit belüfteter Scheibe Ø350x28 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     17 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
                    265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 54215*05




                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                    255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     18 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 54215*05




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                      Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                      Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                      Freigängigkeit herzustellen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     19 / 19
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 54215*05




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
						
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