Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R9955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 68R9955.173
Radausführungskennz.: 68R9955.173
Radgröße: 9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 54215*05
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, ZPS5X4002 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF6 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 160 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF7 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 180 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e1*2007/46*1914*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
158 Audi e-tron, e-tron 255/55R19 A02) bis A10)
Sportback, Q8 e-tron, BF1) ER1) M00)
Q8 Sportback e-tron
(nicht für edition Dakar
u. Competition)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A01) bis A10)
(Baureihe B8, K03) M00) N235) T88) BF2) E79) K04)
§22 54215*05
Limousine, Kombi,
außer S4)
235/35R19
K01) K28) K64) N245) T91)
245/35R19
K01) K28) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245 Audi A4, S4 235/35R19 M+S A01) bis A10)
(Baureihe B8, T91) BF2) E79) K01) K04) K28)
Limousine, Kombi) K64)
245/35R19
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Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10)
(Baureihe B9, A93a) M00) T88) BF2) E79a)
Limousine, Kombi)
235/35R19
A01) K04) T91)
245/35R19
A01) K03) K04) K28) K71)
255/30R19
A01) K01) K04) K28) T91)
265/30R19
§22 54215*05
A01) K01) K02) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi S4 235/35R19 A01) bis A10)
(Baureihe B9, K04) T91) BF3) E79a)
Limousine, Kombi )
235/35R19 M+S
K04) T91)
245/35R19
K03) K04) K28) K71)
255/30R19
K01) K04) K28) T91)
265/30R19
K01) K02) K28)
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Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A5 235/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, N245) T91) BF2) E82)
Baureihe 8F und 8T)
235/40R19
G4W) N245)
245/35R19
255/35R19
GCG)
265/30R19
§22 54215*05
265/35R19
G4W)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260 Audi S5 245/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, BF2) E82)
Baureihe 8F und 8T) 255/35R19
GCF)
265/30R19
265/35R19
G4W)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210 Audi A5 225/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe M00) T88) BF2) E82a)
F5)
235/35R19
T91)
245/35R19
255/30R19
T91)
255/35R19
§22 54215*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi S5 245/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe BF2) E82a)
F5) 255/30R19
T91)
255/35R19
G4X)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A5 235/35R19 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) T91) BF2) E82a)
245/35R19
255/30R19
T91)
255/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 245/35R19 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) BF2) E82a)
255/35R19
G4X)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 Audi A5 235/40R19 A01) bis A10)
(Limousine, Avant) K03) BF2) K02)
245/35R19
§22 54215*05
K01) T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A6 235/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N245) BF2) E54)
245/40R19
A01) K13) K22) K73) N255)
255/40R19
A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)
265/35R19
A01) K03) K28) K71)
275/35R19
A01) K01) K04) K13) K22) K25) K28)
K71) K73)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S6 235/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) T95) BF3)
245/40R19
A01) K13) K22) K73)
255/40R19
A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)
265/35R19
A01) K03) K28) K71)
275/35R19
§22 54215*05
A01) K01) K04) K13) K22) K25) K28)
K71) K73)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A6 245/45R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K03) K04) M00) BF2) E21) EF0)
Frontantrieb, Baureihe
C8)
255/40R19
K01) K04)
255/45R19
GG3) K01) K04)
265/40R19
K01) K02)
275/40R19
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K03) M00) K02) BF2) E21) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 270 Audi A6 245/45R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K03) K04) M00) N255) A11) BF2) E21) E54) EF0)
Allradantrieb, Baureihe
C8)
255/40R19
K01) K04)
255/45R19
GG3) K01) K04)
265/40R19
K01) K02)
275/40R19
§22 54215*05
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K03) M00) N255) K02) A11) BF2) E21) E54) EF0)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Audi A6 245/45R19 A01) bis A10)
(Kombi, Frontantrieb, K03) K04) M00) BF2) E21) F08)
Baureihe C9)
255/40R19
K01) K04)
255/45R19
K01) K04)
265/40R19
K01) K02)
275/40R19
K01) K02)
285/35R19
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257 Audi A6 Allroad 245/45R19 A01) bis A10)
K03) M00) BF4) EB1) K04)
255/45R19
K03)
265/45R19
K01)
275/40R19
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54215*05
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/40R19 A02) bis A10)
N255) BF2)
255/40R19
265/40R19
A01) K63)
275/35R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
N255) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 10 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 255/40R19 A02) bis A10)
BF2)
265/35R19
265/40R19
A01) K63)
275/35R19
275/40R19
A01) G9D) K63)
§22 54215*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368 Audi A8, A8L 245/45R19 A02) bis A10)
M00) N255) BF5) E44)
255/45R19
275/40R19
A01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
M00) N255) K04) BF5) E44) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
382 Audi S8 255/45R19 A02) bis A10)
N265) BF5)
265/40R19
275/40R19
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 11 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338 Audi A8, A8 L 245/45R19 A02) bis A10)
M00) N255) A11) BF3) E44) EB2) EF0)
255/45R19
265/40R19
265/45R19
275/40R19
A01) K03) K04)
285/40R19
A01) K03) K04)
§22 54215*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 255/45R19 A01) bis A10)
(ohne BF6) E29a) EF0) K01) K04)
Serienverbreiterung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 255/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF6) E29) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 12 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19 A01) bis A10)
(bis e1*2007/46*1550*46, M00) A11) BF6) E44) E87) K01)
ohne Verbreiterungs- K04)
Flaps vorne u. hinten)
265/45R19
A94a)
275/45R19
285/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
§22 54215*05
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19 A01) bis A10)
(bis e1*2007/46*1550*46, K04) M00) A11) BF6) E44) E87) K01)
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
265/45R19
A94a)
275/45R19
K04)
285/45R19
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/50R19 M+S A01) bis A10)
Sportback K04) M00) BF6) E87) K01)
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
265/45R19 M+S
Flaps vorne u. hinten)
A94a)
275/45R19 M+S
K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 13 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 220 Audi Q5, Q5 Sportback 255/45R19 A01) bis A10)
(ab e1*2007/46*1550*47) K04) BF7) E87a)
255/50R19
K01) K02) M00)
265/45R19
K03) K04)
275/45R19
K01) K04)
285/45R19
K01) K02)
§22 54215*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/50R19 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- M00) BF7) E78a) EF0) ER1)
Flaps)
255/55R19
M00)
285/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/50R19 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- M00) BF7) E78a) EF0) ER1)
Flaps)
255/55R19
M00)
285/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 14 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 54215*05
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 15 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X4002
Anzugsmoment: 160 Nm
§22 54215*05
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 160 Nm
BF7) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 180 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 16 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
• Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
§22 54215*05
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E87) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AXB mit belüfteter Scheibe Ø375x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6N0 mit belüfteter Scheibe Ø350x28 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
F08) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
§22 54215*05
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 54215*05
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 19 / 19
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 54215*05
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025