Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. : CD2
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R9955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 68R9955.173
Radausführungskennz.: 68R9955.173
Radgröße: 9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-
Nr. 54214*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZPS5X3302 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, ZPS5X4001 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. : CD2
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
70 bis 170 BMW 2er Active 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
Tourer, Active Tourer K02) K18) K28) T91) A11) BF1)
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
A94a) BF1) N245)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
A94a) K04) BF1)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
255/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. : CD2
Seite : 3/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
80 bis 105 BMW i4 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF1)
245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF1)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
HL 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF1) V00)
HL 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
HL 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
125 BMW i4 M50 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF1)
245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF1)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
HL 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94) K04) BF1) V00)
HL 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
HL 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
A94) K02) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. : CD2
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
xDrive K02) K89) BF1) E72)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K89) BF1) E72)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
100 bis 210 BMW X3 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
A11) BF1)
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) EF0)
265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A01) bis A10)
K04) A11) BF1) EF0)
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) EF0) V00)
255/45R19 M+S 285/40R19 M+S A01) bis A10)
K04) A11) BF1) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. : CD2
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
120 bis 210 BMW X4 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10)
A94) A11) BF1)
265/45R19 265/45R19 A02) bis A10)
A94) A11) BF1)
275/45R19 275/45R19 A02) bis A10)
A11) BF1)
255/45R19 285/40R19 A02) bis A10)
A94) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1)
265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1)
275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
255/45R19 M+S 285/40R19 M+S A02) bis A10)
A94) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X e1*2007/46*1918*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET35
155 bis 250 BMW X5 255/50R19 255/50R19 A02) bis A10)
A94) M00) BF2) E71) EF0) ER1)
255/55R19 255/55R19 A02) bis A10)
A94) M00) BF2) E71) EF0) ER1)
265/45R19 265/45R19 A02) bis A10)
A94) T105) BF2) E71) EF0) ER1)
275/45R19 275/45R19 A02) bis A10)
A94) BF2) E71) EF0) ER1)
275/50R19 275/50R19 A02) bis A10)
A94) BF2) E71) EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.173 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. : CD2
Seite : 6/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. : CD2
Seite : 7/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3302
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30,4 mm
Zubehörkit: ZPS5X4001
Anzugsmoment: 140 Nm
E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. : CD2
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
• die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
• Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage CD2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.02.2024