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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD3
Seite :                       1 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       68R9955
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                               68R9955.27
Radausführungskennz.:                                        68R9955.27
Radgröße:                                                 9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                             52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                           860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr.
54214*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50706    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50705    130 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           2 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
115 bis 225      Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19         A01) bis A10)
                 (Coupe, C204)                            M00) N235)        BF1) E110) G9R)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
88 bis 225       Mercedes C-Klasse      225/35R19         255/30R19                          A01) bis A10)
                 (Limousine, W204)                        K04)                               BF1) E104) GEV) V00)
                                        225/35R19         265/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF1) E104) G8V) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
88 bis 200       Mercedes C-Klasse      225/35R19         255/30R19                          A01) bis A10)
                 (Kombi, S204)                            K04)                               BF1) E104) V00)
                                        225/35R19         265/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF1) E104) G1R) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           3 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19                          A01) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                      M00) N235)                         A11) BF1) E110a) T88)
                 A205)                  225/35R19 M+S     225/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF1) E110a) T88)
                                        235/35R19         235/35R19                          A01) bis A10)
                                                          N245)                              A11) BF1) E110a)
                                        235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a)
                                              245/35R19               245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a)
                                              255/30R19               255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a)
                                              255/35R19               255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a)
                                              225/35R19               255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a) V00)
                                              225/40R19               245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a)
                                              225/40R19               255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E110a)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           4 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19         225/35R19                          A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)                        M00) N235)                         A11) BF1) E103) T88)
                                        225/35R19 M+S     225/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          M00)                               A11) BF1) E103) T88)
                                        235/35R19         235/35R19                          A01) bis A10)
                                                          N245) T91)                         A11) BF1) E103)
                                        235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          T91)                               A11) BF1) E103)
                                        245/35R19         245/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) T93)                          A11) BF1) E103)
                                        255/30R19         255/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) T91)                          A11) BF1) E103)
                                        255/35R19         255/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) GB9)
                                        225/35R19         255/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) T91)                          A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R19         245/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) T93)                          A11) BF1) E103)
                                        225/40R19         255/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19         235/35R19                          A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)                            N245) T91)                         A11) BF1) E103) GCT)
                                        235/35R19 M+S     235/35R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                          T91)                               A11) BF1) E103) GCT)
                                        245/35R19         245/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) T93)                          A11) BF1) E103) GCT)
                                        255/30R19         255/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) T91)                          A11) BF1) E103)
                                        255/35R19         255/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) GCV)
                                        225/35R19         255/30R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) T91)                          A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R19         245/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04) T93)                          A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/40R19         255/35R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               A11) BF1) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           5 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                            e1*2018/858*00016*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/40R19        225/40R19                          A02) bis A10)
                 (Limousine, W206, nur                    N235) T93)                         A11) BF2) E131) EB1) EB2)
                 Fahrzeugausführungen 225/40R19           255/35R19                          A01) bis A10)
                 ohne Hinterachslenkung)                  K04) T96)                          A11) BF2) E131) EB1) EB2)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                            e1*2018/858*00017*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/40R19        225/40R19                          A02) bis A10)
                 (Kombi, S206, nur                        N235) T93)                         A11) BF2) E131) EB1) EB2)
                 Fahrzeugausführungen 225/40R19           255/35R19                          A01) bis A10)
                 ohne Hinterachslenkung)                  K04) T96)                          A11) BF2) E131) EB1) EB2)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/40R19        235/40R19                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94)                              A11) BF2)
                 Ausführungen mit         245/35R19        245/35R19                         A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94)                              A11) BF2)
                 ab 225/..)               245/40R19        245/40R19                         A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
                                              255/35R19               255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
                                              255/40R19               255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
                                              245/40R19               275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
                                              255/35R19               285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           6 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/35R19        245/35R19                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;                           A94) N255)                        A11) BF2)
                 Ausführungen mit         245/40R19        245/40R19                         A02) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    N255)                             A11) BF2)
                 ab 245/..)               255/35R19        255/35R19                         A02) bis A10)
                                                           N265)                             A11) BF2)
                                          255/40R19        255/40R19                         A02) bis A10)
                                                           N265)                             A11) BF2)
                                          245/40R19        275/35R19                         A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
                                              255/35R19               285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      235/40R19         235/40R19                          A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                        A94) T95)                          A11) BF2) E111a) N245)
                                        245/35R19         245/35R19                          A02) bis A10)
                                                          A94) N255) T93)                    A11) BF2) E111a)
                                        245/40R19         245/40R19                          A02) bis A10)
                                                          A94) N255)                         A11) BF2) E111a)
                                        255/35R19         255/35R19                          A01) bis A10)
                                                          A94a) N265) T96)                   A11) BF2) E111a)
                                        255/40R19         255/40R19                          A01) bis A10)
                                                          N265)                              A11) BF2) E111a) GA2)
                                        225/40R19         255/35R19                          A02) bis A10)
                                                          A94a) N265) T96)                   A11) BF2) E111a) V00)
                                        225/45R19         285/35R19                          A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E111a) V00)
                                              235/40R19               265/35R19              A02) bis A10)
                                                                      N275)                  A11) BF2) E111a) V00)
                                              245/35R19               285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E111a) V00)
                                              245/40R19               275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E111a)
                                              255/35R19               285/30R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E111a) V00)
                                              255/40R19               285/35R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) E111a) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                      CD3
Seite :                           7 / 12
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      235/40R19         235/40R19                          A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                            A94) T95)                          A11) BF2) N245)
                                        245/40R19         245/40R19                          A02) bis A10)
                                                          A94) N255) T98)                    A11) BF2)
                                        255/35R19         255/35R19                          A01) bis A10)
                                                          A94a) N265) T96)                   A11) BF2)
                                        255/40R19         255/40R19                          A01) bis A10)
                                                          N265)                              A11) BF2) GA2)
                                        245/40R19         275/35R19                          A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF2)
                                              255/35R19               285/30R19              A01) bis A10)
                                                                      T98)                   A11) BF2) V00)
                                              255/40R19               285/35R19              A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET40 9½J-Nx19H2, ET52
100 bis 225      Mercedes GLK           245/45R19         245/45R19                          A01) bis A10)
                                                          A94) M00)                          BF3)
                                        255/45R19         255/45R19                          A01) bis A10)
                                                          A94)                               BF3)
                                        235/45R19         265/40R19                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K04)                         BF3) V00)
                                        235/45R19         275/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF3) V00)
                                        235/50R19         255/45R19                          A01) bis A10)
                                                          A94)                               BF3) V00)
                                        235/50R19         265/45R19                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K04)                         BF3) V00)
                                        235/50R19         285/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        245/45R19         265/40R19                          A01) bis A10)
                                                          A94a) K04)                         BF3) V00)
                                        245/45R19         275/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K04)                               BF3) V00)
                                        245/45R19         285/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
                                        255/45R19         285/40R19                          A01) bis A10)
                                                          K02)                               BF3) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.27 (ABE-Nr. 54214*00) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD3
Seite :                       8 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50705
       Anzugsmoment: 130 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
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Teiletyp :                    68R9955



EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
         Ø318x30 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
         Ø300x22 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
     255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GB9)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
     min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD3
Seite :                       11 / 12
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Teiletyp :                    68R9955


GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/55R16,
     225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001224-A0-104
Anlage-Nr. :                  CD3
Seite :                       12 / 12
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R9955


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD3 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022