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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  68R9955
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                          68R9955.27
Radausführungskennz.:                                   68R9955.27
Radgröße:                                              9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                      920 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr.
54214*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZPS5X3307 130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZP50706    130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZPS5X3307 150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
          2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZP50706    150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET52
110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                 (Coupe C205, Cabrio                       M00) N235)                      A11) BF1) E110a) T88)
                 A205)                  225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           M00)                            A11) BF1) E110a) T88)
                                        235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                                           N245)                           A11) BF1) E110a)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E110a)
                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E110a)
                                             255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E110a)
                                             255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E110a)
                                             225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E110a) V00)
                                             225/40R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E110a)
                                             225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E110a)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)                         M00) N235)                      A11) BF1) E103) T88)
                                        225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           M00)                            A11) BF1) E103) T88)
                                        235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                                           N245) T91)                      A11) BF1) E103)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           T91)                            A11) BF1) E103)
                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103)
                                        255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103)
                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) E103) GB9)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET52
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)                             N245) T91)                      A11) BF1) E103) GCT)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           T91)                            A11) BF1) E103) GCT)
                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                        255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103)
                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) E103) GCV)
                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
                                        225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET52
350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                 C63 AMG, C63 S AMG                        A94a)                           BF1)
                 (Limousine, W205)      255/30R19 M+S      255/30R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           A94a)                           BF1)
                                        255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             245/35R19              265/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             245/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K02)                   BF1) V00)
                                             255/30R19              275/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             255/35R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K28) K103) K128)       BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET52
350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                 C63 AMG, C63 S AMG                        A94a)                           BF1)
                 (Kombi, S205)          255/30R19 M+S      255/30R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           A94a) T91)                      BF1)
                                        255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             245/35R19              265/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                             245/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K02)                   BF1) V00)
                                             255/30R19              275/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             255/35R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K28) K103) K128)       BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW                           e1*2018/858*00213*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET52
120 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/45R19          275/40R19        A02) bis A10)
                 (W214, Limousine)                         A94)             A11) B99) BF2) E134)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES                           e1*2018/858*00214*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET52
145 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/45R19          275/40R19        A02) bis A10)
                 (S214, Kombi)                                              A11) B99) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½J-Nx19H2, ET35 9½J-Nx19H2, ET52
109 bis 135      Mercedes EQE              255/40R19        255/40R19                      A01) bis A10)
                 (V295, ohne und mit                                                       BF2) E130) G01)
                 Hinterachslenkung bis 5°, 255/45R19        255/45R19                      A01) bis A10)
                 SA Code 201, nicht für                                                    BF2) E130)
                 AMG)                      265/45R19        265/45R19                      A01) bis A10)
                                                                                           BF2) E130)
                                             235/50R19              285/40R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF2) E130) V00)
                                             235/50R19 M+S          285/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF2) E130) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.173 (ABE-Nr. 54214*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 130 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3307
       Anzugsmoment: 150 Nm
       Achse: 2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
      Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
      • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001224-E0-104
Anlage-Nr. :                CD2c
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R9955


T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD2c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.02.2024