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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     1 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      69R7755
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             69R7755.073
                Radausführungskennz.:                                      69R7755.073
                Radgröße:                                                  7½Jx17H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           30,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 53736*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          850 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3266 140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3266 150 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3266 160 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     2 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     205/55R17                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B8,           N215)                             BF1) E79) EF0)
                               Limousine, Kombi,
                               außer S4)
                                                       205/55R17 M+S
                                                       W215)

                                                       215/50R17
                                                       A01) K03) K04) N225)

                                                       215/50R17 M+S
                                                       A01) K03) K04) W225)

                                                       215/55R17
§22 53736*05




                                                       A01) G01) K03) K04) K64) N225)

                                                       215/55R17 M+S
                                                       A01) G01) K03) K04) K64) W225)

                                                       225/50R17
                                                       A01) K01) K04) K64)

                                                       235/45R17
                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/50R17
                                                       A01) G01) K01) K04) K28) K64)

                                                       245/45R17
                                                       A01) K01) K04) K64)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     3 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     205/50R17                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9,           N215)                              BF1) E79a)
                               Limousine, Kombi)
                                                        205/55R17
                                                        N215)

                                                        215/50R17
                                                        N225)

                                                        225/45R17

                                                        225/50R17
§22 53736*05




                                                        235/45R17

                                                        245/45R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Baureihe B8)                                              BF1) E79b)
                                                        235/50R17 M+S
                                                        A93)

                                                        245/50R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     4 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A4 Allroad          225/50R17                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9)            A93a)                              BF1) E79c)

                                                        225/55R17
                                                        A93b)

                                                        235/50R17
                                                        A93a)

                                                        245/50R17
                                                        A01) K03)
§22 53736*05




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 199     Audi A5                   225/50R17                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio,                                    A93) BF1) E82) EF0)
                               Baureihe 8F und 8T)       235/50R17
                                                        G4X)

                                                        245/45R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               260             Audi S5                   225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Cabrio,                                    A93) BF1) E82) EF0)
                               Baureihe 8F und 8T)       235/50R17 M+S

                                                        245/45R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     5 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A5                   225/45R17                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                              BF1) E82a)
                               F5)
                                                        225/50R17
                                                        A93)

                                                        235/45R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17
                                                        G4X)

                                                        245/45R17
                                                        A93)
§22 53736*05




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A5                  225/45R17                          A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5) A93)                               BF1) E82a)

                                                        225/50R17
                                                        A93)

                                                        235/45R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17
                                                        G4X)

                                                        245/45R17
                                                        A93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     6 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150     Audi A5                 205/55R17                                 A02) bis A10)
                               (Limousine, Avant)      A93) N215)                                BF1)

                                                       205/60R17
                                                       N215)

                                                       215/55R17
                                                       A01) K04) N225)

                                                       225/50R17
                                                       A01) K02) K03)

                                                       225/55R17
                                                       A01) K02) K03)
§22 53736*05




                                                       235/50R17
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                 225/55R17                                 A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                                BF1) E54) EB1) EF0)
                                                       225/60R17
                                                       A01) G1G) K13) K22) K73)

                                                       235/50R17

                                                       235/55R17
                                                       A01) GBA) K13) K22) K73)

                                                       245/50R17

                                                       245/55R17
                                                       A01) G1G) K13) K22) K25) K73)

                                                       255/50R17
                                                       A01) GBA) K03) K13) K22) K25) K28) K71)
                                                       K73)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     7 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                  205/65R17                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       ER1) N215)                              BF1) E21) EF0)
                               Frontantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                        215/60R17
                                                        N225)

                                                        215/65R17
                                                        N225)

                                                        225/60R17

                                                        235/55R17
                                                        A01) K03) K04)
§22 53736*05




                                                        235/60R17
                                                        A01) GG3) K03) K04)

                                                        245/55R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/50R17
                                                        A01) K01) K02)

                                                        255/55R17
                                                        A01) K01) K02)

                                                        275/50R17
                                                        A01) K01) K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/55R17            275/50R17          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) E21) EF0) V00)
                                                        255/55R17            275/50R17          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) E21) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     8 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                               e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 210     Audi A6                   205/65R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        ER1) N215) T96)                   A11) BF1) E21) E54) EF0)
                               Allradantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                         215/60R17
                                                         N225)

                                                        215/65R17
                                                        N225)

                                                        225/60R17

                                                        235/55R17
                                                        A01) K03) K04)
§22 53736*05




                                                        235/60R17
                                                        A01) GG3) K03) K04)

                                                        245/55R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/50R17
                                                        A01) K01) K02)

                                                        255/55R17
                                                        A01) K01) K02)

                                                        275/50R17
                                                        A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     9 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Audi A6                 225/60R17                         A02) bis A10)
                               (Kombi, Frontantrieb,                                     BF1) E21) F08)
                               Baureihe C9)            235/55R17
                                                       A01) K03) K04)

                                                       235/60R17
                                                       A01) K03) K04)

                                                       245/55R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/50R17
                                                       A01) K01) K02)
§22 53736*05




                                                       255/55R17
                                                       A01) K01) K02)

                                                       275/50R17
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   235/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF1) EB1) EF0)

                                                       245/50R17 M+S
                                                       A93)

                                                       245/55R17 M+S
                                                       GCC)

                                                       255/50R17 M+S
                                                       A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 273     Audi A8, A8L           235/60R17 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                         BF2) E44) EB1) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     10 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                  225/65R17 M+S                      A02) bis A10)
                               (ohne                    W235)                              A94) BF3) E29a) EF0)
                               Serienverbreiterung)
                                                        235/60R17 M+S
                                                        A01) K03)

                                                        235/65R17 M+S
                                                        A01) K03)

                                                        245/60R17 M+S
                                                        A01) K03) K04)
§22 53736*05




                                                        255/60R17 M+S
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                   225/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) W235)                             A94) BF3) E29) EF0)

                                                        235/60R17 M+S

                                                        235/65R17 M+S

                                                        245/60R17 M+S

                                                        255/60R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     11 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/65R17 M+S                        A01) bis A10)
                               (bis e1*2007/46*1550*46, K03)                              A11) A94) BF3) E44) E87)
                               ohne Verbreiterungs-                                       EF0) K04)
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        245/60R17 M+S
                                                        K01)

                                                        255/60R17 M+S
                                                        K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
§22 53736*05




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/65R17 M+S                        A02) bis A10)
                               (bis e1*2007/46*1550*46,                                   A11) A94) BF3) E44) E87)
                               mit Verbreiterungs-      245/60R17 M+S                     EF0)
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        255/60R17 M+S
                                                        A01) K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     12 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 53736*05




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     13 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 53736*05




               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                     • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                       'C' stehen

               E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     14 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 53736*05




               F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
                    265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GBA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18,
                    235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
                    275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                    255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     15 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
§22 53736*05




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                35
               Seite :                     16 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                      Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                      Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                      Freigängigkeit herzustellen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53736*05




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 35 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 29.01.2026
						
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