Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 1 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R7755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R7755.073
Radausführungskennz.: 69R7755.073
Radgröße: 7½Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 130 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS5X3265 110 Nm
Schaftlänge 24 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 150 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS5X3265 120 Nm
Schaftlänge 24 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 2 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81)
zulässig an
Fahrzeugausführungen
bis EG-Genehmigungs-
Nr.
e1*2001/116*0470*02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94) N215) T88) BF2) E66)
bis e1*98/14*0139*13,
S203 bis 205/45R17 M+S
e1*98/14*0158*10, A94) T88)
außer AMG-Modelle)
205/50R17
N215)
205/50R17 M+S
215/45R17
A94a) N225)
215/45R17 M+S
A94a)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 205/45R17 M+S A02) bis A10)
(W203 bis A94) T88) W215) BF2) E66)
e1*98/14*0139*13,
S203 bis 205/50R17 M+S
e1*98/14*0158*10) W215)
215/45R17 M+S
A94a)
225/45R17
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Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 3 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
Coupe A94) BF2) E66)
(bis e1*98/14*0159*10)
205/50R17
215/45R17
A94a)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94) N215) T88) BF2) E67)
ab e1*98/14*0139*14,
S203 ab 205/45R17 M+S
e1*98/14*0158*11, A94) T88)
außer AMG-Modelle)
205/50R17
N215)
205/50R17 M+S
215/45R17
A94a) N225)
215/45R17 M+S
A94a)
225/40R17
A94a)
225/45R17
235/45R17
A01) G01)
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Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 4 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/50R17 A02) bis A10)
(W203 ab BF2) E67)
e1*98/14*0139*14, 215/45R17
S203 ab A94a)
e1*98/14*0139*15)
225/45R17
235/45R17
A01) G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
BF2) E67) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
Coupe, CLC N215) BF2) E67)
(ab e1*98/14*0159*11)
215/45R17
A94a) N225)
225/45R17
235/45R17
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Coupe, C204) K21) N215) BF1) E110) K01) K04) K13)
205/50R17 M+S
K21) W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
K21) N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 5 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, W204) K85) N215) BF1) E104) EF0) K01) K04)
K13)
205/50R17 M+S
K85) W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
K85) N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Kombi, S204) K85) N215) BF1) E104) K01) K04) K13)
205/50R17 M+S
K85) W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
K85) N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 6 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio N235) A11) BF1) E110a) EF0) K01)
A205)
225/45R17 M+S
225/50R17
K122) K132) N235)
225/50R17 M+S
K122) K132)
235/45R17
N245)
235/45R17 M+S
245/45R17
K132)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K132) A11) BF1) E110a) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 7 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, W205) ER1) N215) T93) A11) BF1) E103) EF0) K01)
K04)
205/50R17 M+S
ER1) T93) W215)
205/55R17
ER1) N215)
205/55R17 M+S
ER1) W215)
215/50R17
ER1) N225)
215/50R17 M+S
ER1) W225)
215/55R17
G4K) K122) N225)
215/55R17 M+S
G4K) K122) W225)
225/45R17
N235) T94)
225/45R17 M+S
T94)
225/50R17
K122) N235)
225/50R17 M+S
K122)
235/45R17
N245)
235/45R17 M+S
245/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E103) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 8 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Kombi, S205) ER1) N215) T93) A11) BF1) E103) EF0) K01)
K04)
205/50R17 M+S
ER1) T93) W215)
205/55R17
ER1) GCT) N215)
205/55R17 M+S
ER1) GCT) W215)
215/50R17
ER1) GCT) N225)
215/50R17 M+S
ER1) GCT) W225)
215/55R17
G4K) K122) N225)
215/55R17 M+S
G4K) K122) W225)
225/45R17
N235) T94)
225/45R17 M+S
T94)
225/50R17
GCT) K122) N235)
225/50R17 M+S
GCT) K122)
235/45R17
GCT) N245)
235/45R17 M+S
GCT)
245/45R17
GCT)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E103) EF0) GCT)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 9 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/45R17 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur A11a) BF3) EB1) EB2) EF0)
Fahrzeugausführungen G1D) N225) T91)
mit Hinterachslenkung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Mercedes CLK 205/50R17 A02) bis A10)
(mit und ohne N215) A94) BF4)
Sportpaket)
215/45R17
N225)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) A94) BF4) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 285 Mercedes CLK, CLK 55 225/45R17 A02) bis A10)
AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF4)
225/45R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 10 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N215) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 205/50R17 M+S
16Zoll oder 17Zoll) W215)
215/45R17
N225) T91)
215/45R17 M+S
T91) W225)
215/50R17
A01) G4Y) K01) N225)
215/50R17 M+S
A01) G4Y) K01) W225)
225/45R17
N235)
225/45R17 M+S
W235)
235/45R17
A01) G4Y) K01) N245)
245/45R17
A01) G1C) K01) K04) K15) N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/55R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF3)
Ausführungen mit 235/50R17
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/50R17
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 11 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine ) N215) BF1) EF0)
205/55R17 M+S
W215)
215/50R17
N225)
215/50R17 M+S
W225)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)
(Kombi) BF1) EF0)
235/45R17
245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 12 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(W212, Limousine, A94) N215) A11) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 205/55R17
16Zoll) A94) N215)
215/50R17
N225)
225/50R17
K04)
235/45R17
245/45R17
K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A01) bis A10)
(S212, Kombi, K04) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/45R17
225/..)
245/45R17
K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 13 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(W213, Limousine) ER1) N215) A11) BF3) E111a) EF0)
205/55R17 M+S
ER1) W215)
205/60R17
ER1) N215)
205/60R17 M+S
ER1) W215)
215/55R17
A01) K03) N225)
215/55R17 M+S
A01) K03) W225)
225/50R17
A01) K01) N235)
225/50R17 M+S
A01) K01)
225/55R17
A01) K01) N235)
225/55R17 M+S
A01) K01)
235/50R17
A01) K01) N245)
235/50R17 M+S
A01) K01)
245/45R17
A01) K01)
245/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A01) bis A10)
(S213, Kombi) A11) BF3) EF0) K01)
225/55R17
235/50R17
245/50R17
K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 14 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A01) bis A10)
BF1) K118)
225/55R17
K01)
235/55R17
K01) K04) K119) K120)
245/50R17
K01) K02) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 215/65R17 A01) bis A10)
(H247) A11) BF1) EF0) K01) K02)
225/60R17
225/65R17
K120)
235/60R17
K120)
245/55R17
K120)
255/55R17
K120)
275/50R17
K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 15 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 215/65R17 A01) bis A10)
(X247) BF1) EF0) K01) K02)
225/60R17
225/65R17
K120)
235/60R17
K120)
245/55R17
K120)
255/55R17
K120)
275/50R17
K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) A11) BF3) EF0)
Verbreiterung)
245/60R17
A94)
255/60R17
A01) A94) K03)
275/55R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94) A11) BF3) EF0)
245/60R17
A94)
255/60R17
A94)
275/55R17
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 16 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/65R17 A01) bis A10)
K04) BF3) EF0) K01)
245/60R17
K04)
245/65R17
G5M) K04)
255/60R17
K04)
265/60R17
G5M) K02)
275/55R17
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/65R17 255/60R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF3) EF0) V00)
245/65R17 265/60R17 A01) bis A10)
K01) K02) BF3) EF0) G5M) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/45R17 A02) bis A10)
A94) N215) BF1)
205/50R17
A94a) N215)
215/45R17
A94) N225)
225/40R17
A94)
225/45R17
A94a)
235/45R17
A01) G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 17 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap N215) BF4)
an Hinterachse)
215/45R17
A94a) N225)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) BF4) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap an N215) BF4) E116)
HA)
215/45R17
A94a) N225)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) BF4) E116) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 18 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10)
A94) N215) BF1)
205/50R17
A94a) N215)
215/45R17
A94) N225)
215/50R17
A01) G01) K97) K102) N225)
225/40R17
A94)
225/45R17
A94a)
235/45R17
A01) G01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 19 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Zubehörkit: ZPS5X3265
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 20 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Zubehörkit: ZPS5X3265
Anzugsmoment: 120 Nm
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.
EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø342x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
Ø300x22 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
Ø318x30 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe
Ø300x22 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 21 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 22 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen.
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 23 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 24 / 24
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1b mit den Seiten 1-24 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.09.2022