Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R7755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R7755.17
Radausführungskennz.: 69R7755.17
Radgröße: 7½Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 53736*03
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50792 160 Nm
Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8P e1*2001/116*0241*..
8P e1*2001/116*0456*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147 Audi A3 205/50R17 A01) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, BF1) K01) K04) K58) K59)
außer S3, RS3) 215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) K58) K59) BF1) V00)
§22 53736*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 195 Audi S3 205/45R17 M+S A01) bis A10)
A93) K03) T88) BF1) K04)
205/50R17 M+S
K01) K58) K59)
215/45R17 M+S
K01) K58) K59)
225/45R17
K01) K58) K59)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 205/50R17 A01) bis A10)
(3-türig, 5-türig) K01) K27) K68) N215) A11) BF1) K04)
215/45R17
K03) N225)
225/45R17
K01) K27)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
S3, S3 Sportback K01) K27) K68) BF1) K04)
(3-türig, 5-türig)
215/45R17 M+S
K03)
225/45R17
K01) K27)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, 205/45R17 A02) bis A10)
§22 53736*03
A3 Cabrio N215) BF1) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 205/45R17 M+S
18 Zoll Räder verbaut W215)
oder eingetragen haben)
205/50R17
N215)
205/50R17 M+S
W215)
215/45R17
N225)
215/45R17 M+S
W225)
225/45R17
235/45R17
A01) K03) K04) K25) K28) K71) K74)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, 205/45R17 A02) bis A10)
A3 Cabrio BF1) E76)
(Nur zulässig an 205/50R17
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll 215/45R17
Räder verbaut und/
oder eingetragen haben) 225/45R17
235/45R17
A01) K03) K04) K25) K28) K71) K74)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
S3 Cabrio BF1)
(Nur zulässig an 215/45R17 M+S
Fahrzeugen die max.
18 Zoll Räder verbaut
oder eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 205/50R17 M+S A02) bis A10)
S3 Cabrio BF1)
§22 53736*03
(Nur zulässig an 215/45R17 M+S
Fahrzeugen die
serienmäßig 19 Zoll
Räder verbaut und/
oder eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Audi A3 Sportback, A3 205/50R17 A01) bis A10)
Limousine N215) A11) BF2) K04)
(Ausführungen mit
Mehrlenker- und 205/50R17 M+S
Verbundlenker -
Hinterachse) 215/45R17
A93a) N225)
215/45R17 M+S
A93a)
215/50R17
G1C) K03) N225)
215/50R17 M+S
G1C) K03)
225/45R17
235/45R17
K03)
245/45R17
G1C) K01) K83) K84)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160 Audi A6 205/55R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) E44) E54)
kleinsten Serienreifen 215/50R17
205/..) A01) K63)
225/50R17
A01) K04) K64)
235/45R17
A01) K63)
245/45R17
A01) K04) K64)
§22 53736*03
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K04) K64) BF1) E44) E54) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4F e1*2001/116*0254*..
4F1 e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257 Audi A6 225/50R17 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K04) K64) BF1) E44) E54)
kleinsten Serienreifen
225/..) 235/45R17
K63)
245/45R17
K04) K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K04) K64) BF1) E44) E54) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4E e1*2001/116*0198*..
4E e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331 Audi A8 235/55R17 A02) bis A10)
N245) BF3) E44) EF0)
235/55R17 M+S
245/50R17
N255)
245/50R17 M+S
245/55R17
N255)
245/55R17 M+S
§22 53736*03
255/50R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Audi Q2 205/50R17 A01) bis A10)
(ohne G01) K03) A93) BF2)
Serienverbreiterung)
205/55R17
K03)
215/50R17
K03) K04)
215/55R17
K03) K04)
225/50R17
K01) K04)
235/45R17
K03) K04)
235/50R17
K01) K04)
245/45R17
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Audi Q2 205/50R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A01) G01) A93) BF2)
205/55R17
215/50R17
A01) K03)
215/55R17
A01) K03)
225/50R17
A01) K01) K04)
235/45R17
A01) K03)
§22 53736*03
235/50R17
A01) K01) K04)
245/45R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Audi SQ2 215/50R17 M+S A01) bis A10)
K03) A93) BF2)
215/55R17 M+S
K03)
225/50R17 M+S
K01) K04)
235/50R17 M+S
K01) K04)
245/45R17 M+S
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(ohne A93) N225) BF4) EF0)
Serienverbreiterung)
225/55R17
A93) N235)
235/55R17
A93a)
245/50R17
A01) A93a) K03)
255/50R17
A01) K03) K04)
§22 53736*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) N225) BF4) EF0)
225/55R17
A93) N235)
235/55R17
A93a)
245/50R17
A93a)
255/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 215/65R17 A02) bis A10)
(ohne A93) A11) BF4)
Serienverbreiterung)
225/60R17
A93)
225/65R17
235/60R17
A01) K03) K04)
245/55R17
A01) A93) K01) K04)
245/60R17
A01) K01) K04)
§22 53736*03
255/55R17
A01) K01) K04)
275/50R17
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 215/65R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) A11) BF4)
225/60R17
A93)
225/65R17
235/60R17
245/55R17
A93)
245/60R17
255/55R17
275/50R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 10 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K01) K04) BF1) E77) K67)
Baureihe 8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr 235/45R17
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit 245/45R17
kleinsten Sommer- K01) K04)
Serienreifen 225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S A01) bis A10)
§22 53736*03
(Coupe, Cabrio; K01) K04) BF1) E77) K67)
Baureihe 8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr 235/45R17 M+S
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit 245/45R17 M+S
kleinsten Sommer-Reifen K01) K04)
245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169 Audi TT 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A01) K27) BF1) E77a)
Baureihe 8S; Serie bis
19 Zoll; ab EG- 235/45R17 M+S
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 245/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180 Audi TT 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A01) K27) BF1) E77a) E85)
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG- 235/45R17 M+S
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 245/45R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 11 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi TTS 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A01) K27) BF1) E77a)
Baureihe 8S; Serie bis
19 Zoll; ab EG- 235/45R17 M+S
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 235/50R17 M+S
A01) G01) K03) K04) K27)
245/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53736*03
210 bis 235 Audi TTS 225/50R17 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Roadster; A01) K27) BF1) E77a) E85)
Baureihe 8S; Serie
auch 20Zoll; ab EG- 235/45R17 M+S
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*17) 235/50R17 M+S
A01) G01) K03) K04) K27)
245/45R17 M+S
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 12 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
§22 53736*03
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 13 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
mm
Zubehörkit: ZP50704
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: ZP50792
Anzugsmoment: 160 Nm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
§22 53736*03
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
• ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 53736*03
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca.
120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
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K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
3-Türer:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
5- Türer:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
• der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
• die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
§22 53736*03
mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
nach hinten umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. : 2
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Teiletyp : 69R7755
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen
und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Blechradhauskante ist von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte komplett aufzuweiten und
der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus zu verkleben.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 53736*03
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-D0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 17 / 17
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.11.2024
§22 53736*03