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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     1 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    69R7755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           69R7755.17
               Radausführungskennz.:                                    69R7755.17
               Radgröße:                                                7½Jx17H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53736*03




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                                        850 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,             ZP50704    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50792    160 Nm
                               Schaftlänge 35 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     2 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                                e1*2001/116*0217*..
               8P                                e1*2001/116*0241*..
               8P                                e1*2001/116*0456*..
               8PB                               e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147      Audi A3                    205/50R17                              A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig, Cabrio,                                          BF1) K01) K04) K58) K59)
                               außer S3, RS3)             215/45R17

                                                         225/45R17

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne               hinten
                                                         205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                         K01)                K04) K58) K59)      BF1) V00)
§22 53736*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                            e1*2001/116*0217*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 195     Audi S3                205/45R17 M+S                              A01) bis A10)
                                                      A93) K03) T88)                             BF1) K04)

                                                         205/50R17 M+S
                                                         K01) K58) K59)

                                                         215/45R17 M+S
                                                         K01) K58) K59)

                                                         225/45R17
                                                         K01) K58) K59)


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback 205/50R17                                   A01) bis A10)
                               (3-türig, 5-türig)          K01) K27) K68) N215)                  A11) BF1) K04)

                                                         215/45R17
                                                         K03) N225)

                                                         225/45R17
                                                         K01) K27)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     3 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/50R17 M+S                           A01) bis A10)
                               S3, S3 Sportback            K01) K27) K68)                     BF1) K04)
                               (3-türig, 5-türig)
                                                           215/45R17 M+S
                                                           K03)

                                                         225/45R17
                                                         K01) K27)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/45R17                             A02) bis A10)
§22 53736*03




                               A3 Cabrio                N215)                                 BF1) E75)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die max.      205/45R17 M+S
                               18 Zoll Räder verbaut    W215)
                               oder eingetragen haben)
                                                        205/50R17
                                                        N215)

                                                         205/50R17 M+S
                                                         W215)

                                                         215/45R17
                                                         N225)

                                                         215/45R17 M+S
                                                         W225)

                                                         225/45R17

                                                         235/45R17
                                                         A01) K03) K04) K25) K28) K71) K74)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/45R17                             A02) bis A10)
                               A3 Cabrio                                                      BF1) E76)
                               (Nur zulässig an         205/50R17
                               Fahrzeugen die
                               serienmäßig 19 Zoll      215/45R17
                               Räder verbaut und/
                               oder eingetragen haben) 225/45R17

                                                         235/45R17
                                                         A01) K03) K04) K25) K28) K71) K74)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     4 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                                                  BF1)
                               (Nur zulässig an         215/45R17 M+S
                               Fahrzeugen die max.
                               18 Zoll Räder verbaut
                               oder eingetragen haben)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                                                  BF1)
§22 53736*03




                               (Nur zulässig an         215/45R17 M+S
                               Fahrzeugen die
                               serienmäßig 19 Zoll
                               Räder verbaut und/
                               oder eingetragen haben)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147      Audi A3 Sportback, A3 205/50R17                            A01) bis A10)
                               Limousine                N215)                             A11) BF2) K04)
                               (Ausführungen mit
                               Mehrlenker- und          205/50R17 M+S
                               Verbundlenker -
                               Hinterachse)             215/45R17
                                                        A93a) N225)

                                                       215/45R17 M+S
                                                       A93a)

                                                       215/50R17
                                                       G1C) K03) N225)

                                                       215/50R17 M+S
                                                       G1C) K03)

                                                       225/45R17

                                                       235/45R17
                                                       K03)

                                                       245/45R17
                                                       G1C) K01) K83) K84)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     5 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160      Audi A6                  205/55R17                              A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                               BF1) E44) E54)
                               kleinsten Serienreifen   215/50R17
                               205/..)                  A01) K63)

                                                       225/50R17
                                                       A01) K04) K64)

                                                       235/45R17
                                                       A01) K63)

                                                       245/45R17
                                                       A01) K04) K64)
§22 53736*03




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                                                           K04) K64)           BF1) E44) E54) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257     Audi A6                  225/50R17                              A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit        K04) K64)                              BF1) E44) E54)
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)                  235/45R17
                                                        K63)

                                                       245/45R17
                                                       K04) K64)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                                                           K04) K64)           BF1) E44) E54) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     6 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                            e1*2001/116*0198*..
               4E                            e1*2001/116*0246*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 331     Audi A8                235/55R17                           A02) bis A10)
                                                      N245)                               BF3) E44) EF0)

                                                       235/55R17 M+S

                                                       245/50R17
                                                       N255)

                                                       245/50R17 M+S

                                                       245/55R17
                                                       N255)

                                                       245/55R17 M+S
§22 53736*03




                                                       255/50R17
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                  205/50R17                         A01) bis A10)
                               (ohne                    G01) K03)                         A93) BF2)
                               Serienverbreiterung)
                                                        205/55R17
                                                        K03)

                                                       215/50R17
                                                       K03) K04)

                                                       215/55R17
                                                       K03) K04)

                                                       225/50R17
                                                       K01) K04)

                                                       235/45R17
                                                       K03) K04)

                                                       235/50R17
                                                       K01) K04)

                                                       245/45R17
                                                       K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     7 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                   205/50R17                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A01) G01)                         A93) BF2)

                                                        205/55R17

                                                        215/50R17
                                                        A01) K03)

                                                        215/55R17
                                                        A01) K03)

                                                        225/50R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        235/45R17
                                                        A01) K03)
§22 53736*03




                                                        235/50R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        245/45R17
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                            e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             Audi SQ2               215/50R17 M+S                        A01) bis A10)
                                                      K03)                                 A93) BF2)

                                                        215/55R17 M+S
                                                        K03)

                                                        225/50R17 M+S
                                                        K01) K04)

                                                        235/50R17 M+S
                                                        K01) K04)

                                                        245/45R17 M+S
                                                        K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     8 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                  215/60R17                          A02) bis A10)
                               (ohne                    A93) N225)                         BF4) EF0)
                               Serienverbreiterung)
                                                        225/55R17
                                                        A93) N235)

                                                        235/55R17
                                                        A93a)

                                                        245/50R17
                                                        A01) A93a) K03)

                                                        255/50R17
                                                        A01) K03) K04)
§22 53736*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                   215/60R17                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93) N225)                        BF4) EF0)

                                                        225/55R17
                                                        A93) N235)

                                                        235/55R17
                                                        A93a)

                                                        245/50R17
                                                        A93a)

                                                        255/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     9 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 215/65R17                             A02) bis A10)
                               (ohne                    A93)                               A11) BF4)
                               Serienverbreiterung)
                                                        225/60R17
                                                        A93)

                                                        225/65R17

                                                        235/60R17
                                                        A01) K03) K04)

                                                        245/55R17
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        245/60R17
                                                        A01) K01) K04)
§22 53736*03




                                                        255/55R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        275/50R17
                                                        A01) K01) K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 215/65R17                             A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93)                              A11) BF4)

                                                        225/60R17
                                                        A93)

                                                        225/65R17

                                                        235/60R17

                                                        245/55R17
                                                        A93)

                                                        245/60R17

                                                        255/55R17

                                                        275/50R17
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     10 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17                         A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          K01) K04)                         BF1) E77) K67)
                               Baureihe 8J; bis EG-
                               Genehmigungs-Nr          235/45R17
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit         245/45R17
                               kleinsten Sommer-        K01) K04)
                               Serienreifen 225/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               8J                              e1*2001/116*0375*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                     A01) bis A10)
§22 53736*03




                               (Coupe, Cabrio;          K01) K04)                         BF1) E77) K67)
                               Baureihe 8J; bis EG-
                               Genehmigungs-Nr          235/45R17 M+S
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit         245/45R17 M+S
                               kleinsten Sommer-Reifen K01) K04)
                               245/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169     Audi TT                  225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;        A01) K27)                         BF1) E77a)
                               Baureihe 8S; Serie bis
                               19 Zoll; ab EG-          235/45R17 M+S
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17) 245/45R17 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180     Audi TT                  225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;        A01) K27)                         BF1) E77a) E85)
                               Baureihe 8S; Serie
                               auch 20Zoll; ab EG-      235/45R17 M+S
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17) 245/45R17 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     11 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228     Audi TTS                 225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;        A01) K27)                         BF1) E77a)
                               Baureihe 8S; Serie bis
                               19 Zoll; ab EG-          235/45R17 M+S
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17) 235/50R17 M+S
                                                        A01) G01) K03) K04) K27)

                                                       245/45R17 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53736*03




               210 bis 235     Audi TTS                 225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;        A01) K27)                         BF1) E77a) E85)
                               Baureihe 8S; Serie
                               auch 20Zoll; ab EG-      235/45R17 M+S
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17) 235/50R17 M+S
                                                        A01) G01) K03) K04) K27)

                                                       245/45R17 M+S


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     12 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
§22 53736*03




                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     13 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
                      mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: ZP50792
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
§22 53736*03




                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                      (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     14 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 53736*03




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca.
                      120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
                      der Radhausausschnittkante) abzutrennen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     15 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      3-Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                         Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                         obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
                         mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
                         nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                      5- Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                         Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
§22 53736*03




                         mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
                         nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
                        das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
                        200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
                        200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
                        nach hinten umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     16 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen
                        und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
                        hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Blechradhauskante ist von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte komplett aufzuweiten und
                        der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus zu verkleben.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 53736*03




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     17 / 17
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.11.2024
§22 53736*03