Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 69R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 69R7755.17 Radausführungskennz.: 69R7755.17 Radgröße: 7½Jx17H2-N Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 850 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZP50717 140 Nm Schaftlänge 29,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1H e1*2007/46*2018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 205/50R17 A01) bis A10) (ohne Flap) K02) N215) BF1) EB1) EF0) K01) 205/50R17 M+S K02) 215/45R17 K04) N225) 225/45R17 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1H e1*2007/46*2018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 205/50R17 A01) bis A10) (mit Flap) K02) N215) BF1) EB1) EF0) K01) 205/50R17 M+S K02) 215/45R17 K04) N225) 225/45R17 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 170 BMW 2er Active 205/50R17 A01) bis A10) Tourer, Active Tourer A11) BF1) K01) K02) xDrive, Gran Tourer, 205/55R17 Gran Tourer xDrive 215/50R17 225/45R17 G01) 225/50R17 K18) K28) 235/45R17 245/45R17 K18) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K01) K02) A11) BF1) V00) 205/55R17 225/50R17 A01) bis A10) K01) K02) K18) K28) A11) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2GC e1*2007/46*2064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 BMW 2er Gran Coupe, 205/45R17 A01) bis A10) 2er xDrive Gran Coupe K04) N215) T88) BF1) EB1) EF0) K01) 205/45R17 M+S K04) T88) 205/50R17 K02) N215) 205/50R17 M+S K02) 215/45R17 K04) N225) 225/45R17 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2AT e1*2018/858*00117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 115 BMW 2er Active Tourer 205/60R17 A01) bis A10) K04) A11a) BF1) E73) K01) 215/55R17 K04) 225/55R17 K04) 235/50R17 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 205/55R17 M+S A01) bis A10) xDrive K03) K04) BF1) E72) EB1) EF0) 205/60R17 M+S K03) K04) 215/55R17 M+S K01) K04) 215/60R17 M+S K01) K04) K89) 225/50R17 K01) K04) 225/55R17 K01) K04) K89) 235/50R17 K01) K02) K89) 235/55R17 K01) K02) K89) 245/50R17 K01) K02) K89) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 BMW X1 Hybrid 225/55R17 A01) bis A10) K04) BF1) EF0) K01) K89) 235/50R17 K02) 235/55R17 K02) 245/50R17 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 150 BMW X1, iX1 205/65R17 A01) bis A10) ER1) K04) A11) A93) BF1) EF0) K01) 215/60R17 K04) 215/65R17 K04) 225/60R17 K04) 235/55R17 K04) 245/55R17 K04) 255/50R17 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2X e1*2007/46*1824*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 170 BMW X2 205/60R17 M+S A01) bis A10) A11) BF1) EB1) EF0) K04) 225/50R17 K01) 225/55R17 K01) 235/50R17 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMCA e1*2007/46*1679*.. FML2 e1*2007/46*1678*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 155 BMW Mini 195/45R17 A01) bis A10) (Limousine 2-türig, K04) N205) BF1) K01) K87) Cabrio, außer Elektro) 205/40R17 G01) K02) T84) 205/45R17 K04) 215/40R17 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R17 A01) bis A10) A93) N215) A11) BF1) K01) 205/55R17 M+S A93) 205/60R17 N215) 205/60R17 M+S 215/55R17 N225) 215/55R17 M+S 215/60R17 GES) N225) 215/60R17 M+S GES) 225/50R17 A93a) K04) 225/55R17 K04) 235/50R17 K04) 245/45R17 A93a) GH9) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 BMW Mini Countryman 205/55R17 M+S A01) bis A10) John Cooper Works A93) BF1) EB1) EF0) K01) 205/60R17 M+S 215/55R17 M+S 215/60R17 M+S 225/50R17 M+S A93a) K04) 225/55R17 M+S K04) 235/50R17 M+S K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMCA e1*2007/46*1679*.. FML2 e1*2007/46*1678*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 BMW Mini John 205/45R17 A01) bis A10) Cooper Works BF1) K01) K04) K87) (Limousine 2-türig, 215/40R17 Cabrio) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FML2E e1*2007/46*2063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 BMW Mini Cooper SE 195/45R17 A01) bis A10) K04) N205) BF1) K01) 205/45R17 K04) 215/40R17 K02) 225/40R17 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 8 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 9 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm Zubehörkit: ZP50717 Anzugsmoment: 140 Nm E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen E73) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18, 225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GH9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R17, 205/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 10 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen, • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen. K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen, • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen, • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die Radhausverbreiterung klebend zu fixieren. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-C0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 11 / 11 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 3a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023