Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 1 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R7755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R7755.17
Radausführungskennz.: 69R7755.17
Radgröße: 7½Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 110 Nm
Schaftlänge 25 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 120 Nm
Schaftlänge 25 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50705 130 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF6 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 175 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 2 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K13) K25) K28) N215) BF1) E93) E100) K01) K04)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
ab EG-Genehmigungs-Nr. K13) K25) K28)
e1*2001/116*0470*04)
215/45R17
N225)
225/45R17
K13) K25) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K04) K28) BF1) E93) E100) V00)
N215)
205/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K04) K28) K103) BF1) E93) E100) V00)
N215)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Frontantrieb und K13) K28) BF1) E95) E100) K04)
Allrad; Beim Typ 245G
nur zulässig an 215/45R17 M+S
Fahrzeugausführungen
ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S
e1*2001/116*0470*04) K01) K13) K25) K28) K103)
225/45R17
K28) N235)
225/45R17 M+S
K28)
235/45R17
K01) K13) K25) K28) K103)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 3 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- A11) B114) BF1) EF0) K01)
türig) 205/55R17 K04)
K25)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine 4-türig) A11) B114) BF1) EF0) K01)
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81)
zulässig an 205/50R17
Fahrzeugausführungen
bis EG-Genehmigungs- 215/45R17
Nr.
e1*2001/116*0470*02) 225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 4 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K13) K22) N215) BF1) E100) K04)
zulässig an
Fahrzeugausführungen 215/45R17
ab EG-Genehmigungs-Nr. N225)
e1*2001/116*0470*04)
225/45R17
K13) K22)
235/45R17
G1D) K01) K13) K20) K22) K25) K28)
K103)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K13) K22) N215) K04) BF1) E100) V00)
205/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
K13) K22) N215) K04) K20) K28) BF1) E100) V00)
K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
electric drive BF1)
205/55R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 225/45R17 A01) bis A10)
(Ausführungen mit A11) BF1) EF0) K01) K04)
Verbundlenker-
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Ausführungen mit A11) BF1) EF0) K01) K04)
Mehrlenker-Hinterachse)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 5 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94) N215) T88) BF2) E66) EB1)
bis e1*98/14*0139*13,
S203 bis 205/45R17 M+S
e1*98/14*0158*10, A94) T88)
außer AMG-Modelle)
205/50R17
A94a) N215)
205/50R17 M+S
A94a)
215/45R17
A94) N225)
215/45R17 M+S
A94)
225/45R17
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
Coupe A94) BF2) E66) EB1)
(bis e1*98/14*0159*10)
205/50R17
A94a)
215/45R17
A94)
225/45R17
A94a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 6 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94) N215) T88) BF2) E67) EB1)
ab e1*98/14*0139*14,
S203 ab 205/45R17 M+S
e1*98/14*0158*11, A94) T88)
außer AMG-Modelle)
205/50R17
A94a) N215)
205/50R17 M+S
A94a)
215/45R17
A94) N225)
215/45R17 M+S
A94)
225/40R17
A94a)
225/45R17
A94a)
235/45R17
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/50R17 A02) bis A10)
(W203 ab A94a) BF2) E67) EB1)
e1*98/14*0139*14,
S203 ab 215/45R17
e1*98/14*0139*15) A94)
225/45R17
A94a)
235/45R17
A01) G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
A94a) BF2) E67) EB1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 7 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
Coupe, CLC A94a) N215) BF2) E67) EB1)
(ab e1*98/14*0159*11)
215/45R17
A94) N225)
225/45R17
A94a)
235/45R17
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Coupe, C204) K04) K13) N215) BF1) E110) K01)
205/50R17 M+S
K04) K13) W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
K04) K13) N235)
235/45R17
G2G) K04) K13) K21) N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, W204) A01) K01) K04) K13) N215) BF1) E104) EF0)
205/50R17 M+S
A01) K01) K04) K13) W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K01) K04) K13) N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 8 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S204) A01) K01) K04) K13) N215) BF1) E104)
205/50R17 M+S
A01) K01) K04) K13) W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K01) K04) K13) N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio K03) N235) A11) BF1) E110a) EF0)
A205)
225/45R17 M+S
K03)
225/50R17
K01) N235)
225/50R17 M+S
K01)
235/45R17
K01) N245)
235/45R17 M+S
K01)
235/50R17
G4K) K01) K122) K132) N245)
235/50R17 M+S
G4K) K01) K122) K132)
245/45R17
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E110a) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 9 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, W205) ER1) N215) T93) A11) BF1) E103) EF0) K01)
K04)
205/50R17 M+S
ER1) T93) W215)
205/55R17
ER1) N215)
205/55R17 M+S
ER1) W215)
215/50R17
ER1) N225)
215/50R17 M+S
ER1) W225)
215/55R17
G4K) N225)
215/55R17 M+S
G4K) W225)
225/45R17
N235) T94)
225/45R17 M+S
T94)
225/50R17
N235)
225/50R17 M+S
235/45R17
N245)
235/45R17 M+S
235/50R17
G4K) K122) N245)
235/50R17 M+S
G4K) K122)
245/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E103) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 10 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Kombi, S205) ER1) N215) T93) A11) BF1) E103) EF0) K01)
K04)
205/50R17 M+S
ER1) T93) W215)
205/55R17
ER1) GCT) N215)
205/55R17 M+S
ER1) GCT) W215)
215/50R17
ER1) GCT) N225)
215/50R17 M+S
ER1) GCT) W225)
215/55R17
G4K) N225)
215/55R17 M+S
G4K) W225)
225/45R17
N235) T94)
225/45R17 M+S
T94)
225/50R17
GCT) N235)
225/50R17 M+S
GCT)
235/45R17
GCT) N245)
235/45R17 M+S
GCT)
235/50R17
G4K) K122) N245)
235/50R17 M+S
G4K) K122)
245/45R17
GCT)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 11 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) E103) EF0) GCT)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur N215) A11a) BF3) E131) EB3)
Fahrzeugausführungen EB4) EF0)
ohne Hinterachslenkung) 215/50R17
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur N215) A11a) BF3) EB3) EB4) EF0)
Fahrzeugausführungen
mit Hinterachslenkung) 215/50R17
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur N215) A11a) BF3) E131) EB3)
Fahrzeugausführungen EB4) EF0)
ohne Hinterachslenkung) 215/50R17
N225)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S206, nur N215) T93) A11a) BF3) EB3) EB4) EF0)
Fahrzeugausführungen
mit Hinterachslenkung) 205/55R17
N215)
215/45R17
G1D) N225) T91)
215/50R17
N225)
225/45R17
235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 12 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
117 e1*2007/46*1007*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K01) K13) K25) N215) BF1) E93a) E100) K04)
205/50R17 M+S
K01) K13) K25)
215/45R17
K03) N225)
225/45R17
K01) K13) K25)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A01) K01) K13) K28) BF1) E95a)
Serie auch 235/40R18 )
215/45R17 M+S
215/50R17 M+S
A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103)
225/45R17 M+S
A01) K01) K28)
235/45R17 M+S
A01) K01) K02) K13) K25) K28) K103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) A11) BF1) EF0) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 13 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Mercedes CLK 205/50R17 A02) bis A10)
(mit und ohne N215) A94) BF4) EB1)
Sportpaket)
215/45R17
N225)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) A94) BF4) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 285 Mercedes CLK, CLK 55 225/45R17 A02) bis A10)
AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF4) EB1) EB2)
225/45R17 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 14 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) N215) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 205/50R17 M+S
16Zoll oder 17Zoll) A94) W215)
215/45R17
A94) N225) T91)
215/45R17 M+S
A94) T91) W225)
215/50R17
A94a) G4Y) N225)
215/50R17 M+S
A94a) G4Y) W225)
225/45R17
A94) N235)
225/45R17 M+S
A94) W235)
235/45R17
A94a) G4Y) N245)
245/45R17
A01) G1C) K01) N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/55R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF3)
Ausführungen mit 235/50R17
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 15 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine ) N215) BF1) EF0)
205/55R17 M+S
W215)
215/50R17
A94a) N225)
215/50R17 M+S
A94a) W225)
225/50R17
235/45R17
A94a)
245/45R17
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)
(Kombi) BF1) EF0)
235/45R17
A94a)
245/45R17
A94a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 16 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(W212, Limousine, A94) N215) A11) BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in 205/55R17
16Zoll) A94) N215)
215/50R17
A01) A94) K03) N225)
225/50R17
A01) K01)
235/45R17
A01) K03)
245/45R17
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A01) bis A10)
(S212, Kombi, K01) BF1) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/45R17
225/..) K03)
245/45R17
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) BF1) E111) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 17 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R17 A02) bis A10)
(W213, Limousine) ER1) N215) A11) BF3) E111a) EF0)
205/55R17 M+S
ER1) W215)
205/60R17
ER1) N215)
205/60R17 M+S
ER1) W215)
215/55R17
N225)
215/55R17 M+S
W225)
225/50R17
N235)
225/50R17 M+S
225/55R17
N235)
225/55R17 M+S
235/50R17
A01) K01) N245)
235/50R17 M+S
A01) K01)
245/45R17
245/50R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)
(S213, Kombi) A11) BF3) EF0)
225/55R17
235/50R17
A01) K01)
245/50R17
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 18 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/60R17 A02) bis A10)
BF1)
225/55R17
A01) K118)
235/55R17
A01) K01) K118)
245/50R17
A01) K01) K118)
255/50R17
A01) K01) K04) K118) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 215/65R17 A01) bis A10)
(H247) K04) A11) BF1) EF0) K01)
225/60R17
K02)
225/65R17
K02) K120)
235/60R17
K02) K120)
245/55R17
K02)
245/60R17
K02) K120)
255/55R17
K02) K120)
275/50R17
K02) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 19 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 215/65R17 A01) bis A10)
(X247) K04) BF1) EF0) K01)
225/60R17
K02)
225/65R17
K02) K120)
235/60R17
K02) K120)
245/55R17
K02)
245/60R17
K02) K120)
255/55R17
K02) K120)
275/50R17
K02) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) A11) BF3) EF0)
Verbreiterung)
245/60R17
A94)
255/60R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 Mercedes GLC 235/65R17 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A94) A11) BF3) EF0)
245/60R17
A94)
255/60R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 20 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes GLK 235/55R17 A01) bis A10)
K04) BF5) K01)
235/60R17
K04)
245/55R17
K02)
245/60R17
K02)
255/55R17
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R17 255/55R17 A01) bis A10)
K01) K02) BF5) V00)
235/60R17 275/50R17 A01) bis A10)
K01) K02) BF5) V00)
245/55R17 275/50R17 A01) bis A10)
K01) K02) BF5) V00)
255/55R17 275/50R17 A01) bis A10)
K01) K02) BF5) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 21 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/65R17 A01) bis A10)
BF3) EF0) K01)
245/60R17
K04)
245/65R17
G5M) K04)
255/60R17
K04)
265/60R17
G5M) K04)
275/55R17
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/65R17 255/60R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF3) EF0) V00)
245/65R17 265/60R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF3) EF0) G5M) V00)
255/60R17 235/65R17 A01) bis A10)
K01) BF3) EF0) V00)
265/60R17 245/65R17 A01) bis A10)
K01) K04) BF3) EF0) G5M) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/45R17 A02) bis A10)
A94) N215) BF1)
205/50R17
A94) N215)
215/45R17
A94) N225)
225/40R17
A94)
225/45R17
A94)
235/45R17
A01) A94a) G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 22 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap A94a) N215) BF4)
an Hinterachse)
215/45R17
A94) N225)
225/45R17
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) A94a) BF4) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap an A94a) N215) BF4) E116)
HA)
215/45R17
A94) N225)
225/45R17
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) A94a) BF4) E116) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 23 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/45R17 A02) bis A10)
A94) N215) BF1)
205/50R17
A94) N215)
215/45R17
A94) N225)
215/50R17
A01) A94a) G01) K102) N225)
225/40R17
A94)
225/45R17
A94)
235/45R17
A01) A94a) G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 24 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176 Mercedes V-Klasse, 215/55R17 A01) bis A10)
Vito, Marco Polo ER2) K04) N225) T98) BF6) E105) K01)
(W 447, Ausführungen
mit Serienbereifung bis 215/60R17
18Zoll; 2WD und 4WD) ER2) G0H) K04) K13) K25) N225) T100)
225/50R17
ER3) K04) T98)
225/55R17
ER3) GHN) K04) T101)
225/55R17C
ER3) K04)
225/60R17
ER3) G01) K04) K13) K25) K123)
235/50R17
ER3) K04) T100)
235/55R17
ER3) G0H) K04) K13) K25) K123)
245/50R17
ER3) K02)
255/50R17
ER3) G0H) K02) K13) K25) K123) T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 25 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176 Mercedes V-Klasse, 225/50R17 A01) bis A10)
Vito, Marco Polo G01) K04) T98) BF6) E105) ER3) K01)
(W 447, Ausführungen
mit kleinster 225/55R17
Serienbereifung K04)
in19Zoll; 2WD und 4WD)
225/55R17C
G01) K04)
225/60R17
K04) K13) K25) K123)
235/50R17
G01) K04) T100)
235/55R17
K04) K13) K25) K123)
245/50R17
K02)
255/50R17
K02) K13) K25) K123)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Mercedes e-Vito, e-Vito 225/50R17 A01) bis A10)
Tourer K04) T98) BF6) ER3) K01)
(Serie 225/55R17C)
225/55R17
K04) T101)
225/55R17C
K04)
235/50R17
K04) T100)
245/50R17
K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 26 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 27 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B114) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
• Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø350x30 mm
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
Zubehörkit: ZP50742
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 150 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
Zubehörkit: ZP50742
Anzugsmoment: 120 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50705
Anzugsmoment: 130 Nm
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 175 Nm
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 28 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
• Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
• Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
• Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Benz, 050222 mit belüfteter Scheibe
Ø330x28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 29 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel Kennz. AMG 207045.04 mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm
EB3) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø342x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe
Ø300x22 mm
EB4) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
Ø318x30 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe
Ø300x22 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 30 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 31 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 32 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
• die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
kürzen.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 33 / 33
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 3b mit den Seiten 1-33 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023