Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 1/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R7755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R7755.17
Radausführungskennz.: 69R7755.17
Radgröße: 7½Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50714 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 2/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e9*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131 Ssangyong Korando 215/60R17 A02) bis A10)
BF1) EF0)
215/65R17
G3V)
225/55R17
225/60R17
235/55R17
A01) K01)
245/50R17
A01) K01) K04)
245/55R17
A01) K01) K04)
255/50R17
A01) K01) K04)
255/55R17
A01) G3V) K01) K04) K36)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e8*2007/46*0360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Ssangyong Korando 225/60R17 A02) bis A10)
(2WD, 4WD) A93a) BF1)
225/65R17
GEC)
235/55R17
A01) A93) K01)
235/60R17
A01) GHE) K01)
245/55R17
A01) K01) K04)
255/50R17
A01) A93a) K01) K04)
255/55R17
A01) GHE) K01) K04)
275/50R17
A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 3/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e8*2007/46*0360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Ssangyong Torres 225/60R17 A02) bis A10)
(2WD, 4WD) A93) BF1)
225/65R17
A93a)
235/55R17
A01) A93) K01) K04)
235/60R17
A01) A93a) K01) K04)
245/55R17
A01) A93) K01) K02)
245/60R17
A01) K01) K02)
255/50R17
A01) A93) K01) K02)
255/55R17
A01) K01) K02)
275/50R17
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EK e9*2018/858*11111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 75 Ssangyong Korando e- 215/65R17 A02) bis A10)
Motion A93) BF1)
225/60R17
A01) A93) K01)
235/60R17
A01) A93) K01) K04)
245/55R17
A01) A93) K01) K02)
255/55R17
A01) A93) K01) K02)
275/50R17
A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 4/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
XKG e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV 205/50R17 A01) bis A10)
(Frontantrieb, bis BF1) K01) K04)
Nachtragstand 9) 225/45R17
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
XKG e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV 205/50R17 A01) bis A10)
(Allrad, bis Nachtragstand BF1) K01) K04)
9) 225/45R17
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 120 Ssangyong Tivoli 205/55R17 A01) bis A10)
(Frontantrieb, ab A93a) BF1) K04)
Nachtragstand 10)
205/60R17
GGW)
215/55R17
GGW) K01)
225/50R17
K01)
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 5/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Ssangyong Tivoli 205/55R17 A01) bis A10)
(Allradantrieb, ab A93a) K04) BF1)
Nachtragstand 10)
205/60R17
K04)
215/55R17
K01) K04)
225/50R17
K01) K04)
225/55R17
K01) K04)
235/50R17
K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 6/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: ZP50714
Anzugsmoment: 120 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GEC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 3d
Seite : 7/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
215/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GHE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
• die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
25mm zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Die Anlage 3d mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023