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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         69R7755
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     Ronal
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 69R7755.08
               Radausführungskennz.:                                          69R7755.08
               Radgröße:                                                     7½Jx17H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 53736*04




               Mittenlochdurchmesser:                                          82,00 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                              825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      CHRYSLER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     120 Nm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JS                             e11*2001/116*0143*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 138     Chrysler Dodge Avenger 215/60R17                                A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                      225/55R17

                                                      235/55R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PK                             e11*2001/116*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 125     Chrysler Dogde Caliber 215/60R17                           A02) bis A10)
                               (außer SRT4)                                               BF1)
                                                      225/55R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PK                             e11*2001/116*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 125     Chrysler Jeep Compass 215/60R17                            A02) bis A10)
                                                                                          BF1) EF0)
                                                      225/55R17

                                                      235/55R17
§22 53736*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PK                             e11*2001/116*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 125     Chrysler Jeep Patriot  215/60R17                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                      225/55R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JS                             e11*2001/116*0143*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 138     Chrysler Sebring       215/60R17                           A02) bis A10)
                               (Stufenheck 4türig,                                        BF1)
                               Cabrio)                225/55R17

                                                      235/55R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53736*04




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               Die Anlage 8 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 31.08.2021