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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    69R7755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           69R7755.08
               Radausführungskennz.:                                    69R7755.08
               Radgröße:                                                7½Jx17H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53736*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
               geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   DACIA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879     110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SD                              e2*2001/116*0314*..
               SD                              e2*2007/46*0030*..
               SR                              e2*2001/116*0323*..
               SR                              e2*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 92       Dacia Duster             215/55R17                         A01) bis A10)
                               (1. Generation)          A93)                              BF1) K01)

                                                       215/60R17

                                                       225/55R17
                                                       A93) K04)

                                                       235/50R17
                                                       A93) K02)

                                                       235/55R17
§22 53736*04




                                                       K02)

                                                       245/50R17
                                                       A93) K02)

                                                       255/50R17
                                                       K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SR                              e2*2001/116*0323*..
               SR                              e2*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Dacia Duster             215/60R17                         A01) bis A10)
                               (2. Generation, Front-   A93a)                             BF1) K01) K02)
                               und Allradantrieb)
                                                        225/55R17
                                                        A93a)

                                                       235/55R17

                                                       245/50R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 53736*04




                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
§22 53736*04




                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage 7 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 31.08.2021