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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    69R7755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           69R7755.08
               Radausführungskennz.:                                    69R7755.08
               Radgröße:                                                7½Jx17H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53736*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           0 Ø82 Ø64.1
               geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50832     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50832     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CU1                           e6*2001/116*0113*..
               CU2                           e6*2001/116*0114*..
               CU3                           e6*2001/116*0115*..
               CW1                           e6*2001/116*0120*..
               CW2                           e6*2001/116*0121*..
               CW3                           e6*2001/116*0122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 148     Honda Accord           205/55R17                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     N215)                              BF1) EF0)

                                                       215/50R17
                                                       A01) K01) N225)

                                                       215/55R17
                                                       A01) G7L) K01) N225)

                                                       225/50R17
§22 53736*04




                                                       A01) K01) K04)

                                                       235/45R17
                                                       A01) K01)

                                                       235/50R17
                                                       A01) G7L) K01) K04)

                                                       245/45R17
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FK1                             e11*2001/116*0255*..
               FK2                             e11*2001/116*0256*..
               FK3                             e11*2001/116*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 110      Honda Civic, Honda      205/50R17                         A02) bis A10)
                               Civic Tourer            A01) K60) K61)                    BF1) E45)
                               (ab Modelljahr 2012)
                                                       215/45R17

                                                       225/45R17
                                                       A01) K60) K61)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FC                             e11*2007/46*3633*..
               FK                             e6*2007/46*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 134      Honda Civic 4dr         215/45R17                         A02) bis A10)
                               (4-türig)               A93)                              BF1)

                                                       215/50R17

                                                       225/45R17
                                                       A93)

                                                       235/45R17

                                                       245/45R17
                                                       G8T)
§22 53736*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FC                             e11*2007/46*3633*..
               FK                             e6*2007/46*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 134      Honda Civic 5dr         215/45R17                         A02) bis A10)
                               (5-türig)               A93)                              BF1) EF0)

                                                       215/50R17

                                                       225/45R17
                                                       A93)

                                                       235/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FE                            e6*2018/858*00064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               105             Honda Civic            215/45R17                          A02) bis A10)
                                                      A93)                               BF2)

                                                       215/50R17
                                                       A93)

                                                       225/45R17
                                                       A93)

                                                       235/45R17
                                                       A93)

                                                       245/45R17
                                                       A01) K03) K04)
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               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RE5                             e11*2001/116*0301*..
               RE6                             e11*2001/116*0302*..
               RE7                             e11*2001/116*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 122     Honda CR-V              225/65R17                         A01) bis A10)
                               (beim Typ RE5 nur       A93)                              BF1) E46) K01)
                               zulässig bis EG-
                               Genehmigungs-Nr.:       235/60R17
                               e11*2001/116*0301*05; A93)
                               beim Typ RE6 nur
                               zulässig bis EG-        245/55R17
                               Genehmigungs-Nr.:
                               e11*2001/116*0302*05) 245/60R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RE5                             e11*2001/116*0301*..
§22 53736*04




               RE6                             e11*2001/116*0302*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 118      Honda CR-V              225/60R17                         A01) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2013;    A94)                              BF1) E46a) K01)
                               Typ RE5 nur zulässig
                               ab EG-Genehmigungs- 225/65R17
                               Nr.                     A94)
                               e11*2001/116*0301*06;
                               Typ RE6 nur zulässig    235/55R17
                               ab EG-Genehmigungs-
                               Nr.                     235/60R17
                               e11*2001/116*0302*06)
                                                       245/55R17
                                                       K04)

                                                       245/60R17
                                                       K04)

                                                       255/50R17
                                                       K04)

                                                       255/55R17
                                                       K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RW                            e6*2007/46*0265*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               127             Honda CR-V, CR-V       235/65R17                                A02) bis A10)
                               Hybrid                 A93a)                                    A11) BF2)

                                                      245/60R17
                                                      A01) K01)

                                                      255/60R17
                                                      A01) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZF1                           e11*2007/46*0100*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 89       Honda CR-Z            195/45R17                                 A02) bis A10)
§22 53736*04




                                                                                               A11) BF1)
                                                      205/45R17

                                                      215/40R17

                                                      225/40R17
                                                      A01) K01) K04) K58)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       205/45R17           225/40R17           A01) bis A10)
                                                                           K04) K58)           A11) BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZC                            e6*2007/46*0425*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60              Honda e                205/45R17                                A01) bis A10)
                                                                                               A94) BF1) K01)
                                                      215/45R17

                                                      225/40R17

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       205/45R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                       K01)                A94a)               BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RU                            e6*2007/46*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 96       Honda HR-V             215/50R17                                A01) bis A10)
                                                      K04)                                     BF1) EF0) K01)

                                                      225/50R17
                                                      K02)

                                                      235/45R17
                                                      K04)

                                                      245/45R17
                                                      K02)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       215/50R17           235/45R17           A01) bis A10)
§22 53736*04




                                                       K01)                K04)                BF1) EF0) V00)
                                                       215/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) EF0) V00)
                                                       225/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) EF0) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
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                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50832
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50832
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                      • Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
                      • Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
                      • Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

               E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
                      • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
                      • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
                      • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

               E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                     • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
                     • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
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                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung
                         komplett umzulegen,
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                      • die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu entfernen,
                      • die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten
                         Radhauskante aufzuweiten,
                      • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der
                         aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
                      • die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
                         hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
                      • der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

               K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
                         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten
                         (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus
                         ragt als die gekürzte Verbreiterung,
                      • der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu
                         entfernen.

               K61)   An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich
                      30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 6 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023
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