Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R7755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R7755.08
Radausführungskennz.: 69R7755.08
Radgröße: 7½Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *) 825 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 125 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TG e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Hyundai Grandeur 225/55R17 A02) bis A10)
BF1)
235/55R17
245/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FD e11*2001/116*0313*..
FDH e11*2001/116*0343*..
FDH e11*2007/46*0225*..
FDHG e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K01) BF1) K04)
215/45R17
225/40R17
K01)
225/45R17
K01) K21) K45)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
GDH-HME e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A01) bis A10)
(3-Türer, 5-Türer, Kombi) K02) K03) K25) K58) BF1)
215/45R17
K04)
225/45R17
K02) K03) K25) K58)
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118 Hyundai i30 205/45R17 A01) bis A10)
(5-Türer, Kombi, A93a) A11) BF2) E54) K01)
Fastback)
205/50R17
K04) K28)
215/45R17
K04)
225/45R17
K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30 225/45R17 A01) bis A10)
Fastback N Sports A11) BF2) K01) K04) K28)
(5-türer, Fastback, N
Line)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VF e4*2007/46*0263*..
VF e4*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Hyundai I40 205/55R17 A02) bis A10)
(Kombi) N215) BF1)
215/50R17
225/50R17
A01) K01) K02)
245/45R17
A01) K01) K02)
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC e4*2007/46*0207*..
JC e4*2007/46*0223*..
JC-HME e13*2007/46*1605*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94 Hyundai IX20 205/45R17 A01) bis A10)
A93a) K03) BF1)
205/50R17
K01) K02) K54) K55) K56)
215/45R17
K01) K04)
225/45R17
K01) K02) K54) K55)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EL e11*2007/46*0104*..
ELH e11*2007/46*0192*..
LM e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Hyundai IX35 215/60R17 A01) bis A10)
N225) BF1) K01)
215/65R17
G5U) N225)
225/55R17
K04)
225/60R17
K04)
235/55R17
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AE e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Hyundai Ioniq 205/45R17 A01) bis A10)
(Nur Fahrzeuge mit K03) N215) A11) BF1) K04)
Hybridantrieb)
215/45R17
K01) N225)
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 146 Hyundai Kona, Kona 205/50R17 A02) bis A10)
Hybrid A93) A11) BF1)
(Frontantrieb)
205/55R17
A93)
215/50R17
A93)
215/55R17
A93a) G7U)
225/50R17
A01) A93) K03) K04)
235/45R17
A93)
235/50R17
A01) G7U) K03) K04)
245/45R17
A01) A93) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
OSE e4*2007/46*1522*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28 Hyundai Kona Elektro 215/50R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
215/55R17
A93a)
225/50R17
A01) A93) K03) K04)
235/50R17
A01) K03) K04)
245/45R17
A01) A93) K03) K04)
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 146 Hyundai Kona 205/55R17 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A93) N215) A11) BF1)
215/50R17
A01) A93) K01) K04)
215/55R17
A01) A93a) K01) K04)
245/45R17
A01) A93) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2 e4*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
146 Hyundai Kona 215/60R17 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit K04) BF3) K01)
Einzelradaufhängung
an HA; Front- + 225/55R17
Allradantrieb) A93a) K04)
235/55R17
K02)
245/50R17
K02)
255/50R17
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2 e4*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 88 Hyundai Kona 205/60R17 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit K04) A11) BF3) K01)
Verbundlenker an HA;
Frontantrieb) 215/55R17
G01) K04)
215/60R17
K04)
225/55R17
K04)
235/50R17
G01) K02)
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 7 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2E e4*2018/858*00168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
38 bis 53 Hyundai Kona Elektro 215/60R17 A01) bis A10)
K04) BF3) K01)
225/55R17
A93a) K04)
235/55R17
K02)
245/50R17
K02)
255/50R17
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e11*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147 Hyundai Santa Fe, Grand 235/65R17 A01) bis A10)
Santa Fe A94) K03) K04) BF1) EF0)
245/60R17
A94) K01) K04)
255/60R17
A94) K01) K02)
275/55R17
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TM e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/65R17 A01) bis A10)
A93a) K04) BF2) E56) EB1) K01)
245/60R17
A93) K04)
255/60R17
K02)
275/55R17
K02)
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NF e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184 Hyundai Sonata 215/50R17 A01) bis A10)
A93) K03) BF1)
215/55R17
K03)
225/50R17
K01) K15) K21)
235/45R17
A93) K03)
245/45R17
K01) K15) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e4*2001/116*0087*..
JMG e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Hyundai Tucson 215/55R17 A01) bis A10)
A93) K03) BF1)
215/60R17
A93) K03)
225/55R17
A93) K01) K04)
235/50R17
A93) K01) K04)
235/55R17
K01) K04)
245/50R17
K01) K04)
255/50R17
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 9 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TL e11*2007/46*2711*..
TL e5*2007/46*1084*..
TLE e11*2007/46*2724*..
TLE e5*2007/46*1076*..
TLE-HME e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 215/60R17 A01) bis A10)
K04) N225) A11) BF1) K01)
215/60R17 M+S
K04)
215/65R17
G5U) K04) N225)
215/65R17 M+S
G5U) K04)
225/60R17
K04)
235/55R17
K02)
245/55R17
K02)
255/50R17
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 10 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E e5*2018/858*00001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35 215/65R17 A02) bis A10)
A93) A11) BF3) EF0)
225/60R17
A93)
225/65R17
A93)
235/60R17
A01) A93) K01) K04)
245/55R17
A01) A93) K01) K04)
245/60R17
A01) K01) K04)
255/55R17
A01) K01) K02)
275/50R17
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FS e11*2007/46*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137 Hyundai Veloster 215/45R17 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
225/40R17
A01) A93) K01) K04) K28)
225/45R17
A01) K01) K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XG e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145 Hyundai XG 205/50R17 A02) bis A10)
BF1)
215/45R17
215/50R17
A01) K15) K28) K41)
225/45R17
235/45R17
A01) K15) K41)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
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Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Teiletyp : 69R7755
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 125 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 120 Nm
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).
E56) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai/Kia mit belüfteter Scheibe
Ø340x30 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 13 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 14 / 14
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
• der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
• das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
nach oben zu formen,
• der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
Befestigungspunktes zu kürzen,
• das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
Türsicken).
K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
• die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
unten um 5 mm zu kürzen,
• die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
Grad hinter der Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 8b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023