Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 1 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 69R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 69R7755.08 Radausführungskennz.: 69R7755.08 Radgröße: 7½Jx17H2-N Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 §22 53736*03 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: *) 825 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 110 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 125 Nm BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 2 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TG e4*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 191 Hyundai Grandeur 225/55R17 A02) bis A10) BF1) 235/55R17 245/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 53736*03 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K01) BF1) K04) 215/45R17 225/40R17 K01) 225/45R17 K01) K21) K45) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. GDH-HME e13*2007/46*1604*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A01) bis A10) (3-Türer, 5-Türer, Kombi) K02) K03) K25) K58) BF1) 215/45R17 K04) 225/45R17 K02) K03) K25) K58) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 3 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 118 Hyundai i30 205/45R17 A01) bis A10) (5-Türer, Kombi, A93a) A11) BF2) E54) K01) Fastback) 205/50R17 K04) K28) 215/45R17 K04) 225/45R17 K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 53736*03 PDE e11*2007/46*3807*.. PDE e5*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30 225/45R17 A01) bis A10) Fastback N Sports A11) BF2) K01) K04) K28) (5-türer, Fastback, N Line) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): VF e4*2007/46*0263*.. VF e4*2007/46*0264*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Hyundai I40 205/55R17 A02) bis A10) (Kombi) N215) BF1) 215/50R17 225/50R17 A01) K01) K02) 245/45R17 A01) K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 4 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JC e4*2007/46*0207*.. JC e4*2007/46*0223*.. JC-HME e13*2007/46*1605*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 94 Hyundai IX20 205/45R17 A01) bis A10) A93a) K03) BF1) 205/50R17 K01) K02) K54) K55) K56) 215/45R17 K01) K04) 225/45R17 K01) K02) K54) K55) §22 53736*03 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EL e11*2007/46*0104*.. ELH e11*2007/46*0192*.. LM e11*2007/46*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Hyundai IX35 215/60R17 A01) bis A10) N225) BF1) K01) 215/65R17 G5U) N225) 225/55R17 K04) 225/60R17 K04) 235/55R17 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AE e4*2007/46*1157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Hyundai Ioniq 205/45R17 A01) bis A10) (Nur Fahrzeuge mit K03) N215) A11) BF1) K04) Hybridantrieb) 215/45R17 K01) N225) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 5 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OS e4*2007/46*1259*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 146 Hyundai Kona, Kona 205/50R17 A02) bis A10) Hybrid A93) A11) BF1) (Frontantrieb) 205/55R17 A93) 215/50R17 A93) 215/55R17 A93a) G7U) 225/50R17 A01) A93) K03) K04) 235/45R17 §22 53736*03 A93) 235/50R17 A01) G7U) K03) K04) 245/45R17 A01) A93) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OS e4*2007/46*1259*.. OSE e4*2007/46*1522*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 26 bis 28 Hyundai Kona Elektro 215/50R17 A02) bis A10) A93) BF1) 215/55R17 A93a) 225/50R17 A01) A93) K03) K04) 235/50R17 A01) K03) K04) 245/45R17 A01) A93) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 6 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): OS e4*2007/46*1259*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 146 Hyundai Kona 205/55R17 A02) bis A10) (Allradantrieb) A93) N215) A11) BF1) 215/50R17 A01) A93) K01) K04) 215/55R17 A01) A93a) K01) K04) 245/45R17 A01) A93) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX2 e4*2018/858*00153*.. §22 53736*03 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 146 Hyundai Kona 215/60R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit K04) BF3) K01) Einzelradaufhängung an HA; Front- + 225/55R17 Allradantrieb) A93a) K04) 235/55R17 K02) 245/50R17 K02) 255/50R17 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX2 e4*2018/858*00153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 88 Hyundai Kona 205/60R17 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit K04) A11) BF3) K01) Verbundlenker an HA; Frontantrieb) 215/55R17 G01) K04) 215/60R17 K04) 225/55R17 K04) 235/50R17 G01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 7 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX2E e4*2018/858*00168*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 53 Hyundai Kona Elektro 215/60R17 A01) bis A10) K04) BF3) EF0) K01) 225/55R17 A93a) K04) 235/55R17 K02) 245/50R17 K02) 255/50R17 K02) §22 53736*03 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM e11*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 147 Hyundai Santa Fe, Grand 235/65R17 A01) bis A10) Santa Fe A94) K03) K04) BF1) EF0) 245/60R17 A94) K01) K04) 255/60R17 A94) K01) K02) 275/55R17 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TM e4*2007/46*1318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/65R17 A01) bis A10) A93a) K04) BF2) E56) EB1) K01) 245/60R17 A93) K04) 255/60R17 K02) 275/55R17 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 8 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NF e11*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 184 Hyundai Sonata 215/50R17 A01) bis A10) A93) K03) BF1) 215/55R17 K03) 225/50R17 K01) K15) K21) 235/45R17 A93) K03) 245/45R17 K01) K15) K21) §22 53736*03 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e4*2001/116*0087*.. JMG e11*2001/116*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Hyundai Tucson 215/55R17 A01) bis A10) A93) K03) BF1) 215/60R17 A93) K03) 225/55R17 A93) K01) K04) 235/50R17 A93) K01) K04) 235/55R17 K01) K04) 245/50R17 K01) K04) 255/50R17 K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 9 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TL e11*2007/46*2711*.. TL e5*2007/46*1084*.. TLE e11*2007/46*2724*.. TLE e5*2007/46*1076*.. TLE-HME e13*2007/46*1612*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Hyundai Tucson 215/60R17 A01) bis A10) K04) N225) A11) BF1) K01) 215/60R17 M+S K04) 215/65R17 G5U) K04) N225) 215/65R17 M+S G5U) K04) §22 53736*03 225/60R17 K04) 235/55R17 K02) 245/55R17 K02) 255/50R17 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 10 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NX4E e5*2018/858*00001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35 215/65R17 A02) bis A10) A93) A11) BF3) EF0) 225/60R17 A93) 225/65R17 A93) 235/60R17 A01) A93) K01) K04) 245/55R17 A01) A93) K01) K04) 245/60R17 §22 53736*03 A01) K01) K04) 255/55R17 A01) K01) K02) 275/50R17 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FS e11*2007/46*0194*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 137 Hyundai Veloster 215/45R17 A02) bis A10) A93) BF1) EF0) 225/40R17 A01) A93) K01) K04) K28) 225/45R17 A01) K01) K04) K28) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 11 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XG e11*98/14*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 145 Hyundai XG 205/50R17 A02) bis A10) BF1) 215/45R17 215/50R17 A01) K15) K28) K41) 225/45R17 235/45R17 A01) K15) K41) Auflagen und Hinweise §22 53736*03 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 12 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur §22 53736*03 auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846 Anzugsmoment: 125 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846 Anzugsmoment: 120 Nm E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line). E56) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai/Kia mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 13 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 §22 53736*03 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 14 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach oben zu formen, • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren Befestigungspunktes zu kürzen, • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: §22 53736*03 Türsicken). K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen, • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-D0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 15 / 15 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 8b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 08.11.2024 §22 53736*03