Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R7755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R7755.08
Radausführungskennz.: 69R7755.08
Radgröße: 7½Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *) 825 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MAZDA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 2 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/45R17 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis N205) T85) BF1) E50)
Modelljahr 2013)
205/45R17
T88)
205/50R17
A01) K01)
215/45R17
A01) K01)
225/40R17
A01) K01)
225/45R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 205/50R17 A01) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab BF1) E50a) K01)
Modelljahr 2014) 215/50R17
K04) K15)
235/45R17
K04) K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BP e13*2007/46*1972*..
BPE e13*2007/46*2249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137 Mazda 3 205/50R17 A01) bis A10)
BF2) EF0) K01)
205/55R17
215/50R17
K04)
225/45R17
A93a)
235/45R17
K04)
245/45R17
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 3 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1 e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 205/50R17 A01) bis A10)
BF1) K01) K41)
215/45R17
225/45R17
235/45R17
K04) K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda 5 215/45R17 A01) bis A10)
BF1) K01) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 215/50R17 A01) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, K02) K55) BF1) E51) K01) K16) K23)
Kombi, Typ GH bis EG- K56)
Gen.-Nr. 225/45R17
e1*2001/116*0448*13, K04)
Typ GHE nur bis EG-
Gen.-Nr 235/45R17
e13*2007/46*1075*05) K02) K55)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 4 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
GJ e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143 Mazda 6 215/55R17 M+S A02) bis A10)
(bei Typ GH nur A93a) BF1) E51a)
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr. 215/60R17 M+S
e1*2001/116*0448*14, GB7)
bei Typ GHE nur
Ausführungen ab EG- 225/55R17
Genehmigungs-Nr. A01) K03)
e13*2007/46*1075*06)
235/50R17
A01) K01)
235/55R17
A01) GB7) K01) K67)
245/50R17
A01) K01) K04) K12)
255/50R17
A01) GB7) K01) K04) K12) K25) K67) K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115 Mazda CX-3 215/50R17 A01) bis A10)
A93) BF1) K04)
215/55R17
225/50R17
A93a) K01)
225/55R17
K01)
235/45R17
A93)
235/50R17
K01)
245/45R17
A93a) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 5 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Mazda CX-5 225/65R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
235/60R17
A93)
235/65R17
A93a) G0F)
245/60R17
A01) A93a) K01)
255/55R17
A01) A93a) K01) K04)
255/60R17
A01) G0F) K01) K04)
275/55R17
A01) G0F) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KF e13*2007/46*1803*..
KFE e13*2007/46*1832*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143 Mazda CX-5 225/65R17 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
235/60R17
A93)
235/65R17
A93) G0F)
245/60R17
A01) A93a) K01) K04)
255/55R17
A01) K01) K02)
255/60R17
A01) G0F) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ER e11*2001/116*0308*..
ERE e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A01) bis A10)
A93) BF1) EF0) K04)
245/60R17 M+S
K01)
255/60R17 M+S
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e13*2007/46*2041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143 Mazda CX-30 215/60R17 A02) bis A10)
(2WD) A93a) BF2) EF0)
225/55R17
A01) A93a) K01)
235/55R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e13*2007/46*2041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137 Mazda CX-30 215/60R17 A02) bis A10)
(4WD) A93a) BF2)
225/55R17
A01) A93a) K01)
235/55R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
LWD e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 215/50R17 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) BF1)
235/45R17
245/45R17
A01) K15)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Mazda MPV 215/50R17 A02) bis A10)
(Serie 215/60R16) BF1)
235/45R17
245/45R17
A01) K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1 e11*2001/116*0202*..
NC1E e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K42)
215/40R17
215/45R17
225/40R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CP e1*98/14*0116*..
CPD e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda Premacy 205/40R17 A01) bis A10)
(Serie 185/65R14 od. T84) BF1) K32)
195/55R15 od.
195/50R16) 215/35R17
T83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 205/50R17 A01) bis A10)
(Serie 205/65R15) BF1) K03)
215/50R17
235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/50R17 A01) bis A10)
(Serie 215/55R16) BF1) K03)
225/45R17
235/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 120 Nm
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
• Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
(Restdicke ca. 5 mm)
• die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte
bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
• der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
• der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
• die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
klemmen.
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
• die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
klemmen,
• die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
auszuschneiden (siehe Skizze)
K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T83) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 8d mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.09.2022