Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R7755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R7755.08
Radausführungskennz.: 69R7755.08
Radgröße: 7½Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *) 825 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50857 110 Nm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP50897 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FR e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10)
(4-türig Limousine) BF1)
225/50R17
A01) K03) K04)
235/50R17
A01) K03) K04)
245/45R17
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Suzuki Swift Sport 195/45R17 A01) bis A10)
K04) BF2) K26)
205/40R17
K03) K04) K38)
225/35R17
K01) K02) K38)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ e4*2007/46*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Suzuki Swift Sport 195/45R17 A01) bis A10)
BF2) K01) K16) K23)
205/40R17
K04)
225/35R17
K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ e4*2007/46*1205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 103 Suzuki Swift Sport 195/45R17 A01) bis A10)
A93a) K03) A11) BF1)
205/40R17
A93a) K01) K04)
215/40R17
A93a) K01) K04)
225/40R17
K01) K04) K12) K23)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a) BF2)
Serienverbreiterung)
205/55R17
215/50R17
A98a)
225/45R17
A98a)
225/50R17
235/45R17
A98a)
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a) BF2)
Serienverbreiterung)
205/55R17
215/50R17
A98a)
225/45R17
A98a)
225/50R17
A01) K01) K04)
235/45R17
A98a)
245/45R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a) BF1)
Serienverbreiterung)
205/55R17
215/50R17
A98a)
225/45R17
A98a)
225/50R17
235/45R17
A98a)
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a) BF1)
Serienverbreiterung)
205/55R17
215/50R17
A98a)
225/45R17
A98a)
225/50R17
A01) K01) K04)
235/45R17
A98a)
245/45R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs- A01) K01) BF2) E45)
Nr. e4*2007/46*0779*03)
205/55R17
A01) K01) K49)
215/45R17
A94a)
215/50R17
A01) K01) K04) K49)
225/45R17
A01) K01)
235/45R17
A01) K01) K04) K49)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103 Suzuki SX4 215/50R17 A01) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs- A11) A93a) BF2) E45a) K01)
Nr. e4*2007/46*0779*04) 215/55R17 K04)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JT e4*2001/116*0091*..
JT e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 215/65R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A98a) BF1)
225/60R17
A01) A93) K04)
225/65R17
A01) A93) K04)
235/60R17
A01) A93) K03) K04)
245/55R17
A01) K03) K04)
245/60R17
A01) K03) K04)
255/55R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LY e4*2007/46*0928*..
LY e6*2007/46*00005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17 A01) bis A10)
A93a) A11) BF2) K01) K04)
215/55R17
225/50R17
235/45R17
A93a)
245/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP50857
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50897
Anzugsmoment: 110 Nm
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001183-B0-104
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R7755
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen.
Die Anlage 5a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.09.2022