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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     69R7755
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             69R7755.08
                Radausführungskennz.:                                      69R7755.08
                Radgröße:                                                  7½Jx17H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 53736*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             4 Ø82 Ø60.1
                geprüfte Radlast: *)                                          825 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       ZP50857     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50880     110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZP50897     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FR                               e4*2007/46*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Suzuki Kizashi            215/55R17                         A02) bis A10)
                               (4-türig Limousine)                                         BF1)
                                                        225/50R17
                                                        A01) K03) K04)

                                                        235/50R17
                                                        A01) K03) K04)

                                                        245/45R17
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1HE(S)(EU,M)              e6*2007/46*0485*..
§22 53736*05




               ZE1HE(S)(EU,M)              e6*2018/858*00057*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72            Suzuki Swace           205/45R17                              A02) bis A10)
                                                                                           A93) BF2)
                                                        205/50R17

                                                        215/45R17

                                                        225/45R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               MZ                              e4*2001/116*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              Suzuki Swift Sport       195/45R17                          A01) bis A10)
                                                        K04)                               BF3) K26)

                                                        205/40R17
                                                        K03) K04) K38)

                                                        225/35R17
                                                        K01) K02) K38)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                              e4*2007/46*0155*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100             Suzuki Swift Sport       195/45R17                         A01) bis A10)
                                                                                          BF3) K01) K16) K23)
                                                        205/40R17
                                                        K04)

                                                        225/35R17
                                                        K04) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ                              e4*2007/46*1205*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               95 bis 103      Suzuki Swift Sport       195/45R17                         A01) bis A10)
§22 53736*05




                                                        A93a) K03)                        A11) BF1)

                                                        205/40R17
                                                        A93a) K01) K04)

                                                        215/40R17
                                                        A93a) K01) K04)

                                                        225/40R17
                                                        K01) K04) K12) K23)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EY                              e4*2001/116*0105*..
               EY                              e4*2007/46*0284*..
               EY-2                            e50*2007/46*0016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                         A02) bis A10)
                               (5-türig, mit            A98a)                             BF3)
                               Serienverbreiterung)
                                                        205/55R17

                                                        215/50R17
                                                        A98a)

                                                        225/45R17
                                                        A98a)

                                                        225/50R17
§22 53736*05




                                                        235/45R17
                                                        A98a)

                                                        245/45R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EY                              e4*2001/116*0105*..
               EY                              e4*2007/46*0284*..
               EY-2                            e50*2007/46*0016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                         A02) bis A10)
                               (5-türig, ohne           A98a)                             BF3)
                               Serienverbreiterung)
                                                        205/55R17

                                                        215/50R17
                                                        A98a)

                                                        225/45R17
                                                        A98a)

                                                        225/50R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        235/45R17
                                                        A98a)

                                                        245/45R17
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e4*2001/116*0124*..
               GY                              e4*2007/46*0291*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                         A02) bis A10)
                               (5-türig, mit            A98a)                             BF1)
                               Serienverbreiterung)
                                                        205/55R17

                                                        215/50R17
                                                        A98a)

                                                        225/45R17
                                                        A98a)

                                                        225/50R17
§22 53736*05




                                                        235/45R17
                                                        A98a)

                                                        245/45R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e4*2001/116*0124*..
               GY                              e4*2007/46*0291*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17                         A02) bis A10)
                               (5-türig, ohne           A98a)                             BF1)
                               Serienverbreiterung)
                                                        205/55R17

                                                        215/50R17
                                                        A98a)

                                                        225/45R17
                                                        A98a)

                                                        225/50R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        235/45R17
                                                        A98a)

                                                        245/45R17
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JY                             e4*2007/46*0779*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88              Suzuki SX4              205/50R17                         A02) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs- A01) K01)                           BF3) E45)
                               Nr. e4*2007/46*0779*03)
                                                       205/55R17
                                                       A01) K01) K49)

                                                       215/45R17
                                                       A94a)

                                                       215/50R17
                                                       A01) K01) K04) K49)

                                                       225/45R17
                                                       A01) K01)
§22 53736*05




                                                       235/45R17
                                                       A01) K01) K04) K49)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JY                            e4*2007/46*0779*..
               JY                            e6*2018/858*00006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 103      Suzuki SX4             215/50R17                          A01) bis A10)
                                                                                         A11) A93a) BF3) E45a) K01)
                                                       215/55R17                         K04)


                                                       225/50R17

                                                       235/45R17

                                                       245/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JT                               e4*2001/116*0091*..
               JT                               e4*2007/46*0292*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       215/65R17                         A02) bis A10)
                               (3- und 5-türig)          A98a)                             BF1)

                                                        225/60R17
                                                        A01) A93) K04)

                                                        225/65R17
                                                        A01) A93) K04)

                                                        235/60R17
                                                        A01) A93) K03) K04)

                                                        245/55R17
§22 53736*05




                                                        A01) K03) K04)

                                                        245/60R17
                                                        A01) K03) K04)

                                                        255/55R17
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LY                            e4*2007/46*0928*..
               LY                            e6*2018/858*00005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 103      Suzuki Vitara          215/50R17                            A01) bis A10)
                                                      A93a)                                A11) BF3) K01) K04)

                                                        215/55R17

                                                        225/50R17

                                                        235/45R17
                                                        A93a)

                                                        245/45R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
§22 53736*05




                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50857
                      Anzugsmoment: 110 Nm
§22 53736*05




               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50897
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

               E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04 bzw.
                     ab e6*2018/858*00006*00

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
§22 53736*05




                      komplett umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                         mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
                         liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

               K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
                         Restbreite von 5mm zu kürzen.

               Die Anlage 5a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 29.01.2026
						
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