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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001183-A0-104
Anlage-Nr. :                15
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    69R7755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          69R7755.27
Radausführungskennz.:                                   69R7755.27
Radgröße:                                              7½Jx17H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                       825 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50727     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001183-A0-104
Anlage-Nr. :                15
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0430*..
B81                            e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     205/55R17                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8,           A93) N215)                        BF1) E79) EF0)
                Limousine, Kombi,
                außer S4)               205/55R17 M+S
                                        A93) W215)

                                        215/50R17
                                        A93) N225)

                                        215/50R17 M+S
                                        A93) W225)

                                        215/55R17
                                        A01) G01) N225)

                                        215/55R17 M+S
                                        A01) G01) W225)

                                        225/50R17

                                        235/45R17
                                        A93)

                                        235/50R17
                                        A01) G01)

                                        245/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                 225/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                        BF1) E54) EB1) EB2) EF0)
                                        225/60R17
                                        G1G)

                                        235/50R17

                                        235/55R17
                                        GBA)

                                        245/50R17

                                        245/55R17
                                        G1G)

                                        255/50R17
                                        GBA)
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Nr. :                       RA-001183-A0-104
Anlage-Nr. :                15
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     Audi A6                 205/65R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A93) N215)                        BF1) E21) EF0)
                Frontantrieb)
                                        215/60R17
                                        A93) N225)

                                        215/65R17
                                        A93) N225)

                                        225/60R17
                                        A93)

                                        235/55R17

                                        235/60R17
                                        A93a) GG3)

                                        245/55R17

                                        255/50R17

                                        255/55R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 210     Audi A6                 205/65R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A93) ER1) N215) T96)              A11) BF1) E21) E54) EF0)
                Allradantrieb)
                                        215/60R17
                                        A93) N225)

                                        215/65R17
                                        A93) N225)

                                        225/60R17
                                        A93)

                                        235/55R17

                                        235/60R17
                                        A93a) GG3)

                                        245/55R17

                                        255/50R17

                                        255/55R17
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R7755


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
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A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50727
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
         'C' stehen

EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 3650 mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW GNO 2250 mit unbelüfteter Scheibe
         Ø300x12 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 0508/A GN04 mit belüfteter Scheibe
         Ø320x31 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 5177/2 mit unbelüfteter Scheibe Ø300x12 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R7755


GBA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R18,
     235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
     255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 15 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2021