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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                16d
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    69R7755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           69R7755.373
               Radausführungskennz.:                                    69R7755.373
               Radgröße:                                                7½Jx17H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                          46 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53736*03




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZPS5X3258 120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                16d
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW                             e8*2007/46*0360*..
               CWN                            e6*2018/858*00326*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 120     Ssangyong Korando,      225/60R17                         A02) bis A10)
                               KG Mobility Korando     A93a)                             BF1)
                               (2WD, 4WD)
                                                       225/65R17
                                                       GEC)

                                                       235/55R17
                                                       A93a)

                                                       235/60R17
                                                       GGT)

                                                       245/55R17
§22 53736*03




                                                       245/60R17
                                                       GEC)

                                                       255/50R17

                                                       255/55R17
                                                       GGT)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                16d
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW                              e8*2007/46*0360*..
               CWJ                             e6*2018/858*00325*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Ssangyong Torres, KG 225/60R17                             A02) bis A10)
                               Mobility Torres          A93)                              BF1)
                               (2WD, 4WD)
                                                        225/65R17

                                                       235/55R17
                                                       A93)

                                                       235/60R17
                                                       A93a)

                                                       245/55R17
                                                       A93)
§22 53736*03




                                                       245/60R17

                                                       255/50R17
                                                       A93a)

                                                       255/55R17
                                                       A93)

                                                       275/50R17
                                                       A01) K01) K02)

                                                       275/55R17
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EK                            e9*2018/858*11111*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 75       Ssangyong Korando e- 215/65R17                             A02) bis A10)
                               Motion                 A93a)                               BF1)

                                                       225/60R17
                                                       A93a)

                                                       235/60R17
                                                       A93a)

                                                       245/55R17

                                                       255/55R17
                                                       A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                16d
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               XK                               e9*2007/46*6294*..
               XKG                              e50*2007/46*0198*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 94       Ssangyong Tivoli, XLV 205/50R17                             A02) bis A10)
                               (Frontantrieb, bis                                          BF1)
                               Nachtragstand 9)          225/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XK                             e9*2007/46*6294*..
               XKG                            e50*2007/46*0198*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 94       Ssangyong Tivoli, XLV 205/50R17                             A02) bis A10)
                               (Allrad, bis                                                BF1)
                               Nachtragstand 9)        225/45R17
§22 53736*03




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               XK                               e9*2007/46*6294*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 120     Ssangyong Tivoli, KG      205/55R17                         A02) bis A10)
                               Mobility Tivoli           A93a)                             BF1)
                               (Allradantrieb, ab
                               Nachtragstand 10)         205/60R17

                                                        215/55R17

                                                        225/50R17
                                                        A01) K04)

                                                        225/55R17
                                                        A01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                16d
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53736*03




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3258
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-D0-104
               Anlage-Nr. :                16d
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               GEC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GGT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 235/55R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53736*03




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage 16d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.11.2024