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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     69R7755
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             69R7755.03
                Radausführungskennz.:                                      69R7755.03
                Radgröße:                                                  7½Jx17H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           48 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
§22 53736*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             3 Ø68 Ø56.1
                geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       ZP50337     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       ZP50337     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZC                            e13*2007/46*1281*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147             Subaru BRZ            205/45R17                                  A02) bis A10)
                                                     N215)                                      A94) BF1)

                                                        205/50R17
                                                        N215)

                                                        215/45R17

                                                        225/45R17

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/45R17            225/40R17          A02) bis A10)
§22 53736*05




                                                        N215)                A94)               BF1) V00)
                                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                        N215)                A94)               BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z2                            e13*2018/858*00325*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Subaru BRZ            205/50R17 M+S                              A02) bis A10)
                                                                                                A94) BF2)
                                                        215/45R17 M+S

                                                        225/45R17 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SG                              e13*98/14*0087*..
               SGG                             e11*2001/116*0242*..
               SGG                             e11*2001/116*0317*..
               SGS                             e1*2001/116*0209*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 169      Subaru Forester          205/55R17                               A02) bis A10)
                                                        N215)                                   BF1)

                                                        215/50R17

                                                        235/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
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               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SH                              e13*2001/116*0982*..
               SHG                             e11*2001/116*0329*..
               SHS                             e1*2001/116*0485*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               108 bis 169     Subaru Forester          215/55R17                         A02) bis A10)
                               (beim Typ SH nur bis                                       BF1)
                               EG-Genehmigungs-Nr. 215/60R17
                               e13*2001/116*0982*08)
                                                        225/55R17

                                                        235/50R17

                                                        235/55R17

                                                        245/50R17
§22 53736*05




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SH                              e13*2001/116*0982*..
               SJ                              e13*2007/46*1305*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               108 bis 177     Subaru Forester         215/60R17 M+S                      A02) bis A10)
                               (beim Typ SH nur ab     A93) W225)                         BF1)
                               EG-Genehmigungs-Nr.
                               e13*2001/116*0982*09)
                                                       215/65R17 M+S
                                                       A93) W225)

                                                        225/55R17
                                                        A93)

                                                        225/60R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17

                                                        235/55R17

                                                        245/50R17

                                                        245/55R17

                                                        255/50R17

                                                        255/55R17
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               Nr. :                       RA-001183-F0-104
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               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3                             e1*2001/116*0438*..
               G3G                            e11*2001/116*0325*..
               G3S                            e1*2001/116*0460*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 195      Subaru Impreza          205/45R17                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       205/50R17

                                                       215/45R17

                                                       225/45R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5                             e13*2007/46*1648*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 53736*05




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 115      Subaru Impreza         205/50R17                          A02) bis A10)
                                                      A93a)                              BF1)

                                                       215/45R17
                                                       A93)

                                                       225/45R17
                                                       A93a)

                                                       235/45R17
                                                       G1D)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5                            e13*2007/46*1648*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 115      Subaru XV, Subaru XV 225/60R17                            A02) bis A10)
                               e-boxer               A93)                                A11) BF1)

                                                       235/55R17
                                                       A01) K03)

                                                       245/55R17
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/55R17
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               180             Subaru Legacy            205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit        N215)                             BF1) E41)
                               Serienreifen 215/45R18
                               ww. 215/50R17 jedoch
                                                        205/50R17 M+S
                               nicht Ausführung
                               Outback)                 W215)

                                                        215/45R17
                                                        A93)

                                                        215/50R17
                                                        A01) K03)

                                                        225/45R17
§22 53736*05




                                                        235/45R17
                                                        A01) K03)

                                                        245/45R17
                                                        A01) K01) K15)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
               BLG/BPG                         e11*2001/116*0240*..
               BLG/BPG                         e11*2001/116*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               101 bis 127     Subaru Legacy            205/45R17                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen ohne       A93) T88)                         BF1) E42)
                               Serienreifen 215/45R18
                               od. 215/50R17 und
                                                        205/50R17
                               nicht Ausführung
                               Outback)
                                                        205/55R17

                                                        215/45R17
                                                        A93)

                                                        215/50R17
§22 53736*05




                                                        A01) K03)

                                                        225/45R17

                                                        235/45R17
                                                        A01) K03)

                                                        245/45R17
                                                        A01) K01) K15)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Subaru Legacy             205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit         A93) N215)                        BF1)
                               kleinsten Serienreifen in
                               16Zoll oder 17Zoll)
                                                         205/50R17 M+S
                                                         A93) W215)

                                                        205/55R17
                                                        G1U) N215)

                                                        205/55R17 M+S
                                                        G1U) W215)
§22 53736*05




                                                        215/45R17
                                                        A93)

                                                        215/50R17
                                                        A93a)

                                                        225/45R17
                                                        A93)

                                                        225/50R17
                                                        G1U)

                                                        235/45R17

                                                        245/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 191     Subaru Legacy Outback 215/60R17                          A02) bis A10)
                                                      A93) N225)                        BF1)

                                                       215/60R17 M+S
                                                       A93) W225)

                                                       225/55R17
                                                       A93)

                                                       225/60R17
                                                       A93)
§22 53736*05




                                                       235/55R17

                                                       245/50R17

                                                       245/55R17

                                                       255/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4                            e1*2007/46*0597*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110      Subaru XV              215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                        A93) BF1)
                                                       225/55R17

                                                       235/50R17

                                                       245/50R17
                                                       A01) K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 53736*05




                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50337
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50337
§22 53736*05




                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
                      serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
                      215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G1U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                    205/60R16, 205/65R16, 215/45R18, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18,
                    225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 53736*05




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 18 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.11.2024
§22 53736*05
						
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