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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     69R7755
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             69R7755.03
                Radausführungskennz.:                                      69R7755.03
                Radgröße:                                                  7½Jx17H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           48 mm
                Effektive Einpresstiefe                                      40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 53736*05




                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                Adapterscheibe:                                 Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
                geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     AP          120 Nm
                               Schaftlänge 35 mm                                          50306/08
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5Z                            e1*2001/116*0301*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 55       VW Fox                 205/40R17                                  A01) bis A10)
                               (außer CROSS FOX)      G0D) K03)                                  BF1) D01) E49)

                                                       215/35R17
                                                       K01) K04)

                                                       225/35R17
                                                       K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53736*05




               50 bis 150      VW Golf, Golf 4-         205/45R17                                 A02) bis A10)
                               Motion, VW Bora, Bora N215)                                        BF1) D01)
                               4-Motion
                               (Schrägheck, Stufenheck,
                                                        215/45R17
                               Kombi, Front-und
                               Allradantrieb)           A01) K31) N225)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Y                              e1*2001/116*0205*..
               9C                              e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 125      VW New Beetle            205/45R17                                 A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)                                                    BF1) D01)
                                                       205/50R17
                                                       A01) K31)

                                                       215/45R17
                                                       A01) K31)

                                                       225/45R17
                                                       A01) K31)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/50R17            225/45R17            A01) bis A10)
                                                       K31)                                      BF1) D01) V00)
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               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                            e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 132      VW Polo                205/40R17                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) D01) K04)
                                                        215/35R17
                                                        K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                              e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77       VW Polo                  205/40R17                         A01) bis A10)
                               (außer Ausführungen                                        BF1) D01) E48) K04)
                               Cross Polo, Polo Fun)    215/35R17
                                                        K03)
§22 53736*05




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                            e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 195/45R17 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                          BF1) D01)
                                                        205/40R17 M+S

                                                        215/40R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               6R                            e1*2007/46*0486*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 110      VW Polo                195/45R17                                A01) bis A10)
                               (außer Cross)          K25) K93) N205)                          BF1) D01)

                                                       205/40R17
                                                       K93) N215)

                                                       215/35R17
                                                       K04)

                                                       215/40R17
                                                       K04) K25) K93)
§22 53736*05




                                                       225/35R17
                                                       K01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/40R17            225/35R17          A01) bis A10)
                                                       K93) N215)           K04)               BF1) D01) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 141     VW Polo GTI            215/35R17                                A01) bis A10)
                                                                                               BF1) D01) K04)
                                                       215/40R17
                                                       K25) K93)

                                                       225/35R17
                                                       K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 81       VW Polo Cross          195/45R17                         A02) bis A10)
                                                      A01) K25) K93) N205)              BF1) D01)

                                                       205/40R17
                                                       A01) K93) N215)

                                                       215/40R17
                                                       A01) K25) K93)

                                                       225/35R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                            e1*2007/46*1783*..
§22 53736*05




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      VW Polo                195/45R17                         A02) bis A10)
                                                      A93a)                             BF1) D01)

                                                       205/45R17
                                                       A01) K03)

                                                       215/40R17
                                                       A01) A93a) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                            e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 152     VW Polo GTI            195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                      A93a)                             BF1) D01)

                                                       205/45R17 M+S
                                                       A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CS                            e13*2018/858*00140*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 110      VW Taigo              205/50R17                           A02) bis A10)
                                                                                         BF1) D01)
                                                      205/55R17

                                                      215/50R17

                                                      225/45R17

                                                      225/50R17

                                                      235/45R17

                                                      245/45R17
§22 53736*05




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C1                            e13*2007/46*1985*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 110      VW T-Cross            205/55R17                           A02) bis A10)
                                                                                         BF1) D01)
                                                      215/50R17

                                                      225/45R17

                                                      225/50R17
                                                      A01) K01) K04)

                                                      235/45R17

                                                      245/45R17
                                                      A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53736*05




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: AP 50306/08
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
                      beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.

               E48)   Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

               E49)   Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53736*05




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit
                      der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen
                      Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
                      (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
                      anzuwenden.

               K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
                      - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
                      Radmitte umzulegen,
                      - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                32
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
§22 53736*05




                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 32 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 07.09.2022
						
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