Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 69R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 69R7755.18 Radausführungskennz.: 69R7755.18 Radgröße: 7½Jx17H2-N Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: KIA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Kia Carens 205/50R17 A02) bis A10) ( Fahrzeuge, die NUR BF1) mit Serienreifengrößen 215/45R17 205/55R16 oder A93a) 225/45R17 ausgerüstet sind) 225/45R17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Kia Carens 205/50R17 A02) bis A10) (Nur Fahrzeuge die BF1) wahlweise auch mit der 205/55R17 Serienreifengröße 225/45R18 ausgerüstet 215/45R17 sind) A93a) 215/50R17 A01) K04) 225/45R17 235/45R17 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 195/45R17 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) A93) T85) BF1) 205/45R17 A93a) 205/50R17 215/45R17 225/40R17 225/45R17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Pro Ceed 195/45R17 A02) bis A10) (3-türer) A93) T85) BF1) 205/45R17 A93a) 205/50R17 215/45R17 225/40R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Kia Ceed 205/45R17 A02) bis A10) (3-Türer) BF1) 205/50R17 A01) K03) K62) K63) 215/45R17 225/45R17 A01) K03) K62) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. JD e4*2007/46*0497*.. JDG e50*2007/46*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Kia Ceed 205/45R17 A02) bis A10) (5-Türer, Kombi) N215) BF1) 205/50R17 A01) K03) K62) K63) N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01) K03) K62) K63) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Kia Ceed GT 225/45R17 A01) bis A10) (3-Türer) BF1) EF0) K03) K62) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Kia Ceed GT 225/45R17 A01) bis A10) (5-Türer) BF1) EF0) K03) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CD e4*2007/46*1299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 118 Kia Ceed, Pro Ceed 205/45R17 A02) bis A10) (5-türer Limousine, 5- A93) N215) A11) BF1) EF0) türer Coupe, Kombi) 205/50R17 N215) 215/45R17 A93a) N225) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e4*2007/46*1139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Kia Niro 205/50R17 A02) bis A10) BF1) EF0) 205/55R17 215/50R17 215/55R17 G3U) 225/45R17 235/45R17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 132 Kia Optima, Optima 215/50R17 A02) bis A10) Sportswagon BF1) 215/55R17 225/50R17 235/45R17 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM FL e11*2007/46*0634*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 204 Kia Sorento 235/65R17 A02) bis A10) BF1) EF0) 245/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UM e4*2007/46*0894*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 204 Kia Sorento 235/65R17 A02) bis A10) B36) BF1) EB1) 245/60R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MQ4 e4*2007/46*1530*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 148 Kia Sorento 235/65R17 A02) bis A10) A94) A11) BF1) EB2) EF0) 245/60R17 255/60R17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) N215) BF1) 215/50R17 G03) N225) 225/45R17 235/45R17 G03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 150 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93a) N215) BF1) 205/55R17 N215) 215/50R17 215/55R17 225/45R17 A93a) 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01) K04) K66) 245/45R17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 150 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) (ohne A93a) N215) BF1) Serienverbreiterung) 205/55R17 N215) 215/50R17 215/55R17 225/45R17 A93a) 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01) K03) K04) K66) 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PSEV e9*2007/46*6160*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 25 bis 81 Kia Soul EV 205/50R17 A02) bis A10) BF1) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 225/50R17 235/45R17 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SK3 e4*2007/46*1365*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 27 bis 29 Kia e-Soul 215/55R17 A02) bis A10) BF1) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QL e11*2007/46*3139*.. QL e5*2007/46*1080*.. QLE e11*2007/46*3144*.. QLE e5*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10) A93a) N225) A11) BF1) 215/60R17 M+S A93a) 215/65R17 GE5) N225) 215/65R17 M+S GE5) 225/60R17 235/55R17 A01) K04) 235/60R17 A01) GE4) K04) 245/55R17 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 205/45R17 A02) bis A10) A93) BF1) 205/50R17 215/45R17 A93a) 225/40R17 225/45R17 235/45R17 A01) G1D) K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B36) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: • Achse1: belüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846 Anzugsmoment: 120 Nm EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai/Kia mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 0KK0 035 D135 680 mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 GE4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GE5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 225/55R18, 235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K66) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich des Tankrohrs eng an das selbige zu kleben. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO Nr. : RA-001183-A0-104 Anlage-Nr. : 29a Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R7755 T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 29a mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 31.08.2021