Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     1 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      69R7755
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             69R7755.573
                Radausführungskennz.:                                      69R7755.573
                Radgröße:                                                  7½Jx17H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           51,9 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 53736*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3266 130 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3266 150 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3283 150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZPS5X3283 175 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     2 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               169                           e1*2001/116*0288*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 142      Mercedes A-Klasse      195/45R17                                A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                       205/45R17

                                                       215/45R17
                                                       A01) K15) K23)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                           e1*2007/46*0928*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes A-Klasse                                               A02) bis A10)
§22 53736*05




                                                      205/50R17
                               (Beim Typ 245G nur     N215)                                    BF1) E93) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 205/50R17 M+S
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                      215/45R17
                                                      N225)

                                                       225/45R17

                                                       235/45R17

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                       N215)                                   BF1) E93) E100) V00)
                                                       205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                                       N215)                                   BF1) E93) E100) V00)
                                                       215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                                       K13) N225)                              BF1) E93) E100) G01) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     3 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               176                             e1*2007/46*0928*..
               245G                            e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 160     Mercedes A-Klasse        205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                               (Frontantrieb und                                                BF1) E95) E100)
                               Allrad; Beim Typ 245G    215/45R17 M+S
                               nur zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S
                               e1*2001/116*0470*04)
                                                        225/45R17
                                                        N235)

                                                        225/45R17 M+S

                                                        235/45R17
§22 53736*05




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               246                            e1*2007/46*0751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 155      Mercedes B- Klasse      205/50R17                                A02) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur      N215)                                    BF1) E100)
                               zulässig an
                               Fahrzeugausführungen
                               ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/45R17
                               e1*2001/116*0470*04)    N225)

                                                        225/45R17

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                        N215)                                   BF1) E100) V00)
                                                        205/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                                        N215)                                   BF1) E100) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     4 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 225     Mercedes C-Klasse      205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Coupe, C204)          N215)                             A94) BF1) E110)

                                                       205/50R17 M+S
                                                       W215)

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53736*05




               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 225      Mercedes C-Klasse      205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, W204)      N215)                             BF1) E104) EF0)

                                                       205/50R17 M+S
                                                       W215)

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 200      Mercedes C-Klasse      205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Kombi, S204)          N215)                             BF1) E104)

                                                       205/50R17 M+S
                                                       W215)

                                                       215/45R17
                                                       N225)

                                                       225/45R17
                                                       N235)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     5 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               117                            e1*2007/46*1007*..
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N215)                             BF1) E93a) E100)

                                                       205/50R17 M+S

                                                       215/45R17
                                                       A93) N225)

                                                       225/45R17

                                                       235/45R17
§22 53736*05




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                           e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi;                                        BF1) E95a)
                               Serie auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S


                                                       215/50R17 M+S

                                                       225/45R17 M+S

                                                       235/45R17 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           215/65R17                          A02) bis A10)
                               (H247)                 A93a)                              A11) BF1) EF0)

                                                       225/60R17

                                                       225/65R17

                                                       235/60R17

                                                       245/55R17

                                                       245/60R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     6 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           215/65R17                         A02) bis A10)
                               (X247)                 A93a)                             BF1) EF0)

                                                       225/60R17

                                                       225/65R17

                                                       235/60R17

                                                       245/55R17

                                                       245/60R17
§22 53736*05




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 190     Mercedes M-Klasse,     235/65R17                         A02) bis A10)
                               GLE-Klasse             ER3)                              A11) A94) BF2) E107) E108)
                               (W166)                                                   EB1) EB2) EF0)
                                                       245/65R17
                                                       ER2)

                                                       255/60R17
                                                       ER3)

                                                       265/60R17
                                                       ER2)

                                                       275/55R17
                                                       A01) ER3) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     7 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 200     Mercedes ML-Klasse     235/65R17                                A02) bis A10)
                                                                                               BF2) EF0)
                                                       245/60R17

                                                       245/65R17
                                                       G5M)

                                                       255/60R17

                                                       265/60R17
                                                       A01) G5M) K03)

                                                       275/55R17
§22 53736*05




                                                       A01) K01)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/65R17            255/60R17          A02) bis A10)
                                                                                               BF2) EF0) V00)
                                                       245/65R17             265/60R17         A02) bis A10)
                                                                                               BF2) EF0) G5M) V00)
                                                       255/60R17             235/65R17         A02) bis A10)
                                                                                               BF2) EF0) V00)
                                                       265/60R17             245/65R17         A01) bis A10)
                                                       K03)                                    BF2) EF0) G5M) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 200     Mercedes R-Klasse      235/65R17                                A02) bis A10)
                                                      ER3)                                     A94) BF2) EF0)

                                                       245/60R17
                                                       ER4)

                                                       245/65R17
                                                       ER2) G4P)

                                                       255/60R17
                                                       A01) ER3) K04)

                                                       265/60R17
                                                       A01) ER2) G4P) K04)

                                                       275/55R17
                                                       A01) ER3) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     8 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639                             e9*2001/116*0048*..
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/4                           L275
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               639/5                           L720
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     215/55R17                         A02) bis A10)
                               (2. Generation W/V       A94) ER1) N225) T98)              BF3) E106) EF0)
                               639, Ausführungen mit
                               kleinster
                                                        225/50R17
                               Serienbereifung in
                               16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A94) T98)

                                                        225/55R17
                                                        A94)
§22 53736*05




                                                        225/55R17C
                                                        A94)

                                                        235/50R17
                                                        A01) K04) T100)

                                                        245/45R17
                                                        T99)

                                                        245/50R17
                                                        A01) K01) K04) T99)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     9 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       215/55R17                         A02) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         A94a) ER1) N225) T98)             BF4) E105)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit Serienbereifung bis
                                                        215/60R17
                               18Zoll; 2WD und 4WD)
                                                        A94a) ER1) G0H) N225) T100)

                                                        225/50R17
                                                        ER5) T98)

                                                        225/55R17
                                                        ER5) GHN) T101)
§22 53736*05




                                                        225/55R17C
                                                        ER5) GLF)

                                                        225/60R17
                                                        A01) ER5) G01) K13)

                                                        235/50R17
                                                        ER5) T100)

                                                        235/55R17
                                                        ER5) G0H)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     10 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       225/50R17                         A02) bis A10)
                               Vito, Marco Polo         A01) G01) T98)                    BF4) E105)
                               (W 447, Ausführungen
                               mit kleinster
                                                        225/55R17
                               Serienbereifung
                               in19Zoll; 2WD und 4WD)
                                                        225/55R17C
                                                        A01) G01)

                                                        225/60R17
                                                        A01) K13)

                                                        235/50R17
§22 53736*05




                                                        A01) G01) T100)

                                                        235/55R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                          e1*2007/46*0457*..
               639/4                          e1*2007/46*0458*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Mercedes e-Vito, e-Vito 225/50R17                          A02) bis A10)
                               Tourer                  T98)                               BF4)
                               (Serie 225/55R17C)
                                                        225/55R17
                                                        T101)

                                                        225/55R17C

                                                        235/50R17
                                                        T100)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                          e1*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Mercedes EQV, e-Vito,   245/55R17                          A02) bis A10)
                               e-Vito Tourer                                              BF4)
                               (Serie 245/55R17 oder
                               245/50R18)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     11 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 53736*05




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     12 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 53736*05




                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3283
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3283
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                      serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     13 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                     Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

               E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2001/116*0470*04.

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
§22 53736*05




                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                     • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                     • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                     • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                     • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                     • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes 4895 LH >GJS< mit belüfteter Scheibe
                        Ø350x32 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes TRW mit belüfteter Scheibe Ø330x22 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 4895 LH / 4896 RH mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø350x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     14 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§22 53736*05




                    einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                    265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     15 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               GLF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 53736*05




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-F0-104
               Anlage-Nr. :                37a
               Seite :                     16 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
§22 53736*05




                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 37a mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.05.2025
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen