Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 1 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 69R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 69R8805.673 Radausführungskennz.: 69R8805.673 Radgröße: 8Jx18H2-N Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 860 kg Reifenabrollumfang: 2220 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZPS5X3058 110 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 130 Nm Schaftlänge 26,5 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 150 Nm Schaftlänge 26,5 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZPS5X3058 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 2 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N215) T86) BF1) E66) W203 bis e1*98/14*0139*13, S203 205/40R18 M+S bis e1*98/14*0158*10, T86) außer AMG-Modelle) 215/40R18 N225) T89) 215/40R18 M+S T89) 225/35R18 T87) 225/40R18 A01) K56) 235/35R18 A01) K01) K04) K56) 245/35R18 A01) K01) K04) K56) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K56) BF1) E66) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 3 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 205/40R18 M+S A02) bis A10) (W203 bis T86) W215) BF1) E66) e1*98/14*0139*13, S203 bis 215/40R18 M+S e1*98/14*0158*10) 225/35R18 T87) 225/40R18 A01) K56) 235/35R18 A01) K01) K04) K56) 245/35R18 A01) K01) K04) K56) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K56) BF1) E66) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) Coupe BF1) E66) (bis e1*98/14*0159*10) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 A01) K56) 235/35R18 A01) K01) K04) K56) 245/35R18 A01) K01) K04) K56) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K56) BF1) E66) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 4 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N215) T86) BF1) E67) W203 ab e1*98/14*0139*14, 205/40R18 M+S S203 ab T86) e1*98/14*0158*11, außer AMG-Modelle) 205/45R18 M00) N215) 205/45R18 M+S M00) 215/40R18 N225) T89) 215/40R18 M+S T89) 225/35R18 T87) 225/40R18 A01) K56) 235/35R18 A01) K04) K56) 235/40R18 A01) G01) K04) K56) K75) 245/35R18 A01) K03) K04) K56) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K56) BF1) E67) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 5 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/40R18 A02) bis A10) (W203 ab T86) BF1) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab 205/45R18 e1*98/14*0139*15) M00) 215/40R18 225/40R18 A01) K56) 235/35R18 A01) K04) K56) 245/35R18 A01) K03) K04) K56) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 235/35R18 A01) bis A10) T86) K04) K56) BF1) E67) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) M00) K56) BF1) E67) V00) 215/40R18 235/35R18 A01) bis A10) K04) K56) BF1) E67) V00) 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K56) BF1) E67) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K56) BF1) E67) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 6 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) Coupe, CLC N215) BF1) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 205/45R18 M00) N215) 215/40R18 N225) 225/40R18 A01) K56) 235/35R18 A01) K04) K56) 245/35R18 A01) K03) K04) K56) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) K56) BF1) E67) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10) (Limousine, W205) K04) N225) T93) A11) BF2) E103) EF0) K01) 215/45R18 M+S K04) T93) W225) 225/40R18 K04) N235) T92) 225/40R18 M+S K04) T92) 225/45R18 K04) K122) N235) 225/45R18 M+S K04) K122) 235/40R18 K02) K28) K103) K122) N245) 235/40R18 M+S K02) K28) K103) K122) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 7 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10) (Kombi, S205) GCT) K04) N225) T93) A11) BF2) E103) K01) 215/45R18 M+S GCT) K04) T93) W225) 225/40R18 K04) N235) T92) 225/40R18 M+S K04) T92) 225/45R18 GCT) K04) K122) N235) 225/45R18 M+S GCT) K04) K122) 235/40R18 GCT) K02) K28) K103) K122) N245) 235/40R18 M+S GCT) K02) K28) K103) K122) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; BF2) EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S A02) bis A10) A11) A94) BF3) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 8 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; N225) T89) BF2) K01) K04) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/40R18 M+S in 16Zoll oder 17Zoll) T89) W225) 215/45R18 G5A) N225) 215/45R18 M+S G5A) W225) 225/40R18 K15) N235) 225/40R18 M+S K15) W235) 235/35R18 K15) N245) T90) 235/40R18 G4Y) K15) N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; N245) T90) BF2) K01) K04) K15) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R18 M+S in 18Zoll) T90) 235/40R18 N245) 235/40R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A01) K03) A11) BF3) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/45R18 ab 225/..) 245/45R18 A01) K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 9 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF3) K03) N255) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine ) N235) BF2) 225/45R18 M+S W235) 235/40R18 A01) K01) N245) 235/40R18 M+S A01) K01) W245) 245/40R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi) N235) T95) BF2) 225/45R18 M+S T95) W235) 235/40R18 A01) K01) N245) T95) 235/40R18 M+S A01) K01) T95) W245) 245/40R18 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 10 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211 AMG e1*2001/116*0397*.. 211K e1*2001/116*0213*.. 211K AMG e1*2001/116*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S A01) bis A10) AMG BF2) EF0) K01) K04) (Limousine, Kombi) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A01) bis A10) (W212, Limousine, N225) A11) BF2) E111) K01) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/40R18 in 16Zoll) K04) 225/45R18 K04) K27) K97) 235/40R18 K02) 245/40R18 K02) K27) K67) K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K27) K97) K02) K67) A11) BF2) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10) (W212, Limousine, BF2) E111) K01) K02) K27) Ausführungen mit K67) K97) kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 11 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10) (S212, Kombi, K04) K27) K97) T95) BF2) E111) K01) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/40R18 225/..) K02) T95) 245/40R18 K02) K27) K67) K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K27) K97) K02) K67) BF2) E111) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10) (S212, Kombi, BF2) E111) K01) K02) K27) Ausführungen mit K67) K97) kleinsten Serienreifen 245/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 12 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 215/50R18 A01) bis A10) (W213, Limousine) K04) M00) N225) T92) A11) BF3) E111a) K01) 215/50R18 M+S K04) M00) T92) W225) 225/45R18 N235) T95) 225/45R18 M+S T95) W235) 225/50R18 K04) N235) 225/50R18 M+S K04) W235) 235/45R18 K04) N245) 235/45R18 M+S K04) W245) 245/40R18 K04) N255) T97) 245/40R18 M+S K04) T97) 245/45R18 K04) N255) 245/45R18 M+S K04) HL 245/40R18 K04) N255) HL 245/40R18 M+S K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 13 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10) (S213, Kombi) N235) T95) A11) BF3) K01) 225/45R18 M+S T95) W235) 225/50R18 K04) N235) T99) 225/50R18 M+S K04) T99) W235) 235/45R18 K04) N245) T98) 235/45R18 M+S K04) T98) W245) 245/45R18 K04) N255) 245/45R18 M+S K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2EW e1*2018/858*00213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/55R18 A02) bis A10) (W214, Limousine) A11) B99) BF3) E134) EF0) 235/50R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2ES e1*2018/858*00214*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/55R18 A02) bis A10) (S214, Kombi, nicht All A11) B99) BF3) EF0) Terrain) 235/50R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18 A01) bis A10) BF2) K01) K04) K118) K119) K120) K121) M00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 14 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S A01) bis A10) BF2) K01) K04) K118) K119) K120) K121) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A01) bis A10) (X253, ohne K03) A11) BF3) Verbreiterung) 245/55R18 K01) K04) 255/55R18 K01) K04) 275/50R18 K01) K04) 285/50R18 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) N245) A11) BF3) 235/60R18 M+S 245/55R18 A01) K01) N255) 245/55R18 M+S A01) K01) 255/55R18 A01) K01) 275/50R18 A01) K01) 285/50R18 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A11) BF3) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 15 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10) (C253, ohne A11) BF3) Radhausverbreiterungen 245/55R18 an Achse 2) A01) K01) K04) 255/55R18 A01) K01) K04) 275/50R18 A01) K01) K04) 285/50R18 A01) K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A01) bis A10) K04) A11) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/55R18 A02) bis A10) (C253, mit N245) A11) BF3) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R18 M+S 235/60R18 N245) 235/60R18 M+S 245/55R18 A01) K01) N255) 245/55R18 M+S A01) K01) 255/55R18 A01) K01) 275/50R18 A01) K01) 285/50R18 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A11) BF3) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 16 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes GLC 235/60R18 A01) bis A10) (X254, ohne K03) K04) A11e) A94) BF3) Verbreiterung, Mild- Hybrid) 235/60R18 M+S K03) K04) 245/55R18 K01) K02) 245/55R18 M+S K01) K02) 255/55R18 K01) K02) 255/55R18 M+S K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A01) bis A10) K03) A94) K02) A11e) BF3) 235/60R18 M+S 255/55R18 M+S A01) bis A10) K03) A94) K02) A11e) BF3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) (X254, mit Verbreiterung, A11e) A94) BF3) Mild-Hybrid) 245/55R18 A01) K01) 255/55R18 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A94) A11e) BF3) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 17 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A01) bis A10) (W222, ab Modell 2014) K01) K04) N255) A11) BF3) E98b) EB1) 245/50R18 M+S K01) K04) 255/45R18 K03) N265) 255/45R18 M+S K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/55R18 A02) bis A10) (W223, mit A11) BF3) E130) EF0) N245) Hinterachslenkung bis 4,5°) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/50R18 A02) bis A10) (W223, mit T101) A11) BF3) EF0) N245) Hinterachslenkung bis 10°) 235/55R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 18 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 205/40R18 A02) bis A10) N215) BF2) 205/45R18 G1R) M00) N215) 215/40R18 N225) 225/35R18 A01) K03) 225/40R18 A01) K03) K25) K97) K103) 235/35R18 A01) K01) 235/40R18 A01) G01) K01) K25) K28) K97) K102) K103) K104) 245/35R18 A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03) K25) K97) K28) K103) K104) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A01) bis A10) BF2) K01) 235/40R18 M+S K25) K28) K97) K102) K103) K104) 245/35R18 M+S K25) K28) K97) K103) K104) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 19 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A01) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap an BF4) K03) M00) N215) Hinterachse) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K03) M00) N215) K04) K73) BF4) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap BF4) E116) K03) M00) N215) an HA) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K03) M00) N215) K73) BF4) E116) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10) N215) BF2) 205/45R18 G1R) M00) N215) 215/40R18 N225) 225/35R18 A01) K03) 225/40R18 A01) K03) K25) K97) K103) 235/35R18 A01) K01) 235/40R18 A01) G01) K01) K25) K28) K97) K102) K103) K104) 245/35R18 A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03) K25) K97) K28) K103) K104) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 20 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A01) bis A10) BF2) K01) 235/40R18 M+S K25) K28) K97) K102) K103) K104) 245/35R18 M+S K25) K28) K97) K103) K104) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 21 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B99) Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Zubehörkit: ZPS5X3058 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZPS5X3266 Anzugsmoment: 130 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZPS5X3266 Anzugsmoment: 150 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Zubehörkit: ZPS5X3058 Anzugsmoment: 120 Nm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 22 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger. E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 AMG Merceds Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x26 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 23 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: • die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen, • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, • die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 24 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen. • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K73) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (sofern nicht bereits serienmäßig umgelegt). • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger auszustellen. • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. • die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist auf Restdicke von max. 5 mm zu kürzen. K75) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm abzuschleifen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 25 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 26 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO Nr. : RA-001154-D0-104 Anlage-Nr. : 33b Seite : 27 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 69R8805 W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 33b mit den Seiten 1-27 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.06.2024