Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 1 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R8805.673
Radausführungskennz.: 69R8805.673
Radgröße: 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 53401*04
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 130 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 150 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 2 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) K04) N225) T93) A11) BF1) E103) EF0) K01)
215/45R18 M+S
K04) T93) W225)
225/40R18
K04) N235) T92)
225/40R18 M+S
K04) T92)
225/45R18
K04) K122) N235)
§22 53401*04
225/45R18 M+S
K04) K122)
235/40R18
K02) K28) K103) K122) N245)
235/40R18 M+S
K02) K28) K103) K122)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 3 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) GCT) K04) N225) T93) A11) BF1) E103) K01)
215/45R18 M+S
GCT) K04) T93) W225)
225/40R18
K04) N235) T92)
225/40R18 M+S
K04) T92)
225/45R18
GCT) K04) K122) N235)
§22 53401*04
225/45R18 M+S
GCT) K04) K122)
235/40R18
GCT) K02) K28) K103) K122) N245)
235/40R18 M+S
GCT) K02) K28) K103) K122)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Mercedes CLS 245/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/45R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/45R18 M+S A02) bis A10)
A11) A94) BF2)
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Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 4 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N225) T89) BF1) K01) K04)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
in 16Zoll oder 17Zoll) 215/40R18 M+S
T89) W225)
215/45R18
G5A) N225)
215/45R18 M+S
G5A) W225)
225/40R18
K15) N235)
§22 53401*04
225/40R18 M+S
K15) W235)
235/35R18
K15) N245) T90)
235/40R18
G4Y) K15) N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
207 e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 Mercedes E-Klasse 235/35R18 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N245) T90) BF1) K01) K04) K15)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
in 18Zoll) 235/35R18 M+S
T90)
235/40R18
N245)
235/40R18 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 5 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A01) K03) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 235/45R18
245/45R18
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/45R18 A01) bis A10)
§22 53401*04
(Coupe, Cabrio; A11) BF2) K03) N255)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine ) N235) BF1)
225/45R18 M+S
W235)
235/40R18
A01) K01) N245)
235/40R18 M+S
A01) K01) W245)
245/40R18
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 6 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) N235) T95) BF1)
225/45R18 M+S
T95) W235)
235/40R18
A01) K01) N245) T95)
235/40R18 M+S
A01) K01) T95) W245)
245/40R18
A01) K01) K04)
§22 53401*04
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211 AMG e1*2001/116*0397*..
211K e1*2001/116*0213*..
211K AMG e1*2001/116*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/40R18 M+S A01) bis A10)
AMG BF1) EF0) K01) K04)
(Limousine, Kombi)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 7 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, N225) A11) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
in 16Zoll) 225/40R18
K04)
225/45R18
K04) K27) K97)
235/40R18
K02)
§22 53401*04
245/40R18
K02) K27) K67) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K27) K97) K02) K67) A11) BF1) E111) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) K01) K02) K27)
Ausführungen mit K67) K97)
kleinsten Serienreifen
in 17Zoll oder 18Zoll)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 8 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, K04) K27) K97) T95) BF1) E111) K01)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/..) 235/40R18
K02) T95)
245/40R18
K02) K27) K67) K97)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K27) K97) K02) K67) BF1) E111) V00)
§22 53401*04
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) E111) K01) K02) K27)
Ausführungen mit K67) K97)
kleinsten Serienreifen
245/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 9 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 215/50R18 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K04) M00) N225) T92) A11) BF2) E111a) K01)
215/50R18 M+S
K04) M00) T92) W225)
225/45R18
N235) T95)
225/45R18 M+S
T95) W235)
225/50R18
K04) N235)
§22 53401*04
225/50R18 M+S
K04) W235)
235/45R18
K04) N245)
235/45R18 M+S
K04) W245)
245/40R18
K04) N255) T97)
245/40R18 M+S
K04) T97)
245/45R18
K04) N255)
245/45R18 M+S
K04)
HL 245/40R18
K04) N255)
HL 245/40R18 M+S
K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 10 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(S213, Kombi) N235) T95) A11) BF2) K01)
225/45R18 M+S
T95) W235)
225/50R18
K04) N235) T99)
225/50R18 M+S
K04) T99) W235)
235/45R18
K04) N245) T98)
§22 53401*04
235/45R18 M+S
K04) T98) W245)
245/45R18
K04) N255)
245/45R18 M+S
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW e1*2018/858*00213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/55R18 A02) bis A10)
(W214, Limousine) A11) BF2) E134) EF0)
235/50R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/55R18 A02) bis A10)
(S214, Kombi, nicht A11) BF2) EF0)
AllTerrain) 235/50R18
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 11 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/55R18 A02) bis A10)
AllTerrain A11) BF2) EF0)
(X214, Kombi) 245/50R18
255/50R18
A01) K01)
HL 245/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53401*04
80 bis 155 Mercedes GLA 215/55R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K118) K119)
K120) K121) M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/55R18 M+S A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K118) K119)
K120) K121) M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A01) bis A10)
(X253, ohne K03) A11) BF2) E29a)
Verbreiterung)
245/55R18
K01) K04)
255/55R18
K01) K04)
275/50R18
K01) K04)
285/50R18
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 12 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) N245) A11) BF2) E29)
235/60R18 M+S
245/55R18
A01) K01) N255)
245/55R18 M+S
A01) K01)
255/55R18
A01) K01)
§22 53401*04
275/50R18
A01) K01)
285/50R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF2) E29) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 13 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10)
(C253, ohne A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
245/55R18
an Achse 2)
A01) K01) K04)
255/55R18
A01) K01) K04)
275/50R18
A01) K01) K04)
285/50R18
A01) K01) K02)
§22 53401*04
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 14 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/55R18 A02) bis A10)
(C253, mit N245) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/55R18 M+S
235/60R18
N245)
235/60R18 M+S
245/55R18
A01) K01) N255)
§22 53401*04
245/55R18 M+S
A01) K01)
255/55R18
A01) K01)
275/50R18
A01) K01)
285/50R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A11) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 15 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 235/60R18 A01) bis A10)
(X254, C254, ohne K03) K04) A11e) A94) BF2)
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
235/60R18 M+S
K03) K04)
245/55R18
K01) K02)
245/55R18 M+S
K01) K02)
255/55R18
§22 53401*04
K01) K02)
255/55R18 M+S
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A01) bis A10)
K03) A94) K02) A11e) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X254, C254, mit A11e) A94) BF2)
Verbreiterung, Mild-
245/55R18
Hybrid)
A01) K01)
255/55R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A94) A11e) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 16 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A01) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) K01) K04) N255) A11) BF2) E98b) EB1)
245/50R18 M+S
K01) K04)
255/45R18
K03) N265)
255/45R18 M+S
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53401*04
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/55R18 A02) bis A10)
(W223, mit A11) BF2) E130) EF0) N245)
Hinterachslenkung bis
4,5°, nicht für S63 AMG)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/50R18 A02) bis A10)
(W223, mit T101) A11) BF2) E130a) EF0) N245)
Hinterachslenkung bis
10°, nicht für S63 AMG)
235/55R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 17 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/40R18 A02) bis A10)
N215) BF1)
205/45R18
G1R) M00) N215)
215/40R18
N225)
225/40R18
A01) K03) K25) K97) K103)
235/35R18
§22 53401*04
A01) K01)
235/40R18
A01) G01) K01) K25) K28) K97) K102)
K103) K104)
245/35R18
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
HL 225/35R18
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K25) K97) K28) K103) K104) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A01) bis A10)
BF1) K01)
235/40R18 M+S
K25) K28) K97) K102) K103) K104)
245/35R18 M+S
K25) K28) K97) K103) K104)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 18 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10)
N215) BF1)
205/45R18
G1R) M00) N215)
215/40R18
N225)
225/40R18
A01) K03) K25) K97) K103)
235/35R18
§22 53401*04
A01) K01)
235/40R18
A01) G01) K01) K25) K28) K97) K102)
K103) K104)
245/35R18
A01) K01) K25) K28) K97) K103) K104)
HL 225/35R18
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03) K25) K97) K28) K103) K104) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
172 AMG e1*2007/46*0857*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A01) bis A10)
BF1) K01)
235/40R18 M+S
K25) K28) K97) K102) K103) K104)
245/35R18 M+S
K25) K28) K97) K103) K104)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 19 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
§22 53401*04
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe
mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 20 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 53401*04
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3266
Anzugsmoment: 150 Nm
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10°
Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 21 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 AMG Merceds Benz mit belüfteter und
gelochter Scheibe Ø360x26 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
§22 53401*04
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder
min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 22 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
§22 53401*04
10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend
der Blechradhauskante anzupassen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 23 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
§22 53401*04
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 24 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 53401*04
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-E0-104
Anlage-Nr. : 33b
Seite : 25 / 25
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 33b mit den Seiten 1-25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 10.10.2025
§22 53401*04