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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    69R8805
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                Ronal
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            69R8805.05
                Radausführungskennz.:                                     69R8805.05
                Radgröße:                                                 8Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 53401*04




                Zentrierart                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            1 Ø76 Ø63.3
                geprüfte Radlast: *)                                         775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   JAGUAR

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                        ZP50520     140 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50502     120 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50502     125 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DF                            e11*2007/46*4161*..
               DF                            e5*2007/46*1050*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Jaguar E-Pace          225/60R18                         A02) bis A10)
                                                      A93a) N235)                       A11) BF1) EF0)

                                                       225/65R18
                                                       GHK) N235)

                                                       235/60R18
                                                       GHH)

                                                       245/55R18

                                                       245/60R18
                                                       GHG)
§22 53401*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DC                            e11*2007/46*3324*..
               DC                            e5*2007/46*1047*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     Jaguar F-Pace          235/65R18                         A02) bis A10)
                                                      A94) N245)                        A11) B33) BF1) EF0)

                                                       245/60R18
                                                       A94) N255)

                                                       255/60R18
                                                       A94)

                                                       265/55R18
                                                       A01) K01)

                                                       265/60R18
                                                       A01) G4A) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DH                            e11*2007/46*4311*..
               DH                            e5*2007/46*1052*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Jaguar I-Pace          235/65R18                                A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                       245/60R18
                                                       A01) K01)

                                                       255/60R18
                                                       A01) K01)

                                                       265/55R18
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53401*04




               JA                            e11*2007/46*2150*..
               JA                            e5*2007/46*1049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 221     Jaguar XE              225/45R18                                A01) bis A10)
                               (Heckantrieb)          A94a) K03)                               A11) BF2) EF0)


                                                       245/40R18
                                                       K01)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                       K03)                                    A11) BF2) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JA                            e11*2007/46*2150*..
               JA                            e5*2007/46*1049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 221     Jaguar XE              225/45R18                                A01) bis A10)
                               (Allrad)               A94a) K03)                               A11) BF2) EF0)


                                                       245/40R18
                                                       K01)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                       K03)                                    A11) BF2) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CC9                           e11*2001/116*0323*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 202     Jaguar XF             235/45R18                                 A02) bis A10)
                                                     A94)                                      BF3) EF0) S01)

                                                       235/50R18

                                                       245/45R18
                                                       A94)

                                                       255/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JB                            e11*2007/46*2981*..
               JB                            e5*2007/46*1048*..
§22 53401*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     Jaguar XF, XF          225/50R18                                A02) bis A10)
                               Sportbrake             N235)                                    A11) A94) BF3) EF0)
                               (Heckantrieb)
                                                       225/50R18 M+S

                                                       235/45R18
                                                       N245)

                                                       245/45R18

                                                       255/45R18
                                                       GFM)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/50R18           255/45R18           A02) bis A10)
                                                       N235)               A94)                A11) BF3) EF0) GFM) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JB                            e11*2007/46*2981*..
               JB                            e5*2007/46*1048*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 280     Jaguar XF, XF          225/50R18                                A02) bis A10)
                               Sportbrake             N235)                                    A11) A94) BF3) EF0)
                               (Allrad)
                                                       225/50R18 M+S

                                                       235/45R18
                                                       N245)

                                                       245/45R18

                                                       255/45R18
                                                       GFM)
§22 53401*04




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       225/50R18           255/45R18           A02) bis A10)
                                                       N235)               A94)                A11) BF3) EF0) GH2) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                      mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                      müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
                      dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 53401*04




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                      nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
                      Bremsscheibe Ø380 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZP50520
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
§22 53401*04




                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/40R22 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19,
                    245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GHG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20, 245/45R21
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GHH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20, 235/55R19,
                    235/60R18, 235/65R17, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01)
                    zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               GHK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20, 235/55R19,
                    245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                      hinter der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
§22 53401*04




                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Die Anlage 13a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.10.2022
§22 53401*04
						
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