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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    69R8805
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                Ronal
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            69R8805.05
                Radausführungskennz.:                                     69R8805.05
                Radgröße:                                                 8Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 53401*04




                Zentrierart                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            0 Ø76 Ø65.1
                geprüfte Radlast: *)                                         775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                    ZP50509     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                    ZP50509    120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                    ZP50509    125 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                              e2*2007/46*0405*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 165      Peugeot 308, 308 SW     205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N215) T86)                        BF1)

                                                       205/45R18
                                                       A01) K11) K25) M00) N215)

                                                       215/40R18
                                                       A01) K12) K106) N225)

                                                       225/35R18
                                                       A01) G01) K03) K12) K106) T87)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K03) K04) K12) K26) K106)
§22 53401*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                             e2*2007/46*0405*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 200     Peugeot 308 GTi        225/40R18                          A01) bis A10)
                                                                                         BF2) EB1) EF0) K04) K16)
                                                       235/35R18                         K18)



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133      Peugeot 3008           215/55R18                          A01) bis A10)
                                                      A93a) M00) N225)                   A11) BF2) EF0) K04)

                                                       215/55R18 M+S
                                                       A93a) M00)

                                                       225/55R18
                                                       K01)

                                                       235/50R18
                                                       K01)

                                                       255/45R18
                                                       K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               6                              e2*2007/46*0062*..
               6 3FY                          e2*2001/116*0332*..
               6 3FZ                          e2*2001/116*0294*..
               6 4HP                          e2*2001/116*0352*..
               6 4HT                          e2*2001/116*0346*..
               6 6FY                          e2*2001/116*0330*..
               6 6FZ                          e2*2001/116*0292*..
               6 9HY                          e2*2001/116*0336*..
               6 9HZ                          e2*2001/116*0296*..
               6 RFJ                          e2*2001/116*0331*..
               6 RFN                          e2*2001/116*0293*..
               6 RHL                          e2*2001/116*0312*..
               6 RHR                          e2*2001/116*0297*..
               6 UHZ                          e2*2001/116*0328*..
               6 XFV                          e2*2001/116*0295*..
               6*****                         e2*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 53401*04




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Peugeot 407             215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        BF1)
                                                       225/45R18

                                                       235/40R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/40R18
                                                       A01) K03) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                             e2*2007/46*0080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 133     Peugeot 508 RXH        225/45R18                          A02) bis A10)
                                                      N235)                              BF2)

                                                       225/50R18
                                                       A01) K04) N235)

                                                       235/45R18
                                                       N245)

                                                       245/45R18
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                              e2*2007/46*0080*..
               8                              e2*2007/46*0081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW     215/45R18                                 A02) bis A10)
                               (außer Ausführungen     A93) N225) T93)                           BF2)
                               Allroad bzw. RXH)
                                                       215/45R18 M+S
                                                       A93) T93) W225)

                                                       225/45R18
                                                       N235)

                                                       225/45R18 M+S
                                                       W235)

                                                       235/45R18
§22 53401*04




                                                       A01) K03) K04) K15) K23)

                                                       245/40R18
                                                       A01) K03) K04) K15) K23)

                                                       245/45R18
                                                       A01) K03) K04) K13) K15) K22) K23) K26)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e2*2007/46*0628*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Peugeot 508             215/50R18                                 A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      GAF) M00) N225) T92)                      A11) BF2) E19)

                                                       215/50R18 M+S
                                                       GAF) M00) T92)

                                                       225/45R18
                                                       N235)

                                                       225/45R18 M+S

                                                       235/45R18

                                                       245/40R18
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133      Peugeot 5008           215/55R18                           A02) bis A10)
                                                      A93a) M00) N225)                    BF2) EF0)

                                                       215/55R18 M+S
                                                       A93a) M00)

                                                       225/55R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       235/50R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/45R18
                                                       A01) K01) K04)
§22 53401*04




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                               e2*2007/46*0532*..
               V                               e2*2007/46*0533*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 130      Peugeot Expert,          225/50R18                         A02) bis A10)
                               Traveller, e-Expert      A01) K04) T99)                    BF3) E75) ER1)

                                                       235/45R18
                                                       T98)

                                                       245/45R18
                                                       A01) K04) T100)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Peugeot Partner           215/40R18                         A01) bis A10)
                               (Serienreifen bis 205/..) A93) G5T) K03) T89)               BF2) E26) E82) K04)

                                                        215/45R18
                                                        G6N) K03) T93)

                                                        225/40R18
                                                        K01) T92)

                                                        235/35R18
                                                        G05) K01) T90)

                                                        235/40R18
                                                        G6N) K01) T95)
§22 53401*04




                                                        245/35R18
                                                        G5T) K01) T92)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                               e2*2007/46*0624*..
               E                               e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Peugeot Partner           215/50R18                         A01) bis A10)
                               (Serienreifen ab 215/.. ; K04) M00) T92)                    BF2) E26) E83) K01)
                               außer Elektro)
                                                        225/50R18
                                                        K02)

                                                        235/45R18
                                                        K04)

                                                        245/45R18
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                               e2*2007/46*0624*..
               E                               e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Peugeot Rifter           215/50R18                          A02) bis A10)
                               (außer Elektro)          M00) T92)                          BF2) E26)

                                                        225/50R18

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                e2*2007/46*0624*..
               E                                e2*2007/46*0625*..
§22 53401*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57              Peugeot e-Rifter, e-      215/45R18                         A01) bis A10)
                               Partner                   A93) K03) T93)                    BF2)
                               (Serienreifen bis 205/..)
                                                        225/40R18
                                                        A93a) K01) K04) T92)

                                                        225/45R18
                                                        A93a) K01) K04)

                                                        235/40R18
                                                        K01) K04)

                                                        245/40R18
                                                        K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                      mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                      müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
                      dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53401*04




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                      nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 125 Nm
§22 53401*04




               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).

               E82)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
                      oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen sind.

               E83)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
                      oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Peugeot JPDRT98165... mit belüfteter Scheibe
                        Ø380x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
                      größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
                      größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                    den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet
                      oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                      Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
§22 53401*04




                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GAF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/40R19,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                      hinter der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
§22 53401*04




                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                      10 mm aufzuweiten.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                      10 mm aufzuweiten.

               K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                     • Befestigungsschraube auszuschneiden,
                     • die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                       Befestigungschraube warm einzuformen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                    ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
§22 53401*04




                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001154-E0-104
               Anlage-Nr. :                14b
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R8805


               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53401*04




               Die Anlage 14b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.06.2024
						
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