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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    69R8805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           69R8805.27
Radausführungskennz.:                                    69R8805.27
Radgröße:                                                 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2223 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50792     170 Nm
                Schaftlänge 35 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                           e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150      Seat Alhambra          225/40R18                                A01) bis A10)
                                       K49)                                     BF1) K01) K04) T92)

                                       245/35R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                            e1*2007/46*0402*..
7N                            e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      Seat Alhambra          215/45R18                                A02) bis A10)
                                       A93) T93)                                BF2)

                                       225/40R18
                                       A93) T92)

                                       225/45R18
                                       A93a)

                                       235/40R18
                                       A93a)

                                       235/45R18
                                       G7K)

                                       245/40R18
                                       A01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                        A93a)               K04)                BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
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Seite :                     3 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                               e9*2001/116*0050*..
5PN                              e9*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     205/40R18                         A01) bis A10)
                Toledo                    K03) N215) T86)                   BF3)
                (außer Freetrack)
                                          205/45R18
                                          G7X) K03) M00) N215) T86)

                                         215/40R18
                                         K01) K04) K51) N225) T89)

                                         225/40R18
                                         K01) K04) K50) K51)

                                         235/35R18
                                         K01) K04) K51) K52)

                                         245/35R18
                                         K01) K04) K50) K51) K52)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Seat Ateca              225/45R18                           A02) bis A10)
                (Ausführung mit         A93a)                               BF2)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)          225/50R18
                                        A01) K01) K04)

                                         235/45R18
                                         A01) K03) K04)

                                         245/45R18
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      Seat Ateca              225/45R18                           A01) bis A10)
                (Ausführung ohne        A93a)                               BF2) K01) K04)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)          225/50R18
                                        G01)

                                         235/45R18

                                         245/45R18
                                         G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                           e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Seat Cupra Ateca       225/50R18                                A02) bis A10)
                                       A93a) N235)                              BF2) EF0)

                                       235/45R18
                                       A93) N245)

                                       245/45R18
                                       A93a)

                                       255/45R18
                                       A01) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/50R18           245/45R18           A02) bis A10)
                                        A93a) N235)                             BF2) EF0) V00)
                                        225/50R18 M+S       245/45R18 M+S       A02) bis A10)
                                        A93a)                                   BF2) EF0) V00)
                                        225/50R18           255/45R18           A01) bis A10)
                                        A93a) N235)         K04)                BF2) EF0) V00)
                                        225/50R18 M+S       255/45R18 M+S       A01) bis A10)
                                        A93a)               K04)                BF2) EF0) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KM                            e9*2007/46*4008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 228     Seat Cupra Formentor 215/50R18 M+S                              A02) bis A10)
                                       A93) M00) W225)                          BF2) EF0)

                                       225/50R18 M+S
                                       A93a)

                                       245/45R18
                                       A93a)

                                       255/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST        205/45R18                              A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit G8V) M00) T86)                            BF3)
                kleinster Serienbereifung
                195/.. oder 205/..)       215/40R18

                                         225/40R18
                                         A01) K03)

                                         235/35R18
                                         A01) K03)

                                         235/40R18
                                         A01) G2G) K03)

                                         245/35R18
                                         A01) K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         205/45R18           225/40R18           A02) bis A10)
                                         M00) T86)                               BF3) G8V) V00)
                                         205/45R18           235/40R18           A02) bis A10)
                                         M00) T86)                               BF3) G8V) V00)
                                         215/40R18           245/35R18           A02) bis A10)
                                                                                 BF3) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST        225/40R18                              A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit K03)                                      BF3)
                kleinster Serienbereifung
                225/..)                   235/35R18
                                          K03)

                                         235/40R18
                                         G01) K03)

                                         245/35R18
                                         K01)
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Nr. :                       RA-001154-B0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                              e9*2001/116*0052*..
1PN                             e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155      Seat Leon                205/40R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit        A93) T86)                         BF3) K01)
                kleinster
                Sommerbereifung          205/45R18
                195/.. oder 205/..)      G2P) M00) T86)

                                        215/40R18
                                        K04) K51)

                                        225/40R18
                                        K04) K51)

                                        235/35R18
                                        K04) K51)

                                        245/35R18
                                        K04) K51) K52)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                            e9*2001/116*0052*..
1PN                           e9*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195      Seat Leon               225/35R18                          A01) bis A10)
                (Ausführungen mit       A93)                               BF3) K01) K04)
                kleinster
                Sommerbereifung 225/..) 225/40R18
                                        K51)

                                        235/35R18
                                        K51)

                                        245/35R18
                                        K51) K52)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Seat Leon                  205/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a)                              BF3) E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-             205/45R18
                Hinterachse)               G0S) M00)

                                         215/40R18
                                         A01) K03) K04)

                                         225/35R18
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K04)

                                         235/35R18
                                         A01) K03) K04)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04) K28) K66)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                                e9*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221      Seat Leon                  205/40R18                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a) N215) T86)                   BF3) E62) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                           GCP) M00) N215)

                                         215/40R18
                                         A01) K03) K04) N225)

                                         225/35R18
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K04)

                                         235/35R18
                                         A01) K03) K04)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                             e9*2007/46*3167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Seat Leon, Leon         205/40R18                             A02) bis A10)
                Sportstourer            A93) T86)                             BF2) E61)
                (Ausführungen mit
                Verbundlenker-          205/45R18
                Hinterachse)            M00)

                                        215/40R18
                                        A01) K04)

                                        215/45R18
                                        A01) G1C) K04) K15) K66)

                                        225/35R18
                                        A01) A93) K03) K04)

                                        225/40R18
                                        A01) K03) K04) K15) K28) K66)

                                        235/35R18
                                        A01) A93a) K01) K04) K15) K28) K66)

                                        245/35R18
                                        A01) K01) K04) K15) K28) K66)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                             e9*2007/46*3167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Seat Leon, Leon         225/35R18                             A01) bis A10)
                Sportstourer            A93) K03) T87)                        A11) BF2) E62) K04)
                (Ausführungen mit
                Mehrlenker-             225/40R18
                Hinterachse)            K03)

                                        235/35R18
                                        A93a) K01)

                                        245/35R18
                                        K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                             e9*2007/46*3167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 228     Seat Leon Cupra,        225/35R18                          A01) bis A10)
                Cupra Sportstourer      A93) K03) T87)                     A11) BF2)

                                        225/40R18
                                        K03)

                                        235/35R18
                                        A93a) K01)

                                        245/35R18
                                        K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                            e9*2007/46*6666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     Seat Tarraco           215/55R18                           A02) bis A10)
                                       A93) M00)                           A11) BF2)

                                        225/55R18
                                        A93)

                                        225/60R18

                                        235/50R18
                                        A01) A93a) K01)

                                        235/55R18
                                        A01) A93a) K01)

                                        245/50R18
                                        A01) K01)

                                        245/55R18
                                        A01) K01)

                                        255/50R18
                                        A01) K01) K67)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 170 Nm
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Nr. :                       RA-001154-B0-104
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BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
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G7X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16,
       215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
       den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
     225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett
       - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit
       einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
       Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K50)   An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter
       der Radmitte) nach oben zu formen.

K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
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Teiletyp :                  69R8805



K52)   An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
       • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
         Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
       • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
         Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-B0-104
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T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 4a mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.05.2021