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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    69R8805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           69R8805.114
Radausführungskennz.:                                    69R8805.114
Radgröße:                                                 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    65,06 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           180 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                            e1*2007/46*0356*..
2HS2                          e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok              225/60R18                         A01) bis A10)
                (ohne Serien-          ER8) T104)                        BF1) K01) K02)
                Radhausverbreiterungen
                )                      225/65R18
                                       ER4)

                                       235/55R18
                                       ER9) T104)

                                       235/60R18
                                       ER6)

                                       245/55R18
                                       ER8) T103)

                                       245/60R18
                                       ER4)

                                       255/50R18
                                       ER9)

                                       255/55R18
                                       ER6)

                                       255/55R18C
                                       ER7)

                                       255/55R18CP
                                       ER7)

                                       265/55R18
                                       ER4)

                                       275/50R18
                                       ER7)

                                       285/50R18
                                       ER5)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                            e1*2007/46*0356*..
2HS2                          e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190      VW Amarok              245/55R18                         A02) bis A10)
                (mit Serien-           ER8) T103)                        BF1)
                Radhausverbreiterungen
                )                      245/60R18
                                       ER4)

                                       255/55R18
                                       ER6)

                                       255/55R18C
                                       ER7)

                                       255/55R18CP
                                       ER7)

                                       255/60R18
                                       ER3)

                                       265/55R18
                                       A01) ER4) K04)

                                       265/60R18
                                       A01) ER1) GEZ) K04)

                                       275/50R18
                                       A01) ER7) K03) K04)

                                       285/50R18
                                       A01) ER5) K01) K04)

                                       285/55R18
                                       A01) ER2) GLV) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                            e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg             235/60R18                         A01) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)   ER6) K03)                         BF1) K04)

                                       245/55R18
                                       ER8) K03)

                                       255/55R18
                                       ER6) K01)

                                       275/50R18
                                       ER7) K01)

                                       285/50R18
                                       ER5) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW T5, Multivan,          215/55R18                         A02) bis A10)
                Multivan Beach, Multivan A93) M00) N225) T99)               BF1) E75) E89) E97) ER9)
                Starline, Caravelle,
                California, California    225/50R18
                Beach, Transporter,       A93) N235) T99)
                Transporter Flex,
                Business                  225/55R18
                (Ausführungen mit         A01) A93) G01) N235) T102)
                kleinsten Serienreifen
                in 16Zoll)                235/45R18
                                          A93) T98)

                                         235/50R18
                                         A93) T101)

                                         245/45R18
                                         A93) T100)

                                         245/50R18
                                         A01) G01) K03)

                                         255/45R18
                                         A93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                              e1*2001/116*0220*..
7HCA                             e1*2001/116*0286*..
7HK                              L148
7HM                              e1*2001/116*0218*..
7HMA                             e1*2001/116*0289*..
7J0                              e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5, Multivan,          215/55R18                         A02) bis A10)
                Multivan Beach, Multivan A93) M00) N225) T99)               BF1) E75) E89) E97)
                Starline, Caravelle,
                California, California    225/50R18
                Beach, Transporter,       A93) N235) T99)
                Transporter Flex,
                Business                  225/55R18
                (Ausführungen mit         A01) A93) G01) N235)
                kleinsten Serienreifen
                in17Zoll)                 235/45R18
                                          A93) T98)

                                         235/50R18
                                         A93) T101)

                                         245/45R18
                                         A93) T100)

                                         245/50R18
                                         A01) G01) K03)

                                         255/45R18
                                         A93)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0                             e1*2007/46*0130*..
7J0                             L225
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5 Transporter        215/55R18                          A02) bis A10)
                (offener Kasten, Plane M00) N225) T99)                      A93) BF1) E88) E89) E97)
                +Spriegel,
                Pritschenaufbau,         225/50R18
                Tiefladepritsche)        N235) T99)

                                         235/45R18
                                         T98)

                                         235/50R18
                                         T101)

                                         245/45R18
                                         T100)

                                         255/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                             e1*2001/116*0220*..
7HMA                            e1*2001/116*0289*..
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/55R18                            A02) bis A10)
                geschlossener Kasten     M00) T99)                         A93) BF1) E75) E97a)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   225/50R18
                in 16Zoll)               T99)

                                        235/45R18
                                        T98)

                                        235/50R18
                                        T101)

                                        245/45R18
                                        T100)

                                        255/45R18

                                        HL 245/40R18
                                        T99)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                             e1*2001/116*0220*..
7HMA                            e1*2001/116*0289*..
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/55R18                            A02) bis A10)
                geschlossener Kasten     M00) N225) T99)                   A93) BF1) E75) E97a)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   225/50R18
                in 17Zoll)               N235) T99)

                                        235/45R18
                                        T98)

                                        235/50R18
                                        T101)

                                        245/45R18
                                        T100)

                                        255/45R18

                                        HL 245/40R18
                                        T99)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7J0                             e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6 bzw. T6.1          215/55R18                         A02) bis A10)
                Transporter              M00) N225) T99)                   A93) BF1) E88) E97a)
                (offener Kasten, Plane
                +Spriegel,               255/45R18
                Pritschenaufbau,
                Tiefladepritsche)



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel,
       Pritschenaufbau,Tiefladepritsche.

E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
       225/75R16C ausgerüstet sind.

E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
       - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
       - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1680 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER7)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER8)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER9)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GEZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/70R17, 265/60R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GLV)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/70R17, 255/50R20,
       265/60R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
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Teiletyp :                  69R8805


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  69R8805


T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 6 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.06.2024