Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R8805.28
Radausführungskennz.: 69R8805.28
Radgröße: 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: *) 775 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50847 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50847 125 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50847 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3 e5*2007/46*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Hyundai i20 N 215/40R18 A01) bis A10)
BF1) K04)
225/35R18
K01)
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Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FD e11*2001/116*0313*..
FDH e11*2001/116*0343*..
FDH e11*2007/46*0225*..
FDHG e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) T86) BF1)
215/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
GDH-HME e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 205/40R18 A02) bis A10)
(3-Türer, 5-Türer, Kombi) BF1)
215/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
137 Hyundai I30 Turbo 225/40R18 A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118 Hyundai i30 205/40R18 A02) bis A10)
(5-Türer, Kombi, A93a) A11) BF2) E54)
Fastback)
205/45R18
G2P) M00)
215/40R18
225/35R18
A01) A93a) K01)
225/40R18
A01) K01)
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Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30 225/40R18 A01) bis A10)
Fastback N Sports A11) BF2) K01)
(5-türer, Fastback, N
Line)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Hyundai i30 N, i30 225/40R18 A02) bis A10)
Fastback N BF2)
235/40R18
A01) G01) K04)
245/35R18
A01) K04)
245/40R18
A01) G01) K04) K27) K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
202 bis 206 Hyundai i30 N 225/40R18 A02) bis A10)
Performance, i30 BF2)
Fastback N Performance 235/40R18
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC e4*2007/46*0207*..
JC e4*2007/46*0223*..
JC-HME e13*2007/46*1605*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94 Hyundai IX20 205/40R18 A02) bis A10)
BF1)
205/45R18
M00)
215/40R18
225/35R18
A01) K03)
225/40R18
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AE e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Hyundai Ioniq 205/40R18 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge mit N215) A11) BF1)
Hybridantrieb)
215/40R18
N225)
225/35R18
A01) K03) K04)
235/35R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CE e4*2018/858*00145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Hyundai Ioniq 6 225/55R18 A02) bis A10)
(2WD, 4WD) A94) BF3)
235/50R18
A01) K01)
245/50R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 146 Hyundai Kona, Kona 205/45R18 A02) bis A10)
Hybrid A93) M00) A11) BF1)
(Frontantrieb)
215/45R18
A93)
215/50R18
G7U) M00)
225/45R18
A93a)
235/40R18
A93a)
235/45R18
G7U)
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Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
OSE e4*2007/46*1522*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28 Hyundai Kona Elektro 215/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1)
215/50R18
M00)
225/45R18
A93a)
235/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 146 Hyundai Kona 215/45R18 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A93) A11) BF1)
215/50R18
M00)
225/45R18
A93a)
235/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 Hyundai Kona N 225/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1)
235/45R18
A93a)
245/40R18
A01) A93) K04)
245/45R18
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
Seite : 6 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2 e4*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
146 Hyundai Kona 215/55R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit M00) BF3)
Einzelradaufhängung
an HA; Front- + 225/50R18
Allradantrieb)
235/50R18
A01) K01) K04)
245/45R18
255/45R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2 e4*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 88 Hyundai Kona 215/50R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit M00) A11) BF3)
Verbundlenker an HA;
Frontantrieb) 215/55R18
M00)
225/45R18
A01) A93) G01)
225/50R18
A01) K01) K04)
235/45R18
245/45R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2E e4*2018/858*00168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 53 Hyundai Kona Elektro 215/55R18 A02) bis A10)
M00) BF3) EF0)
225/50R18
235/50R18
A01) K01) K04)
245/45R18
255/45R18
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e11*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199 Hyundai Santa Fe, Grand 235/60R18 A02) bis A10)
Santa Fe A94a) BF1)
245/55R18
255/55R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TM e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10)
BF2) E56)
245/55R18
A01) K03)
255/55R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TM e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148 Hyundai Santa Fe, Santa 235/60R18 A02) bis A10)
Fe Hybrid A11) BF2) E56a)
245/55R18
A01) K03)
255/55R18
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TL e11*2007/46*2711*..
TL e5*2007/46*1084*..
TLE e11*2007/46*2724*..
TLE e5*2007/46*1076*..
TLE-HME e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 215/55R18 A01) bis A10)
K03) M00) N225) A11) BF1)
215/55R18 M+S
K03) M00)
225/50R18
K03) K04)
225/55R18
K03) K04)
235/50R18
K01) K04)
255/45R18
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E e5*2018/858*00001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35 225/55R18 A02) bis A10)
A11) BF3) EF0)
235/55R18
245/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FS e11*2007/46*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R18 A02) bis A10)
BF1)
215/40R18
225/35R18
225/40R18
G1R)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
Seite : 10 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50847
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50847
Anzugsmoment: 125 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50847
Anzugsmoment: 120 Nm
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).
E56) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02
E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
Grad hinter der Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 31 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.06.2024