Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 69R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 69R8805.28
Radausführungskennz.: 69R8805.28
Radgröße: 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: *) 775 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MAZDA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50847 110 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 205/40R18 A02) bis A10)
(Schrägheck, bis T86) BF1) E50)
Modelljahr 2013)
225/35R18
T87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121 Mazda 3 205/45R18 A02) bis A10)
(4-/ 5-Türer, ab M00) BF1) E50a)
Modelljahr 2014)
215/45R18
225/40R18
235/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18 A02) bis A10)
(Stufenheck, M00) T86) BF1) E51)
Schrägheck, Kombi,
Typ GH bis EG-Gen.- 215/45R18
Nr. A01) K03) K16) K55)
e1*2001/116*0448*13,
Typ GHE nur bis EG- 225/40R18
Gen.-Nr A01) K01) K04) K16)
e13*2007/46*1075*05)
225/45R18
A01) K01) K04) K16) K27) K55)
235/40R18
A01) K01) K04) K16) K23) K55) K56)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
GJ e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143 Mazda 6 225/50R18 A02) bis A10)
(bei Typ GH nur BF1) E51a)
Ausführungen ab EG- 235/45R18
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0448*14, 245/45R18
bei Typ GHE nur
Ausführungen ab EG-
Genehmigungs-Nr.
e13*2007/46*1075*06)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115 Mazda CX-3 215/45R18 A02) bis A10)
BF1)
225/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Mazda CX-5 225/60R18 A02) bis A10)
BF1)
235/55R18
245/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KF e13*2007/46*1803*..
KFE e13*2007/46*1832*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143 Mazda CX-5 225/55R18 A02) bis A10)
BF1) EF0)
225/60R18
235/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1 e11*2001/116*0202*..
NC1E e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/40R18 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
215/35R18
215/40R18
K42)
225/35R18
235/35R18
K42)
245/30R18
K42)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 225/40R18 A02) bis A10)
(Serie 205/65R15) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/40R18 A02) bis A10)
(Serie 215/55R16) BF1)
225/40R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50847
Anzugsmoment: 110 Nm
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
• Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05
E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53401 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001154-D0-104
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 69R8805
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
• die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
klemmen.
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 31b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 69R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.10.2022