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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     1 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    70R8755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           70R8755.08
               Radausführungskennz.:                                    70R8755.08
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53402*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
               geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     120 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           ZP50886     160 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     2 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPB1F(EUM)-TGRE              e13*2018/858*00156*..
               XPB1F(M)                     e6*2018/858*00013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 92     Toyota Yaris Cross      215/50R18                          A01) bis A10)
                                                     K04)                               BF1) K01)

                                                      225/45R18

                                                      235/45R18
                                                      K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Lexus ES               215/45R18                         A02) bis A10)
§22 53402*04




                                                      A93)                              A11) BF1) EF0)

                                                      215/50R18

                                                      225/45R18
                                                      A93a)

                                                      235/45R18

                                                      245/45R18
                                                      G2B)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 215     Lexus GS200T,          225/45R18                         A02) bis A10)
                               GS250, GS300,                                            A11) BF2) E65) E66)
                               GS300H, GS450H         235/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
               S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               183 bis 218     Lexus GS300, GS450H 225/45R18                            A02) bis A10)
                                                                                        A11) A93) BF1) E64)
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               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     3 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18                            A02) bis A10)
                               IS250, IS250C                                              BF1) E68) EF0)
                               (Stufenheck, Cabrio)   225/40R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
               XE2(A)                          e6*2007/46*0346*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 180     Lexus IS200T, IS250,     225/40R18                         A02) bis A10)
                               IS300H                                                     A11) BF1) E69) EF0)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen ab EG-
                               Nummer
§22 53402*04




                               e11*2001/116*0206*10
                               bzw. EG-Nummer:
                               e6*2007/46*0346*00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AZ1                           e6*2007/46*0111*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 175     Lexus NX200t, NX300, 225/55R18                             A02) bis A10)
                               NX300h                 N235)                               BF1)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       225/60R18
                                                       G5Z) N235)

                                                       225/60R18 M+S
                                                       G5Z)

                                                       235/50R18
                                                       G4C)

                                                       235/55R18

                                                       245/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XC1 (EU, M)                   e11*2007/46*2883*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               133 bis 180     Lexus RC200T,         225/45R18                            A02) bis A10)
                               RC300, RC300H                                              A11) BF2) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XU3(A)                        e6*2001/116*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 203     Lexus RX300, RX350     225/55R18                                A02) bis A10)
                                                                                               BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AL1(A)                        e6*2001/116*0117*..
               HAL1(A)                       e6*2001/116*0118*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               183 bis 204     Lexus RX350, RX450H 235/55R18                                   A02) bis A10)
                                                      A93)                                     BF1) EF0)

                                                      235/60R18
                                                      A93)
§22 53402*04




                                                      245/55R18

                                                      255/55R18

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       235/60R18           255/55R18           A02) bis A10)
                                                       A93)                                    BF1) EF0) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               112 bis 127   Lexus UX               215/50R18                                  A02) bis A10)
                                                    A93) N225)                                 A11) BF1)

                                                      215/50R18 M+S
                                                      A93)

                                                      215/55R18
                                                      A93a) G99) N225)

                                                      215/55R18 M+S
                                                      A93a) G99)

                                                      225/50R18
                                                      A01) A93) K03)

                                                      235/45R18
                                                      A93)

                                                      245/45R18
                                                      A01) A93) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     5 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130    Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)
                             (1. Generation)         N215) T86)                        BF1) E58)

                                                     205/45R18
                                                     G05) N215) T86)

                                                     215/40R18

                                                     225/35R18
                                                     A01) K04) T87)
§22 53402*04




                                                     225/40R18
                                                     A01) G7F) K04) K78)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 97     Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)
                             (2. Generation,         N215) T86)                        BF1) E59) E61)
                             Ausführungen mit
                             Mehrlenker-Hinterachse) 215/40R18
                                                     N225)

                                                     225/35R18
                                                     A01) A93a) K01) K04) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 73     Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)
                             (2. Generation,         N215)                             BF1) E59) E60)
                             Ausführungen mit
                             Verbundlenker-          215/40R18
                             Hinterachse)            A01) K28)

                                                     225/35R18
                                                     A01) A93a) K01) K04) K28)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     6 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis          215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge vor Facelift                                   BF1)
                               2006, ohne              225/40R18
                               Serienbereifung         A01) K50) K63) K65) K66)
                               215/50R17)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T25                             e11*2001/116*0196*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 130     Toyota Avensis          215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge ab Facelift                                    BF1)
                               2006, mit               225/40R18
                               Serienbereifung         A01) K50) K63) K65) K66)
                               215/50R17)
§22 53402*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T27                            e11*2001/116*0331*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Avensis         215/45R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     N225)                              BF1)

                                                       215/50R18
                                                       G0Z) N225)

                                                       225/40R18
                                                       G5V)

                                                       225/45R18

                                                       235/45R18
                                                       G0Z)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     7 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EAM1(M)                       e6*2018/858*00144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 118      Toyota BZ4X            235/60R18                         A02) bis A10)
                               (2WD, 4WD)             A93)                              BF3)

                                                      245/55R18
                                                      A93)

                                                      245/60R18
                                                      A93)

                                                      255/55R18
                                                      A01) A93a) K01)

                                                      265/55R18
                                                      A01) K01) K04)

                                                      275/50R18
§22 53402*04




                                                      A01) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Toyota Camry           215/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) EF0)
                                                      215/50R18
                                                      A01) K04)

                                                      225/45R18

                                                      235/45R18
                                                      A01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
               AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
               AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR            215/50R18                           A01) bis A10)
                                                    N225)                               A11) BF2) K01) K04) K91)

                                                      215/50R18 M+S

                                                      235/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     8 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX2T(M)                      e6*2018/858*00294*..
               AX2T(M)-TGRE                 e13*2018/858*00573*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota C-HR             215/55R18                          A02) bis A10)
                             (Frontantrieb)          A93a)                              A11) BF2)

                                                      225/50R18

                                                      225/55R18
                                                      GM9)

                                                      235/50R18

                                                      245/45R18
                                                      A93a)

                                                      HL 225/55R18
§22 53402*04




                                                      GM9)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                             e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 100      Toyota Corolla Verso   215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      225/40R18
                                                      A01) K68)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1                             e11*2001/116*0222*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Toyota Corolla Verso   215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      215/45R18

                                                      225/40R18
                                                      A01) K68)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 97       Toyota Corolla         215/40R18                         A01) bis A10)
                               (Stufenheck)                                             BF1) E67) K12)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     9 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
               ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota Corolla          205/40R18                         A02) bis A10)
                             (Schrägheck, Kombi)     A93) N215)                        A11) BF1) EF0)

                                                      205/45R18
                                                      A93a) G2P) N215)

                                                      215/40R18
                                                      A93) N225)

                                                      225/35R18
                                                      A93)

                                                      225/40R18
                                                      A93a)
§22 53402*04




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG1TJ(JP,M)                  e6*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72 bis 112    Toyota Corolla Cross    215/55R18                         A02) bis A10)
                                                     A93) G99) N225)                   A11) BF2)

                                                      225/50R18
                                                      A01) A93) K03)

                                                      235/50R18
                                                      A01) A93a) G99) K03)

                                                      245/45R18
                                                      A01) A93) K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AD1 (EU, M)                   e11*KS07/46*2839*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Toyota Mirai          215/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1)
                                                      225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     10 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
               XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
               XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
               XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              Toyota Prius Plus        215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
                                                       225/40R18
                                                       A01) K25) K88)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              215/55R18                         A02) bis A10)
§22 53402*04




                               (ohne                    A93) G7A) N225)                   BF1) E62)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              215/60R18
                               Genehmigungs-Nr.:        N225)
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        235/50R18
                                                        A01) G7A) K01)

                                                       235/55R18
                                                       A01) K01)

                                                       245/50R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 130     Toyota RAV4              215/55R18                         A02) bis A10)
                               (mit                     A93) G7A) N225)                   BF1) E62)
                               Serienverbreiterung,
                               nur bis EG-              215/60R18
                               Genehmigungs-Nr.:        N225)
                               e6*2001/116*0105*08)
                                                        235/50R18
                                                        G7A)

                                                       235/55R18

                                                       245/50R18

                                                       255/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     11 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
               XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               91 bis 114      Toyota RAV4             215/60R18                         A02) bis A10)
                               (nur Ausführungen ab    A93) N225)                        BF2) E63)
                               EG-Genehmigungs-
                               Nr.:                    215/60R18 M+S
                               e6*2001/116*0105*09     A93)
                               bzw.
                               e6*2007/46*0166*00)     225/60R18
                                                       G5Z) N235)

                                                       225/60R18 M+S
                                                       G5Z)

                                                       235/55R18
§22 53402*04




                                                       245/55R18
                                                       A01) G5Z) K01)

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
               XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               129 bis 131   Toyota RAV4            225/60R18                            A02) bis A10)
                                                    A93a)                                A11) BF1) EF0)

                                                       235/55R18
                                                       A93)

                                                       235/60R18
                                                       GCE)

                                                       245/50R18
                                                       A93)

                                                       245/55R18

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01) K02)

                                                       255/55R18
                                                       A01) GH0) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     12 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
               XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               136           Toyota RAV4            225/60R18                          A02) bis A10)
                                                    A93)                               A11) BF1) EF0)

                                                      235/55R18
                                                      A93)

                                                      235/60R18
                                                      A01) A93) G01)

                                                      245/55R18
                                                      A93a)

                                                      255/50R18
                                                      A01) K01) K04)
§22 53402*04




                                                      255/55R18
                                                      A01) G01) K01) K04)

                                                      275/50R18
                                                      A01) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AR2                           e11*2001/116*0350*..
               AR2N                          e11*2007/46*0117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 130      Toyota Verso          215/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1)
                                                      215/50R18
                                                      A01) K83)

                                                      225/40R18

                                                      225/45R18

                                                      235/45R18
                                                      A01) K83)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     13 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 53402*04




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     14 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50886
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 53402*04




               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

               E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

               E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
                      e6*2007/46*0166*00

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim
                      Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

               E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

               E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

               E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10
                      bzw. e6*2007/46*0346*00

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     15 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 53402*04




                      und G01) zu beachten.

               G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G5Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/55R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16,
                      225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     16 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GH0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19, 235/55R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19, 225/55R18,
                    245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 53402*04




                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     17 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K50)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum
                      hinteren Stoßfänger umzulegen.

               K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von
                      Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

               K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich
                      von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die
                      Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.

               K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
                      Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

               K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
§22 53402*04




                      • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
                         umzulegen,
                      • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett
                         vom Halter zu entfernen,
                      • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
                         kürzen,
                      • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

               K78)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      notwendig:
                      • die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller
                         komplett umzulegen,
                      • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
                         Radhausausschnittkanten anzupassen,
                      • die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an
                         das Innere Radhaus anzulegen.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich.
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und
                         zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
                      • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     18 / 18
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
                        Restbreite von 10 mm zu kürzen,
                      • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
                        (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 53402*04




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 3b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.08.2024