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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  6d
Seite :                       1 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       70R8755
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               70R8755.08
Radausführungskennz.:                                        70R8755.08
Radgröße:                                                    7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                           825 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50846     120 Nm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  6d
Seite :                       2 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
BLE                            e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                205/40R18                           A01) bis A10)
                (Schrägheck, bis       T86)                                BF1) E50) K01)
                Modelljahr 2013)
                                       205/45R18
                                       T86)

                                        215/40R18
                                        K04) K58)

                                        225/35R18
                                        K04) T87)

                                        225/40R18
                                        K04) K58)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                  205/45R18                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab                                           BF1) E50a)
                Modelljahr 2014)         225/40R18
                                         A01) K01) K04) K15)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BP                            e13*2007/46*1972*..
BPE                           e13*2007/46*2249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Mazda 3               205/45R18                            A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                        215/45R18
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18                             A01) bis A10)
                (Stufenheck,            K04) K55) T86)                     BF1) E51) K01) K16) K23)
                Schrägheck, Kombi,                                         K56)
                Typ GH bis EG-Gen.-     225/40R18
                Nr.                     K02)
                e1*2001/116*0448*13,
                Typ GHE nur bis EG-
                Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)
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Nr. :                         RA-001136-A0-104
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143      Mazda 6                  215/50R18 M+S                     A01) bis A10)
                (bei Typ GH nur          K03)                              BF1) E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         225/50R18
                e1*2001/116*0448*14, K01) K12) K67) K68)
                bei Typ GHE nur
                Ausführungen ab EG-      235/45R18
                Genehmigungs-Nr.         K03)
                e13*2007/46*1075*06)
                                         245/45R18
                                         K01) K12)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                           e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3             215/45R18                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                        215/50R18
                                        A01) K01) K04)

                                        225/45R18
                                        A01) K01) K04)

                                        235/45R18
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                            e1*2001/116*0448*..
GHE                           e13*2007/46*1075*..
KE                            e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5             225/60R18                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       235/55R18
                                       A01) K01)

                                       245/55R18
                                       A01) K01) K02)

                                       255/50R18
                                       A01) K01) K02)

                                       255/55R18
                                       A01) G0F) K01) K02)

                                       275/50R18
                                       A01) G0F) K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                            e13*2007/46*1803*..
KFE                           e13*2007/46*1832*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5            225/55R18                          A01) bis A10)
                                      K04)                               B34) BF1) EF0)

                                       225/60R18
                                       K04)

                                       235/55R18
                                       K01) K04)

                                       245/50R18
                                       K01) K02)

                                       245/55R18
                                       K01) K02)

                                       255/50R18
                                       K01) K02)

                                       255/55R18
                                       G0F) K01) K02)

                                       275/50R18
                                       G0F) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                            e11*2001/116*0308*..
ERE                           e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7            235/60R18                         A01) bis A10)
                                      K04)                              BF1) K01)

                                       245/55R18
                                       K04)

                                       255/55R18
                                       K04) K51)

                                       275/50R18
                                       K02) K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                           e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
204             Mazda CX-9            245/60R18                         A02) bis A10)
                                                                        BF2)
                                       255/55R18

                                       255/60R18

                                       265/55R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143      Mazda CX-30           215/55R18                         A01) bis A10)
                (2WD)                                                   BF2) K01) K04)
                                      225/50R18

                                       235/50R18

                                       245/45R18
                                       A93a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Mazda CX-30           215/55R18                         A01) bis A10)
                (4WD)                                                   BF2) K01) K04)
                                      225/50R18

                                       235/50R18
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  6d
Seite :                       6 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DR                            e13*2007/46*2300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81              Mazda MX-30           215/55R18                           A01) bis A10)
                                      A93a)                               BF2) K01) K04)

                                        225/50R18
                                        A93)

                                        235/50R18
                                        A93a)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e1*98/14*0118*..
LWD                            e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV               215/45R18                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                         BF1) T93)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV               225/45R18                         A01) bis A10)
                (Serie 215/60R16)                                         BF1) K15)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                             e1*98/14*0116*..
CPD                            e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy           205/35R18                         A01) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.                                      BF1) K32) T81)
                195/55R15 od.
                195/50R16)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                             G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9           215/45R18                         A01) bis A10)
                (Serie 205/65R15)       K03)                              BF1)

                                        225/40R18
                                        K01) K04) K12)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  6d
Seite :                       7 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9           215/40R18                          A01) bis A10)
                (Serie 215/55R16)       K03)                               BF1)

                                        225/40R18
                                        K01) K04) K12)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  6d
Seite :                       8 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B34)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • innenbelüfteter Bremsscheibe Ø320x28 mm.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  6d
Seite :                       9 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
          Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
          (Restdicke ca. 5 mm)
       • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte bis
          zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
          Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  6d
Seite :                       10 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755



K51)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.

K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
       Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:

       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
         klemmen
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
         auszuschneiden (siehe Skizze)




K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  6d
Seite :                       11 / 11
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 6d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.12.2020