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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    70R8755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           70R8755.08
               Radausführungskennz.:                                    70R8755.08
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53402*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                             e11*2001/116*0262*..
               BLE                            e13*2007/46*1071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 136      Mazda 3                205/40R18                           A01) bis A10)
                               (Schrägheck, bis       T86)                                BF1) E50) K01)
                               Modelljahr 2013)
                                                      205/45R18
                                                      T86)

                                                       215/40R18
                                                       K04) K58)

                                                       225/35R18
                                                       K04) T87)

                                                       225/40R18
                                                       K04) K58)
§22 53402*04




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                               e11*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 121      Mazda 3                  205/45R18                         A02) bis A10)
                               (4-/ 5-Türer, ab                                           BF1) E50a)
                               Modelljahr 2014)         225/40R18
                                                        A01) K01) K04) K15)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BP                            e13*2007/46*1972*..
               BPE                           e13*2007/46*2249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda 3               205/45R18                            A02) bis A10)
                                                     N215)                                BF2)

                                                       215/45R18
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                             e1*2001/116*0448*..
               GHE                            e13*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18                             A01) bis A10)
                               (Stufenheck,            K04) K55) T86)                     BF1) E51) K01) K16) K23)
                               Schrägheck, Kombi,                                         K56)
                               Typ GH bis EG-Gen.-     225/40R18
                               Nr.                     K02)
                               e1*2001/116*0448*13,
                               Typ GHE nur bis EG-
                               Gen.-Nr
                               e13*2007/46*1075*05)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                              e1*2001/116*0448*..
§22 53402*04




               GHE                             e13*2007/46*1075*..
               GJ                              e1*2007/46*1001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 143      Mazda 6                  215/50R18 M+S                     A01) bis A10)
                               (bei Typ GH nur          K03)                              BF1) E51a)
                               Ausführungen ab EG-
                               Genehmigungs-Nr.         225/50R18
                               e1*2001/116*0448*14, K01) K12) K67) K68)
                               bei Typ GHE nur
                               Ausführungen ab EG-      235/45R18
                               Genehmigungs-Nr.         K03)
                               e13*2007/46*1075*06)
                                                        245/45R18
                                                        K01) K12)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ1                           e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 115      Mazda CX-3             215/45R18                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                       215/50R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       225/45R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       235/45R18
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                            e1*2001/116*0448*..
               GHE                           e13*2007/46*1075*..
               KE                            e13*2007/46*1247*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Mazda CX-5             225/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                      235/55R18
                                                      A01) K01)

                                                      245/55R18
                                                      A01) K01) K02)

                                                      255/50R18
                                                      A01) K01) K02)

                                                      255/55R18
                                                      A01) G0F) K01) K02)
§22 53402*04




                                                      275/50R18
                                                      A01) G0F) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KF                            e13*2007/46*1803*..
               KFE                           e13*2007/46*1832*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 143     Mazda CX-5            225/55R18                          A01) bis A10)
                                                     K04)                               BF1) EF0)

                                                      225/60R18
                                                      K04)

                                                      235/55R18
                                                      K01) K04)

                                                      245/50R18
                                                      K01) K02)

                                                      245/55R18
                                                      K01) K02)

                                                      255/50R18
                                                      K01) K02)

                                                      255/55R18
                                                      G0F) K01) K02)

                                                      275/50R18
                                                      G0F) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ER                            e11*2001/116*0308*..
               ERE                           e13*2007/46*1109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 191     Mazda CX-7            235/60R18                         A01) bis A10)
                                                     K04)                              BF1) K01)

                                                      245/55R18
                                                      K04)

                                                      255/55R18
                                                      K04) K51)

                                                      275/50R18
                                                      K02) K51)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53402*04




               TB1                           e13*KS07/46*0005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               204             Mazda CX-9            245/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                       BF2)
                                                      255/55R18

                                                      255/60R18

                                                      265/55R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 143      Mazda CX-30           215/55R18                         A01) bis A10)
                               (2WD)                                                   BF2) K01) K04)
                                                     225/50R18

                                                      235/50R18

                                                      245/45R18
                                                      A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda CX-30           215/55R18                         A01) bis A10)
                               (4WD)                                                   BF2) K01) K04)
                                                     225/50R18

                                                      235/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DR                            e13*2007/46*2300*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 81       Mazda MX-30           215/55R18                           A01) bis A10)
                                                     A93a)                               BF2) K01) K04)

                                                       225/50R18
                                                       A93)

                                                       235/50R18
                                                       A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KH01                          e13*2018/858*00255*..
               KH01E                         e13*2018/858*00449*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53402*04




               141 bis 187     Mazda CX-60           235/60R18                           A02) bis A10)
                                                     A94)                                A11) BF2)

                                                       245/55R18
                                                       A01) A94) K01) K02)

                                                       245/60R18
                                                       A01) A94) GC2) K01) K02)

                                                       255/55R18
                                                       A01) A94) K01) K02)

                                                       265/55R18
                                                       A01) A94a) GC2) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LW                             e1*98/14*0118*..
               LWD                            e1*98/14*0165*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 104      Mazda MPV               215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Serie 205/65R15)                                         BF1) T93)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LW                             e1*98/14*0118*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100             Mazda MPV               225/45R18                         A01) bis A10)
                               (Serie 215/60R16)                                         BF1) K15)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CP                             e1*98/14*0116*..
               CPD                            e1*98/14*0161*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 96       Mazda Premacy           205/35R18                          A01) bis A10)
                               (Serie 185/65R14 od.                                       BF1) K32) T81)
                               195/55R15 od.
                               195/50R16)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
               TA                             G517
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               105 bis 155     Mazda Xedos 9           215/45R18                          A01) bis A10)
                               (Serie 205/65R15)       K03)                               BF1)
§22 53402*04




                                                       225/40R18
                                                       K01) K04) K12)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*98/14*0002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Mazda Xedos 9           215/40R18                          A01) bis A10)
                               (Serie 215/55R16)       K03)                               BF1)

                                                       225/40R18
                                                       K01) K04) K12)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 53402*04




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
                     Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                      • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

               E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
§22 53402*04




                     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GC2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 53402*04




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
                         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
                         (Restdicke ca. 5 mm)
                      • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte bis
                         zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
                      • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
                         Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

               K51)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur
                      Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

               K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:

                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
                        hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                      • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                        klemmen
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
                        auszuschneiden (siehe Skizze)
§22 53402*04




               K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
                        Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                6d
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 6d mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.08.2024
§22 53402*04