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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    70R8755
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           70R8755.08
Radausführungskennz.:                                    70R8755.08
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853            120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853            110 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            120 Nm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   ZP50873            140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                              e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/50R18                         A02) bis A10)
                Q50 Hybrid                                                      A11) BF1)
                (2WD + 4WD)                   235/45R18

                                          245/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke           205/45R18                                 A02) bis A10)
                (Allrad)              N215)                                     BF2)

                                          215/45R18

                                          215/50R18
                                          A01) G01) K01) K04)

                                          225/45R18
                                          A01) K01) K04)

                                          235/45R18
                                          A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
F15                            e3*2007/46*0162*..
F15                            e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                        e3*2007/46*0225*..
F15M                           e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan     205/45R18                               A02) bis A10)
                Juke Bifuel             N215)                                   BF2) E19)
                (Frontantrieb)
                                        215/45R18

                                          215/50R18
                                          A01) G01) K01) K04) K74)

                                          225/45R18
                                          A01) K01) K04)

                                          235/45R18
                                          A01) K01) K04) K74)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F16                            e9*2007/46*6697*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 86       Nissan Juke             215/50R18                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93)                                BF3) E19)

                                         215/55R18

                                         225/50R18
                                         A93a)

                                         235/45R18
                                         A93)

                                         245/45R18
                                         A93a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                           e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf           205/40R18                             A02) bis A10)
                                      A01) A93) G01)                        BF2)

                                         205/45R18

                                         215/40R18
                                         A93)

                                         215/45R18

                                         225/35R18
                                         A01) A93) G01)

                                         225/40R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1                              e9*2007/46*6537*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90              Nissan Leaf               205/40R18                         A02) bis A10)
                (mit Batterie 40kWh,      A01) A93) G01) T86)               BF2)
                62kWh)
                                          205/45R18

                                         215/40R18
                                         A93a)

                                         225/35R18
                                         A01) A93) G01) T87)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                           e1*2001/116*0298*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Nissan Murano          225/60R18                         A01) bis A10)
                                       K04)                              BF2)

                                       225/65R18
                                       K04)

                                       235/60R18
                                       K01) K04)

                                       245/55R18
                                       K01) K04)

                                       245/60R18
                                       K01) K04)

                                       255/55R18
                                       K01) K02)

                                       265/55R18
                                       K01) K02)

                                       275/50R18
                                       K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                           e1*2001/116*0478*..
Z51                           e3*2007/46*0073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano          235/65R18                         A01) bis A10)
                                       K03) K04)                         BF2)

                                       245/60R18
                                       K01) K04)

                                       255/60R18
                                       K01) K02)

                                       265/55R18
                                       K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4                             e2*2007/46*0037*..
J4                            e2*98/14*0271*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125      Nissan NV300           245/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         BF4) E55) K01) K04) T100)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                           e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Nissan Pulsar          205/40R18                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF2)

                                        205/45R18

                                        215/40R18

                                        215/45R18
                                        GDY)

                                        225/40R18
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                           e11*2001/116*0295*..
J10                           e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai,        225/50R18                           A02) bis A10)
                Qashqai+2                                                  BF2)
                                       235/50R18
                                       A01) K03) K04)

                                        245/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                             e11*2007/46*0963*..
J11                             e5*2007/46*1029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai           215/50R18                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)                                    BF5)
                                         215/55R18

                                        225/50R18

                                        235/45R18

                                        245/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                            e9*2018/858*11042*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116     Nissan Qashqai          215/60R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen                                      BF3) E60)
                mit Verbundlenker-      225/55R18
                Hinterachse; 2WD)
                                        235/55R18

                                        245/50R18
                                        A01) K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                             e9*2018/858*11042*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116     Nissan Qashqai           215/60R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen N225)                                A11) BF3)
                mit Mehrlenker-
                Hinterachse; 2WD &       225/55R18
                4WD)                     N235)

                                        235/55R18

                                        245/50R18
                                        A01) K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NFK                             e2*2018/858*00024*..
NFK                             e2*2018/858*00025*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Nissan Townstar          215/45R18                         A02) bis A10)
                (außer Elektro-Fz.)      A93)                              BF3)

                                        225/40R18
                                        A93)

                                        225/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail          215/50R18                          A02) bis A10)
                (bis EG-                                                   BF2)
                Genehmigungs-Nr.:       225/50R18
                e1*2001/116*0432*05)
                                        235/50R18
                                        A01) K04)

                                        245/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail          225/50R18                         A02) bis A10)
                (ab EG-                                                   BF2)
                Genehmigungs-Nr.:       225/55R18
                e1*2001/116*0432*06)
                                        235/50R18
                                        A01) K04)

                                        245/50R18
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Nissan X-Trail         225/55R18                          A02) bis A10)
                (Serie 225/65R17 ww.   A93)                               BF1) EF0)
                225/55R19)
                                       225/60R18

                                        235/55R18
                                        A01) A93) K01) K04)

                                        245/50R18
                                        A01) A93) K01) K02)

                                        245/55R18
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T33                            e13*2018/858*00293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
116 bis 120     Nissan X-Trail         235/60R18                          A02) bis A10)
                                                                          A11) BF1)
                                        245/55R18
                                        A01) A93) K04)

                                        255/55R18
                                        A01) K01) K02)

                                        275/50R18
                                        A01) A93a) K01) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E55)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GDY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18, 215/50R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
          um 10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
          entsprechend zu kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                5b
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 5b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.12.2022