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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    70R8755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           70R8755.08
               Radausführungskennz.:                                    70R8755.08
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53402*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
               geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853            120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853            110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            120 Nm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   ZP50873            140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               V37                              e13*2007/46*1378*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/50R18                         A02) bis A10)
                               Q50 Hybrid                                                      A11) BF1)
                               (2WD + 4WD)                   235/45R18

                                                         245/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                           e11*2007/46*0132*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 157     Nissan Juke           205/45R18                                 A02) bis A10)
                               (Allrad)              N215)                                     BF2)

                                                         215/45R18
§22 53402*04




                                                         215/50R18
                                                         A01) G01) K01) K04)

                                                         225/45R18
                                                         A01) K01) K04)

                                                         235/45R18
                                                         A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                            e11*2007/46*0132*..
               F15                            e3*2007/46*0162*..
               F15                            e5*2007/46*1031*..
               F15-LPG                        e3*2007/46*0225*..
               F15M                           e3*2007/46*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 160      Nissan Juke, Nissan     205/45R18                               A02) bis A10)
                               Juke Bifuel             N215)                                   BF2) E19)
                               (Frontantrieb)
                                                       215/45R18

                                                         215/50R18
                                                         A01) G01) K01) K04) K74)

                                                         225/45R18
                                                         A01) K01) K04)

                                                         235/45R18
                                                         A01) K01) K04) K74)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     3 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F16                            e9*2007/46*6697*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 86       Nissan Juke             215/50R18                           A02) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93)                                BF3) E19)

                                                        215/55R18

                                                        225/50R18
                                                        A93a)

                                                        235/45R18
                                                        A93)

                                                        245/45R18
                                                        A93a)
§22 53402*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE0                           e11*2007/46*0230*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Nissan Leaf           205/40R18                             A02) bis A10)
                                                     A01) A93) G01)                        BF2)

                                                        205/45R18

                                                        215/40R18
                                                        A93)

                                                        215/45R18

                                                        225/35R18
                                                        A01) A93) G01)

                                                        225/40R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1                              e9*2007/46*6537*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90              Nissan Leaf               205/40R18                         A02) bis A10)
                               (mit Batterie 40kWh,      A01) A93) G01) T86)               BF2)
                               62kWh)
                                                         205/45R18

                                                        215/40R18
                                                        A93a)

                                                        225/35R18
                                                        A01) A93) G01) T87)
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               Nr. :                       RA-001136-E0-104
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               Seite :                     4 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z50                           e1*2001/116*0298*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Nissan Murano          225/60R18                         A01) bis A10)
                                                      K04)                              BF2)

                                                      225/65R18
                                                      K04)

                                                      235/60R18
                                                      K01) K04)

                                                      245/55R18
                                                      K01) K04)

                                                      245/60R18
                                                      K01) K04)

                                                      255/55R18
§22 53402*04




                                                      K01) K02)

                                                      265/55R18
                                                      K01) K02)

                                                      275/50R18
                                                      K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z51                           e1*2001/116*0478*..
               Z51                           e3*2007/46*0073*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 188     Nissan Murano          235/65R18                         A01) bis A10)
                                                      K03) K04)                         BF2)

                                                      245/60R18
                                                      K01) K04)

                                                      255/60R18
                                                      K01) K02)

                                                      265/55R18
                                                      K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                             e2*2007/46*0037*..
               J4                            e2*98/14*0271*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 125      Nissan NV300           245/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                        BF4) E55) K01) K04) T100)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C13                           e9*2007/46*3086*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Nissan Pulsar          205/40R18                           A02) bis A10)
                                                      A93)                                BF2)

                                                       205/45R18

                                                       215/40R18

                                                       215/45R18
                                                       GDY)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53402*04




               J10                           e11*2001/116*0295*..
               J10                           e3*2007/46*0067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               76 bis 110      Nissan Qashqai,        225/50R18                           A02) bis A10)
                               Qashqai+2                                                  BF2)
                                                      235/50R18
                                                      A01) K03) K04)

                                                       245/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               J11                             e11*2007/46*0963*..
               J11                             e5*2007/46*1029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Nissan Qashqai           215/50R18                         A02) bis A10)
                               (Frontantrieb + Allrad)                                    BF5)
                                                        215/55R18

                                                       225/50R18

                                                       235/45R18

                                                       245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                            e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai          215/60R18                           A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen                                       BF3) E60)
                               mit Verbundlenker-      225/55R18
                               Hinterachse; 2WD)
                                                       235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                             e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai           215/60R18                          A02) bis A10)
§22 53402*04




                               (Fahrzeugausführungen N225)                                 A11) BF3)
                               mit Mehrlenker-
                               Hinterachse; 2WD &       225/55R18
                               4WD)                     N235)

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               NFK                              e2*2018/858*00024*..
               NFK                              e2*2018/858*00025*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Nissan Townstar           215/45R18                         A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)       A93) T93)                         BF3)

                                                        225/40R18
                                                        A93) T92)

                                                        225/45R18
                                                        T95)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               104 bis 127     Nissan X-Trail          215/50R18                         A02) bis A10)
                               (bis EG-                                                  BF2)
                               Genehmigungs-Nr.:       225/50R18
                               e1*2001/116*0432*05)
                                                       235/50R18
                                                       A01) K04)

                                                       245/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Nissan X-Trail          225/50R18                         A02) bis A10)
§22 53402*04




                               (ab EG-                                                   BF2)
                               Genehmigungs-Nr.:       225/55R18
                               e1*2001/116*0432*06)
                                                       235/50R18
                                                       A01) K04)

                                                       245/50R18
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T32                            e13*2007/46*1456*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 130      Nissan X-Trail         225/55R18                          A02) bis A10)
                               (Serie 225/65R17 ww.   A93)                               BF1) EF0)
                               225/55R19)
                                                      225/60R18

                                                       235/55R18
                                                       A01) A93) K01) K04)

                                                       245/50R18
                                                       A01) A93) K01) K02)

                                                       245/55R18
                                                       A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T33                            e13*2018/858*00293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               116 bis 120     Nissan X-Trail         235/60R18                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
                                                      245/55R18
                                                      A01) A93) K04)

                                                      255/55R18
                                                      A01) K01) K02)

                                                      275/50R18
                                                      A01) A93a) K01) K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 53402*04




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 53402*04




                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50853
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50853
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50873
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E55)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).

               E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 53402*04




               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GDY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18, 215/50R17
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
                         um 10 mm aufzuweiten,
                      • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
                         entsprechend zu kürzen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53402*04




               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                5b
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Die Anlage 5b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.08.2024
§22 53402*04