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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  11
Seite :                       1/4
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       70R8755
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               70R8755.05
Radausführungskennz.:                                        70R8755.05
Radgröße:                                                    7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                           775 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   ZP50587     140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  11
Seite :                       2/4
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C                             e9*2001/116*0046*..
C-2D                          e1*2001/116*0506*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 232     Volvo XC90             235/55R18                           A01) bis A10)
                                       K04)                                BF1) K01) S02)

                                       235/60R18
                                       K04)

                                       245/55R18
                                       K04)

                                       255/50R18
                                       K04)

                                       255/55R18
                                       K04) K39)

                                       275/50R18
                                       K02) K39)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  11
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP50587
       Anzugsmoment: 140 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K39)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von ca.
          150 mm vor und hinter der Radmitte zu kürzen und neu zu befestigen und die dahinter
          liegenden Blechlaschen bzw. Blechkante umzulegen oder zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend der umgelegten Radhauskante nach außen an
          das äußere Radhaus anzulegen.

S02)   Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001136-A0-104
Anlage-Nr. :                  11
Seite :                       4/4
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    70R8755


Die Anlage 11 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.12.2020