Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    70R8755
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           70R8755.18
Radausführungskennz.:                                    70R8755.18
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                    e6*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Lexus ES               215/45R18                         A02) bis A10)
                                       A93)                              A11) BF1) EF0)

                                       215/50R18

                                       225/45R18
                                       A93a)

                                       235/45R18

                                       245/45R18
                                       G2B)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)                       e6*2007/46*0035*..
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
L10(A)                        e6*2007/46*0034*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS200T,          225/45R18                         A02) bis A10)
                GS250, GS300,          A94)                              A11) BF2) E65) E66)
                GS300H, GS450H
                                       225/45R18 M+S
                                       A94)

                                       235/45R18
                                       A94a)

                                       235/45R18 M+S
                                       A94a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)                       e6*2001/116*0106*..
S19(A)                        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218     Lexus GS300, GS450H 225/45R18                            A02) bis A10)
                                                                         A11) A93a) BF1) E64)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18                          A02) bis A10)
                IS250, IS250C                                            BF1) E68) EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)   225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     3 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
XE2(A)                          e6*2007/46*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus IS200T, IS250,     225/40R18                         A02) bis A10)
                IS300H                                                     A11) A94a) BF1) E69) EF0)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen ab EG-
                Nummer
                e11*2001/116*0206*10
                bzw. EG-Nummer:
                e6*2007/46*0346*00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                   e11*2007/46*2883*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus RC200T,         225/45R18                            A02) bis A10)
                RC300, RC300H                                              A11) A94) BF2) EF0)
                                      235/45R18
                                      G2C)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX               215/50R18                             A02) bis A10)
                                     A93) N225)                            A11) BF1)

                                        215/50R18 M+S
                                        A93)

                                        215/55R18
                                        A93) G99) N225)

                                        215/55R18 M+S
                                        A93) G99)

                                        225/50R18
                                        A93)

                                        235/45R18
                                        A93)

                                        235/50R18
                                        A93a) G99)

                                        245/45R18
                                        A93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris            205/40R18                           A02) bis A10)
              (1. Generation)         N215) T86)                          BF1) E58)

                                        205/45R18
                                        G05) N215) T86)

                                        215/40R18

                                        225/35R18
                                        T87)

                                        225/40R18
                                        G7F)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation,         A93a) N215) T86)                  BF1) E59) E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                        N215)

                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/35R18
                                        A93a)

                                        225/40R18
                                        A01) K88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     5 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation,         A93a) N215)                       BF1) E59) E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-          205/45R18
                Hinterachse)            N215)

                                        215/40R18

                                        225/35R18
                                        A93a)

                                        225/40R18
                                        A01) K28) K88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis          215/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift                                   BF1)
                2006, ohne              225/40R18
                Serienbereifung         A01) K65) K66)
                215/50R17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis          215/40R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                    BF1)
                2006, mit               225/40R18
                Serienbereifung
                215/50R17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis         215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     N225)                             BF1)

                                       215/50R18
                                       G0Z) N225)

                                       225/40R18
                                       G5V)

                                       225/45R18

                                       235/45R18
                                       G0Z)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                     e6*2007/46*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Toyota Camry           215/45R18                         A02) bis A10)
                                       A93)                              A11) BF1) EF0)

                                       215/50R18

                                       225/45R18
                                       A93a)

                                       235/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR            215/50R18                           A02) bis A10)
                                     N225)                               A11) BF2)

                                       215/50R18 M+S

                                       215/55R18
                                       A01) GA7) K91) N225)

                                       215/55R18 M+S
                                       A01) GA7) K91)

                                       225/50R18
                                       A01) K01) K91)

                                       235/45R18

                                       245/45R18
                                       A01) K01) K91)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                             e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso   215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       225/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                             e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso   215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       215/45R18

                                       225/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla         215/40R18                         A02) bis A10)
                (Stufenheck)                                             BF1) E67)
                                       225/40R18
                                       A01) G6D) K12) K88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla          205/40R18                            A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)                                          A11) BF1) EF0)
                                      205/45R18

                                        215/40R18

                                        225/35R18

                                        225/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        215/40R18                         A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                        215/45R18
                                        A01) K25) K88)

                                        225/40R18
                                        A01) K88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/55R18                         A02) bis A10)
                (ohne                    A93) G7A) N225)                   BF1) E62)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              215/60R18
                Genehmigungs-Nr.:        A93) N225)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         235/50R18
                                         A93) G7A)

                                        235/55R18

                                        245/50R18
                                        A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/55R18                         A02) bis A10)
                (mit                     A93) G7A) N225)                   BF1) E62)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              215/60R18
                Genehmigungs-Nr.:        A93) N225)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         235/50R18
                                         A93) G7A)

                                        235/55R18

                                        245/50R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             215/60R18                          A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    N225)                              BF2) E63)
                EG-Genehmigungs-
                Nr.:                    215/60R18 M+S
                e6*2001/116*0105*09
                bzw.                    225/60R18
                e6*2007/46*0166*00)     G5Z) N235)

                                        225/60R18 M+S
                                        G5Z)

                                        235/55R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4            225/60R18                             A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                        235/55R18

                                        235/60R18
                                        GCE)

                                        245/50R18

                                        245/55R18

                                        255/50R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     10 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
136           Toyota RAV4            225/60R18                             A02) bis A10)
                                     A93)                                  A11) BF1) EF0)

                                      235/55R18

                                      235/60R18
                                      A01) G01)

                                      245/55R18

                                      255/50R18

                                      255/55R18
                                      A01) G01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     11 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     12 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755



E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
       e6*2007/46*0166*00

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim
       Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10
       bzw. e6*2007/46*0346*00

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G2C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19, 235/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     13 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755



G5Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/55R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16,
       225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GA7)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 215/65R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich
       von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die
       Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-B0-104
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     14 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755



K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
         (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 13b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2022