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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    70R8755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           70R8755.17
               Radausführungskennz.:                                    70R8755.17
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53402*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2220 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50792    160 Nm
                               Schaftlänge 35 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                                e1*2001/116*0217*..
               8P                                e1*2001/116*0241*..
               8P                                e1*2001/116*0456*..
               8PB                               e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147      Audi A3                    205/40R18                              A02) bis A10)
                               (3türig, 5türig, Cabrio,   A93) T86)                              BF1)
                               außer S3, RS3)
                                                          205/45R18
                                                          G0S) T86)

                                                         215/40R18

                                                         225/40R18
                                                         A01) K03) K58) K59)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 53402*04




                                                         vorne               hinten
                                                         205/45R18           225/40R18           A01) bis A10)
                                                         T86)                K58) K59)           BF1) G0S) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                            e1*2001/116*0217*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 195     Audi S3                225/35R18                                  A01) bis A10)
                                                      T87)                                       BF1) K03)

                                                         225/40R18
                                                         K58) K59)


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback 205/40R18                                   A02) bis A10)
                               (3-türig, 5-türig)          A93a) N215) T86)                      A11) BF1)

                                                         205/45R18
                                                         GB1) N215) T86)

                                                         215/40R18
                                                         N225)

                                                         225/40R18
                                                         A01) K27)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 205/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                               S3, S3 Sportback            A93a) T86)                        BF1)
                               (3-türig, 5-türig)
                                                           205/45R18 M+S
                                                           T86)

                                                         215/40R18 M+S

                                                         225/40R18
                                                         A01) K27)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
§22 53402*04




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/40R18                            A02) bis A10)
                               A3 Cabrio                A93a) N215) T86)                     BF1) E75)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die max.      205/40R18 M+S
                               18 Zoll Räder verbaut    A93a) T86) W215)
                               oder eingetragen haben)
                                                        205/45R18
                                                        N215) T86)

                                                         205/45R18 M+S
                                                         T86) W215)

                                                         215/40R18
                                                         N225)

                                                         215/40R18 M+S
                                                         W225)

                                                         225/35R18
                                                         T87)

                                                         225/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      205/40R18                         A02) bis A10)
                               A3 Cabrio                A93a) T86)                        BF1) E76)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die           205/45R18
                               serienmäßig 19 Zoll      T86)
                               Räder verbaut und/
                               oder eingetragen haben) 215/40R18

                                                       215/45R18

                                                       225/35R18
                                                       T87)

                                                       225/40R18
§22 53402*04




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                A93a) T86)                        BF1)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die max.      205/45R18 M+S
                               18 Zoll Räder verbaut    T86)
                               oder eingetragen haben)
                                                        215/40R18 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,      205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                A93a) T86)                        BF1)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die           205/45R18 M+S
                               serienmäßig 19 Zoll      T86)
                               Räder verbaut und/
                               oder eingetragen haben) 215/40R18 M+S

                                                       215/45R18 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147      Audi A3 Sportback, A3 205/40R18                            A02) bis A10)
                               Limousine                A93) N215) T86)                   A11) BF2)
                               (Ausführungen mit
                               Mehrlenker- und          205/40R18 M+S
                               Verbundlenker -          A93) T86)
                               Hinterachse)
                                                        205/45R18
                                                        A93a) N215)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       A93a)

                                                       215/40R18
                                                       A93) N225)

                                                       215/40R18 M+S
§22 53402*04




                                                       A93)

                                                       215/45R18
                                                       G1C) N225)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       G1C)

                                                       225/40R18
                                                       A93a)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160      Audi A6                  225/45R18                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54)
                               kleinsten Serienreifen
                               205/..)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257     Audi A6                  225/45R18                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54)
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                  205/45R18                          A02) bis A10)
                               (ohne                    A93)                               BF2)
                               Serienverbreiterung)
                                                        215/45R18
                                                        A93)

                                                        215/50R18

                                                        225/45R18
                                                        A93)

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
                                                        A01) G01) K03)
§22 53402*04




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                   205/45R18                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF2)

                                                        215/45R18
                                                        A93)

                                                        215/50R18

                                                        225/45R18
                                                        A93)

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
                                                        A01) G01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                            e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             Audi SQ2               215/45R18 M+S                        A02) bis A10)
                                                      A93)                                 BF2)

                                                        215/50R18 M+S

                                                        225/45R18 M+S
                                                        A93)

                                                        235/45R18 M+S

                                                        245/45R18 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
§22 53402*04




               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                  215/50R18                          A02) bis A10)
                               (ohne                    N225)                              BF3) EF0)
                               Serienverbreiterung)
                                                        215/55R18
                                                        N225)

                                                        225/50R18
                                                        N235)

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                   215/50R18                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) N225)                             BF3) EF0)

                                                        215/55R18
                                                        N225)

                                                        225/50R18
                                                        N235)

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 215/55R18                             A02) bis A10)
                               (ohne                                                       A11) BF3)
                               Serienverbreiterung)     215/60R18

                                                        225/55R18

                                                        235/50R18

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
§22 53402*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 215/55R18                             A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   A11) BF3)
                                                         215/60R18

                                                        225/55R18

                                                        235/50R18

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18                          A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                                             A93) BF1) E77)
                               Baureihe 8J; bis EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-
                               Serienreifen 225/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               8J                              e1*2001/116*0375*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                                            A93) BF1) E77) EB1)
                               Baureihe 8J; bis EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-Reifen
                               245/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169     Audi TT                  225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
§22 53402*04




                               (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) EB2)
                               Baureihe 8S; Serie bis
                               19 Zoll; ab EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180     Audi TT                  225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                          A93a) BF1) E77a) E85) EB2)
                               Baureihe 8S; Serie
                               auch 20Zoll; ab EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53402*04




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: ZP50792
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
§22 53402*04




                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                      (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Audi 981 ATE TTS mit belüfteter Scheibe
                        Ø340x30 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG TRW mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                      225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GB1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18,
                      235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
§22 53402*04




                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca.
                      120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von
                      der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

               K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      3-Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                         Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                         Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der
                         obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
                         mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
                         nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                      5- Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
                         Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
                         Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
                         Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
                         mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
                         nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53402*04




               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 18 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.08.2024