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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    70R8755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           70R8755.17
               Radausführungskennz.:                                    70R8755.17
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53402*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                                        825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2220 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Karoq             215/50R18                          A02) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93a) GKF)                         BF1)

                                                       225/45R18
                                                       A93)

                                                       225/50R18
                                                       A01) GKG) K03)

                                                       235/45R18
                                                       A93a)

                                                       245/45R18
                                                       A01) GKD) K03)
§22 53402*04




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                              e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq              215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)          A93) N225)                        BF1)

                                                       215/50R18
                                                       A93a) N225)

                                                       225/45R18
                                                       A93)

                                                       225/50R18
                                                       GKG)

                                                       235/45R18
                                                       A93a)

                                                       245/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                            e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Skoda Karoq Scout      215/50R18                           A02) bis A10)
                               (Allrad)               A93a) N225)                         BF1)

                                                       225/50R18

                                                       235/45R18
                                                       A93a)

                                                       245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NU                             e8*2007/46*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Skoda Karoq Scout       215/50R18                         A02) bis A10)
                               (Frontantrieb)          A93a)                             BF1)

                                                       225/45R18
                                                       A93)

                                                       225/50R18
                                                       A01) G01) K01)

                                                       235/45R18
                                                       A93a)

                                                       245/45R18
                                                       A01) K01)
§22 53402*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                            e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147      Skoda Kodiaq, Skoda    215/55R18                          A02) bis A10)
                               Kodiaq Scout           N225)                              BF1) E27)

                                                       215/55R18 M+S

                                                       215/60R18
                                                       N225)

                                                       215/60R18 M+S

                                                       225/55R18
                                                       N235)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       235/50R18

                                                       235/55R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                            e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 180     Skoda Kodiaq RS        215/55R18 M+S                         A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                        215/60R18 M+S

                                                        225/55R18 M+S

                                                        235/50R18 M+S

                                                        235/55R18 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                              e11*2001/116*0230*..
               1Z                              e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 53402*04




               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118      Skoda Octavia              205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,         T86)                              BF2) E45)
                               Allrad; Ausführungen
                               mit kleinsten Serienreifen 215/40R18
                               in 15Zoll)                 T89)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                              e11*2001/116*0230*..
               1Z                              e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 147     Skoda Octavia              225/40R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                           BF2) E45) K03)
                               Allrad; Ausführungen
                               mit kleinsten Serienreifen
                               in 16Zoll oder 17Zoll)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                            e11*2001/116*0230*..
               1Z                            e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 118     Skoda Octavia Scout   225/40R18                              A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                                        225/45R18
                                                        A01) K44)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia          205/40R18                           A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93)                                 BF2) E57) E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-         205/45R18
                               Hinterachse)
                                                      215/40R18
                                                      A93a)

                                                       225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
§22 53402*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169      Skoda Octavia           205/40R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93) N215) T86)                      BF2) E58) E61)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerhinterachse ) 205/45R18
                                                       N215) T86)

                                                       215/40R18
                                                       A93a) N225)

                                                       225/40R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                              e11*2007/46*0243*..
               5E                              e11*2007/46*0244*..
               5E                              e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia            205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,       A93)                              BF2) E57) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit         205/45R18
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)             215/40R18
                                                        A93a)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K51)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                              e11*2007/46*0243*..
               5E                              e11*2007/46*0244*..
               5E                              e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180      Skoda Octavia            205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,       A93) N215) T86)                   BF2) E58) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit         205/40R18 M+S
                               Mehrlenkerhinterachse) A93) T86)

                                                       205/45R18
                                                       N215)

                                                       205/45R18 M+S

                                                       215/40R18
                                                       A93a) N225)
§22 53402*04




                                                       215/40R18 M+S
                                                       A93a)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K51)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                            e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135      Skoda Octavia Scout   215/40R18 M+S                        A02) bis A10)
                                                     A93a)                                BF2) E61)

                                                       215/45R18 M+S

                                                       225/40R18

                                                       225/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                             e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Octavia           205/50R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                         BF1) E62)
                               Ausführungen mit        215/45R18
                               Verbundlenker-          A93)
                               Hinterachse)
                                                       225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                             e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Skoda Octavia,          205/45R18                          A02) bis A10)
                               Octavia RS              A93) N215)                         A11) BF1) E62a)
                               (Limousine, Kombi,
                               Ausführungen mit        205/50R18
                               Mehrlenker-             N215)
                               Hinterachse)
                                                       215/45R18
                                                       A93) N225)

                                                       225/45R18

                                                       235/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53402*04




               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 191      Skoda Superb 2          225/40R18                          A02) bis A10)
                               (3T; Limousine, Kombi;                                     BF2) E60)
                               bis Modelljahr 2014)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               3T                              e8*2007/46*0317*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 206      Skoda Superb 3           215/45R18                         A02) bis A10)
                               (3V; Limousine, Kombi; A93)                                A11) BF1) E60a)
                               ab Modelljahr 2015)
                                                        215/50R18

                                                       225/45R18
                                                       A93a)

                                                       235/45R18

                                                       245/45R18
                                                       G2B)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NZ                            e8*2018/858*00106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Skoda Superb 4         215/45R18                                A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     A93)                                     A11) BF1)

                                                      215/50R18

                                                      225/45R18
                                                      A93a)

                                                      235/45R18

                                                      245/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                            e11*2007/46*0010*..
§22 53402*04




               5L                            e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125      Skoda Yeti            205/45R18                                 A02) bis A10)
                                                     A93) N215) T86)                           BF2)

                                                      205/45R18 M+S
                                                      A93) T86)

                                                      215/40R18
                                                      A93) T89)

                                                      215/45R18
                                                      A93) G0U)

                                                      225/40R18
                                                      A93)

                                                      225/45R18
                                                      G0U)

                                                      235/45R18
                                                      A01) G7K) K48)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       205/45R18           225/40R18           A02) bis A10)
                                                       A93) N215) T86)                         BF2) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53402*04




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
§22 53402*04




               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

               E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

               E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                     Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19,
                    225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer
                    dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 53402*04




                    I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17,
                    225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder
                    min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18,
                    225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K44)   Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
                      Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu
                      drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm
                      in Richtung Vorderachse einzuformen.
§22 53402*04




               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                18c
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Die Anlage 18c mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.08.2024
§22 53402*04