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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    70R8755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           70R8755.03
               Radausführungskennz.:                                    70R8755.03
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          48 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53402*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
               geprüfte Radlast: *)                                        650 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP50337     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP50337     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZC                            e13*2007/46*1281*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147             Subaru BRZ            205/40R18                                 A02) bis A10)
                                                     N215)                                     A94) BF1)

                                                       215/40R18

                                                       225/35R18

                                                       225/40R18

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       205/40R18           225/35R18           A02) bis A10)
                                                       N215)               A94)                BF1) V00)
§22 53402*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z2                            e13*2018/858*00325*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Subaru BRZ            215/40R18                                 A02) bis A10)
                                                                                               A94) BF2)
                                                       225/35R18

                                                       225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SG                             e13*98/14*0087*..
               SGG                            e11*2001/116*0242*..
               SGG                            e11*2001/116*0317*..
               SGS                            e1*2001/116*0209*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 169      Subaru Forester         215/45R18                               A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                       225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SH                             e13*2001/116*0982*..
               SHG                            e11*2001/116*0329*..
               SHS                            e1*2001/116*0485*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               108 bis 169     Subaru Forester         225/45R18                         A02) bis A10)
                               (beim Typ SH nur bis                                      BF1)
                               EG-Genehmigungs-Nr. 225/50R18
                               e13*2001/116*0982*08)
                                                       235/45R18

                                                       235/50R18
                                                       A01) K34)

                                                       245/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53402*04




               SH                             e13*2001/116*0982*..
               SJ                             e13*2007/46*1305*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               108 bis 177     Subaru Forester        225/50R18                          A02) bis A10)
                               (beim Typ SH nur ab    A93)                               BF1)
                               EG-Genehmigungs-Nr.
                               e13*2001/116*0982*09) 225/55R18
                                                      A93)

                                                       235/45R18

                                                       235/50R18

                                                       245/45R18

                                                       245/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3                            e1*2001/116*0438*..
               G3G                           e11*2001/116*0325*..
               G3S                           e1*2001/116*0460*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 195      Subaru Impreza         205/40R18                          A02) bis A10)
                                                      T86)                               BF1)

                                                       205/45R18
                                                       G0L) T86)

                                                       215/40R18

                                                       225/35R18

                                                       225/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5                            e13*2007/46*1648*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 115      Subaru Impreza        205/40R18                           A02) bis A10)
                                                     A93) N215)                          BF1)

                                                       205/45R18
                                                       A93a) G0X) N215)

                                                       215/40R18
                                                       A93) N225)

                                                       225/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5                            e13*2007/46*1648*..
§22 53402*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 115      Subaru XV, Subaru XV 225/55R18                            A02) bis A10)
                               e-boxer               A93)                                A11) BF1)

                                                       235/50R18
                                                       A01) K03)

                                                       245/50R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/50R18
                                                       A01) G01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                          e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                         e1*2001/116*0256*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               180             Subaru Legacy           205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       N215) T86)                        BF1) E41)
                               Serienreifen
                               215/45R18 ww.           205/45R18 M+S
                               215/50R17 jedoch        T86) W215)
                               nicht Ausführung
                               Outback)                215/45R18

                                                       225/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                         e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                        e1*2001/116*0256*..
               BLG/BPG                       e11*2001/116*0240*..
               BLG/BPG                       e11*2001/116*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               101 bis 127     Subaru Legacy          205/45R18                           A02) bis A10)
                               (Ausführungen ohne     T86)                                BF1) E42)
                               Serienreifen
                               215/45R18 od.          215/40R18
                               215/50R17 und nicht    T89)
                               Ausführung Outback)
                                                      215/45R18

                                                       225/40R18

                                                       225/45R18
§22 53402*04




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Subaru Legacy            215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit        A93)                              BF1)
                               kleinsten Serienreifen
                               in 16Zoll oder 17Zoll)   215/45R18
                                                        A93a)

                                                       225/40R18
                                                       A93)

                                                       225/45R18
                                                       G1T)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Subaru Legacy            225/45R18                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          BF1)
                               kleinsten Serienreifen
                               in 18Zoll)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 191     Subaru Legacy Outback 215/55R18                            A02) bis A10)
                                                      A93) N225)                          BF1)

                                                      225/50R18
                                                      A93)

                                                      225/55R18
                                                      A93a)

                                                      235/50R18

                                                      245/45R18
§22 53402*04




                                                      245/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4                            e1*2007/46*0597*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110      Subaru XV              215/50R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                                                          A93) BF1)
                                                      225/50R18

                                                      235/45R18

                                                      245/45R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 53402*04




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50337
                      Anzugsmoment: 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50337
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
                      serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
                      serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
§22 53402*04




                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G1T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16,
                      205/65R16, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder
                      min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                21
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K34)   An Achse 1 ist im Radhaus in Höhe des Schwellers der Kunststoffsteg zu kürzen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53402*04




               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 21 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.08.2024