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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    70R8755
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           70R8755.273
               Radausführungskennz.:                                    70R8755.273
               Radgröße:                                                 7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          49 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 53402*04




               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        850 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                       ZPS5X3302 140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                               (ohne Flap)            A93) N215) T86)                   BF1) EB1)

                                                      205/40R18 M+S
                                                      A93) T86)

                                                      205/45R18
                                                      N215)

                                                      205/45R18 M+S

                                                      215/40R18
                                                      A01) A93) K04) N225)

                                                      215/45R18
                                                      A01) GHF) K04) N225)
§22 53402*04




                                                      225/40R18
                                                      A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                               (mit Flap)             A93) N215) T86)                   BF1) EB1)

                                                      205/40R18 M+S
                                                      A93) T86)

                                                      205/45R18
                                                      N215)

                                                      205/45R18 M+S

                                                      215/40R18
                                                      A01) A93) K04) N225)

                                                      215/45R18
                                                      A01) GHF) K04) N225)

                                                      225/40R18
                                                      A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           205/50R18                              A01) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer    T89)                                   A11) BF1) K04)
                               xDrive, Gran Tourer,
                               Gran Tourer xDrive       215/45R18
                                                        A93b)

                                                       225/40R18
                                                       A93) T92)

                                                       225/45R18

                                                       235/45R18
                                                       G01) K03) K13) K25)
§22 53402*04




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       205/50R18           225/45R18           A01) bis A10)
                                                                           K04)                A11) BF1) V00)
                                                       205/50R18           235/45R18           A01) bis A10)
                                                                           K04)                A11) BF1) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                           e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18                                   A02) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe A93a) N215) T86)                          BF1) EB1)

                                                       205/40R18 M+S
                                                       A93a) T86)

                                                       205/45R18
                                                       N215)

                                                       205/45R18 M+S

                                                       215/40R18
                                                       N225)

                                                       225/35R18
                                                       A01) A93a) K04) T87)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                          e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 205/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                        A11a) BF1) E73)
                                                      225/45R18

                                                      225/50R18

                                                      235/45R18

                                                      245/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 53402*04




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      205/55R18 M+S                     A02) bis A10)
                               xDrive                 A93a)                             BF1) E72) EB1)

                                                      215/50R18 M+S

                                                      215/55R18 M+S
                                                      GFV)

                                                      225/45R18

                                                      225/50R18
                                                      A01) K04)

                                                      235/45R18

                                                      245/45R18
                                                      A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          225/50R18                         A02) bis A10)
                                                      A01) K04)                         BF1)

                                                      235/45R18

                                                      245/45R18
                                                      A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221     BMW X1                 225/55R18                         A02) bis A10)
                                                      N235)                             A11) BF1) EB1) EF0)

                                                      225/55R18 M+S

                                                      235/50R18
                                                      N245)

                                                      235/50R18 M+S

                                                      245/50R18
                                                      A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53402*04




               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                215/55R18                         A02) bis A10)
                                                      A93) N225)                        BF1) EB1) EF0)

                                                      215/55R18 M+S
                                                      A93)

                                                      225/55R18
                                                      N235)

                                                      225/55R18 M+S

                                                      235/50R18
                                                      N245)

                                                      235/50R18 M+S

                                                      245/50R18
                                                      A01) K01) K04)

                                                      HL 225/55R18
                                                      N235)

                                                      HL 225/55R18 M+S

                                                      HL 245/50R18
                                                      A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                           e1*2007/46*1824*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW X2                 205/55R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) EB1)
                                                       225/45R18

                                                       225/50R18

                                                       235/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                           e1*2007/46*1679*..
               FML2                           e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53402*04




               55 bis 155      BMW Mini                205/35R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 2-türig,     T81)                              BF1) K04)
                               Cabrio, außer Elektro)
                                                       205/40R18
                                                       K87)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML4                           e1*2007/46*1680*..
               UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                205/35R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)                                       BF1) K04) T81)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                              e1*2007/46*1683*..
               UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Clubman          205/45R18                              A02) bis A10)
                               (Frontantrieb u. Allrad) N215)                                   BF1) EF0)

                                                        205/45R18 M+S

                                                        215/40R18
                                                        A01) K04) N225)

                                                        215/45R18
                                                        A01) K04) N225)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K04)
§22 53402*04




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        205/45R18           225/40R18           A01) bis A10)
                                                        N215)               K04)                BF1) EF0) V00)
                                                        205/45R18 M+S       225/40R18 M+S       A01) bis A10)
                                                                            K04)                BF1) EF0) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 205/55R18                                    A02) bis A10)
                                                      N215)                                     A11) BF1)

                                                        205/55R18 M+S

                                                        215/50R18
                                                        N225)

                                                        215/50R18 M+S

                                                        225/45R18

                                                        225/50R18

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML2E                         e1*2007/46*2063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75              BMW Mini Cooper SE     205/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 53402*04




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
§22 53402*04




                      Zubehörkit: ZPS5X3302
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet
                      sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17, 235/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
§22 53402*04




                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis
                         50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen
                         von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
§22 53402*04




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 23 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.08.2024