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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                24d
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                          70R8755
               Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     RONAL
               Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  70R8755.25
               Radausführungskennz.:                                           70R8755.25
               Radgröße:                                                       7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                             108 mm
               Lochzahl:                                                            5
§22 53402*04




               Mittenlochdurchmesser:                                           76,00 mm
               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  1 Ø76 Ø63.3
               geprüfte Radlast: *)                                              775 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      SMART

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                        ZP50535     180 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               HX11                           e1*2018/858*00227*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 116      Smart #1                235/50R18                                A02) bis A10)
                               (Heckantrieb,                                                    BF1) EF0)
                               Allradantrieb)          245/45R18
                                                       A94a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                24d
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 53402*04




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-E0-104
               Anlage-Nr. :                24d
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               Die Anlage 24d mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.08.2024
§22 53402*04