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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-F0-104
               Anlage-Nr. :                32b
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  70R8755
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          70R8755.28
               Radausführungskennz.:                                   70R8755.28
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53402*05




               Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
               geprüfte Radlast: *)                                      850 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-F0-104
               Anlage-Nr. :                32b
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                              e11*2001/116*0262*..
               BLE                             e13*2007/46*1071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 136      Mazda 3                 205/40R18                          A02) bis A10)
                               (Schrägheck, bis        T86)                               BF1) E50)
                               Modelljahr 2013)
                                                       215/40R18

                                                        225/35R18
                                                        T87)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                               e11*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 121      Mazda 3                  205/45R18                         A02) bis A10)
§22 53402*05




                               (4-/ 5-Türer, ab         A93a)                             BF1) E50a)
                               Modelljahr 2014)
                                                        215/45R18

                                                        225/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CR1                           e13*2001/116*0156*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 107      Mazda 5               225/40R18                            A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K43) K44)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                             e1*2001/116*0448*..
               GHE                            e13*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/45R18                             A02) bis A10)
                               (Stufenheck, Schrägheck, T86)                              BF1) E51)
                               Kombi, Typ GH bis EG-
                               Gen.-Nr.                 215/45R18
                               e1*2001/116*0448*13,
                               Typ GHE nur bis EG-      225/40R18
                               Gen.-Nr                  A01) K03) K16)
                               e13*2007/46*1075*05)
                                                        225/45R18
                                                        A01) K03) K16) K27) K55)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-F0-104
               Anlage-Nr. :                32b
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                              e1*2001/116*0448*..
               GHE                             e13*2007/46*1075*..
               GJ                              e1*2007/46*1001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 143      Mazda 6                  215/50R18 M+S                     A02) bis A10)
                               (bei Typ GH nur                                            BF1) E51a)
                               Ausführungen ab EG-      225/50R18
                               Genehmigungs-Nr.
                               e1*2001/116*0448*14,     235/45R18
                               bei Typ GHE nur
                               Ausführungen ab EG-      245/45R18
                               Genehmigungs-Nr.
                               e13*2007/46*1075*06)



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53402*05




               DJ1                           e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 115      Mazda CX-3             215/45R18                           A02) bis A10)
                                                      A93a)                               BF1)

                                                        225/45R18

                                                        235/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                            e1*2001/116*0448*..
               GHE                           e13*2007/46*1075*..
               KE                            e13*2007/46*1247*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Mazda CX-5             225/60R18                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        235/55R18
                                                        A93a)

                                                        245/55R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-F0-104
               Anlage-Nr. :                32b
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               KF                            e13*2007/46*1803*..
               KFE                           e13*2007/46*1832*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 143     Mazda CX-5            225/55R18                           A02) bis A10)
                                                                                         BF1) EF0)
                                                       225/60R18

                                                       235/55R18

                                                       245/50R18

                                                       245/55R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ER                            e11*2001/116*0308*..
               ERE                           e13*2007/46*1109*..
§22 53402*05




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 191     Mazda CX-7            235/60R18                           A02) bis A10)
                                                                                         A93) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NC1                           e11*2001/116*0202*..
               NC1E                          e1*2001/116*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               93 bis 118      Mazda MX-5             205/40R18                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01)
                                                       215/35R18
                                                       K04)

                                                       215/40R18
                                                       K04)

                                                       225/35R18
                                                       K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
               TA                             G517
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               105 bis 155     Mazda Xedos 9           225/40R18                         A02) bis A10)
                               (Serie 205/65R15)                                         BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-F0-104
               Anlage-Nr. :                32b
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*98/14*0002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Mazda Xedos 9           215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Serie 215/55R16)                                         BF1)
                                                       225/40R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 53402*05




                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-F0-104
               Anlage-Nr. :                32b
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm
§22 53402*05




               E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                     siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                      • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
                      • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

               E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-F0-104
               Anlage-Nr. :                32b
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K43)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder so zu
                         fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann. Fixierung im
                         Bereich der Gummimanschette,
§22 53402*05




                      • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
                         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
                         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




               K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
                      Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
                      oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter
                      die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

               K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
                      Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001136-F0-104
               Anlage-Nr. :                32b
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8755



               Die Anlage 32b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.01.2022
§22 53402*05
						
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