Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    70R8755
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           70R8755.473
Radausführungskennz.:                                    70R8755.473
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          54 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                               140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                              140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                (ohne Flap)            A93) N215) T86)                   BF1) EB1)

                                       205/40R18 M+S
                                       A93) T86)

                                       205/45R18
                                       A93a) N215)

                                       205/45R18 M+S
                                       A93a)

                                       215/40R18
                                       A93a) N225)

                                       215/45R18
                                       GHF) N225)

                                       225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                (mit Flap)             A93) N215) T86)                   BF1) EB1)

                                       205/40R18 M+S
                                       A93) T86)

                                       205/45R18
                                       A93a) N215)

                                       205/45R18 M+S
                                       A93a)

                                       215/40R18
                                       A93a) N225)

                                       215/45R18
                                       GHF) N225)

                                       225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                            e1*2007/46*1675*..
F2GT                            e1*2007/46*1677*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active           205/50R18                              A02) bis A10)
                Tourer, Active Tourer    T89)                                   A11) BF2)
                xDrive, Gran Tourer,
                Gran Tourer xDrive       215/45R18

                                        225/40R18
                                        T92)

                                        225/45R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        205/50R18           225/45R18           A02) bis A10)
                                                                                A11) BF2) V00)
                                        205/50R18            235/45R18          A01) bis A10)
                                                             K04)               A11) BF2) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                           e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18                                   A02) bis A10)
                2er xDrive Gran Coupe A93) N215) T86)                           BF2) EB1)

                                        205/40R18 M+S
                                        A93) T86)

                                        205/45R18
                                        N215)

                                        205/45R18 M+S

                                        215/40R18
                                        N225)

                                        225/35R18
                                        T87)

                                        225/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              BMW X1 Hybrid          235/45R18                                A02) bis A10)
                                                                                BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                           e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW X2                 205/55R18 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                 A11) BF2) EB1)
                                         225/45R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                              e1*2007/46*1683*..
UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman          205/45R18                              A02) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad) A93a) N215)                             BF1) EF0)

                                         205/45R18 M+S
                                         A93a)

                                         215/40R18
                                         N225)

                                         215/45R18
                                         N225)

                                         225/40R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         205/45R18           225/40R18           A02) bis A10)
                                         A93a) N215)                             BF1) EF0) V00)
                                         205/45R18 M+S       225/40R18 M+S       A02) bis A10)
                                         A93a)                                   BF1) EF0) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17, 235/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53402 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001136-C0-104
Anlage-Nr. :                33
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8755


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 33 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 70R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.12.2022