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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  70R8855
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         70R8855.073
               Radausführungskennz.:                                  70R8855.073
               Radgröße:                                              8½J-Nx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 54145*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2355 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                      ZPS5X3258 120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CK                            e9*2007/46*0055*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 131     Ssangyong Korando      225/55R18                           A01) bis A10)
                                                      K04) K36) M00)                      BF1) K01)

                                                        235/50R18
                                                        K02) K36)

                                                        245/45R18
                                                        K04)

                                                        245/50R18
                                                        K02) K36)

                                                        255/45R18
                                                        K02)
§22 54145*03




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW                              e8*2007/46*0360*..
               CWN                             e6*2018/858*00326*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 120     Ssangyong Korando,       225/55R18                         A01) bis A10)
                               KG Mobility Korando      K04) M00)                         BF1) K01)
                               (2WD, 4WD)
                                                        235/50R18
                                                        K02)

                                                        245/50R18
                                                        K02)

                                                        265/45R18
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW                              e8*2007/46*0360*..
               CWJ                             e6*2018/858*00325*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Ssangyong Torres, KG     225/55R18                         A01) bis A10)
                               Mobility Torres          A93a) M00)                        BF1) K01) K02)
                               (2WD, 4WD)
                                                        225/60R18
                                                        M00)

                                                        235/50R18
                                                        A93)

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18

                                                        245/55R18
§22 54145*03




                                                        255/45R18
                                                        A93)

                                                        255/50R18

                                                        265/45R18
                                                        A93a)

                                                        275/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EK                            e9*2018/858*11111*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 75       Ssangyong Korando e- 225/55R18                             A01) bis A10)
                               Motion                 A93) M00)                           BF1) K01) K02)

                                                        235/55R18
                                                        A93a)

                                                        245/50R18
                                                        A93a)

                                                        255/50R18

                                                        275/45R18
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               XK                               e9*2007/46*6294*..
               XKG                              e50*2007/46*0198*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 94       Ssangyong Tivoli, XLV      225/40R18                         A01) bis A10)
                               (Allrad, bis Nachtragstand                                   BF1) K01) K02)
                               9)                         255/35R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               XK                               e9*2007/46*6294*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 120     Ssangyong Tivoli, KG      225/45R18                          A01) bis A10)
                               Mobility Tivoli                                              BF1) K01) K02)
                               (Allradantrieb, ab
                               Nachtragstand 10)
§22 54145*03




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 54145*03




                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3258
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001213-D0-104
               Anlage-Nr. :                1d
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  70R8855


               K36)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
                      • die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
                         25mm zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               Die Anlage 1d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 70R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.01.2025
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