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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    70R8855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           70R8855.173
Radausführungskennz.:                                    70R8855.173
Radgröße:                                                8½J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        860 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                               140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                              140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    215/40R18                         A01) bis A10)
                (ohne Flap)            K04) N225)                        BF1) K01)

                                       215/45R18
                                       GHF) K04) M00) N225)

                                       225/40R18
                                       K02)

                                       235/35R18
                                       K02)

                                       245/35R18
                                       K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    215/40R18                         A01) bis A10)
                (mit Flap)             K04) N225)                        BF1) K01)

                                       215/45R18
                                       GHF) K04) M00) N225)

                                       225/40R18
                                       K02)

                                       235/35R18
                                       K02)

                                       245/35R18
                                       K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                            e1*2007/46*1675*..
F2GT                            e1*2007/46*1677*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active           215/45R18                              A01) bis A10)
                Tourer, Active Tourer    A93b) M00)                             A11) BF2) K01) K02)
                xDrive, Gran Tourer,
                Gran Tourer xDrive       225/40R18
                                         A93) T92)

                                        225/45R18
                                        K18) K28)

                                        235/40R18
                                        A93a) K18) K28)

                                        245/40R18
                                        K18) K28)

                                        255/40R18
                                        K18) K28)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K18) K28)      A11) BF2) V00)
                                        225/45R18           255/40R18           A01) bis A10)
                                        K01)                K02) K18) K28)      A11) BF2) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                           e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 215/40R18                                   A01) bis A10)
                2er xDrive Gran Coupe K04) N225)                                BF2) K01)

                                        225/35R18
                                        K02) T87)

                                        235/35R18
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT                          e1*2018/858*00117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 2er Active Tourer 225/45R18                          A01) bis A10)
                                       K04)                              A11a) BF2) E73) K01)

                                       235/45R18
                                       K04)

                                       255/40R18
                                       K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/45R18                         A01) bis A10)
                xDrive                 K03) K04)                         BF1) E72)

                                       235/45R18
                                       K01) K04)

                                       245/45R18
                                       K01) K04) K89)

                                       255/40R18
                                       K01) K02) K89)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              BMW X1 Hybrid          235/45R18                         A01) bis A10)
                                       A93a)                             BF1) K01) K04)

                                       245/45R18
                                       K89)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                           e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW X2                 225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         A11) BF2) K04)
                                       235/45R18

                                       245/45R18
                                       K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                           e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     BMW X5                 255/55R18                         A02) bis A10)
                                       ER2)                              A94) BF3) E71) EF0)

                                       255/60R18
                                       ER1)

                                       265/55R18
                                       ER2)

                                       275/50R18
                                       ER2)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/45R18                            A01) bis A10)
                                                                         A11) BF1) K01)
                                       235/45R18

                                       245/40R18
                                       K04)

                                       245/45R18
                                       K04)

                                       255/40R18
                                       K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/45R18                            A01) bis A10)
                John Cooper Works                                        BF1) K01)
                                       235/45R18

                                       245/45R18
                                       K04)

                                       255/40R18
                                       K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855



A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet
       sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1710 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17, 235/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54145 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001213-B0-104
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  70R8855


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 70R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.12.2022